Fundstücke

Skandal! Sozialamt bezahlt keinen Luxus!

Die Gazetten machen in diesen Tagen zum Teil mit einer Meldung auf, die besagt, daß einer Witwe vom herzlosen Sozialamt nicht einmal der Leichenschmaus beim Begräbnis ihres verstorbenen Mannes gewährt wurde.
In Wirklichkeit wurde aber weit über das übliche Maß hinaus ein doch recht umfangreiches Begräbnis mit allem Drum und Dran gewährt und bezahlt, lediglich die Kosten für ein teures Wahlgrab wollte die zuständige Gemeinde nicht bezahlen und beruft sich darauf, daß es sehr wohl auch ein normales Reihengrab getan hätte.
So bleibt die Witwe auf diesen Mehrkosten sitzen und hatte nun auch vor Gericht keinen Erfolg mit ihrer Forderung auf Übernahme der Kosten.

Sehr schön beschreibt das Schwäbische Tagblatt das Geschehene:

Gericht weist Klage einer Witwe ab: Auch kein Anspruch auf ein Wahlgrab

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Kerzen, Orgel und auch der Leichenschmaus gehören nicht zu einer Beerdigung, die das Sozialamt zahlen soll. Und auch ein Wahlgrab nicht. Die Klage einer Heilbronner Witwe hatte keinen Erfolg.

Die Witwe Erika … wollte eine würdevolle Bestattung (für ihren Mann). Sie dachte auch voraus, entschied sich für ein doppeltiefes Wahlgrab, in dem auch sie eines Tages ihre letzte Ruhe finden könnte. Die Rechnung für das Begräbnis reichte die Sozialhilfeempfängerin im Rathaus ein. Unterm Strich waren 5198,60 Euro zusammengekommen. Gemäß einer internen Richtlinie wurden … maximal 4000 Euro erstattet. Diese Summe wird als so ausreichend erachtet, dass nicht „das absolut Billigste“ genommen werden müsse. Auch soll den Bedürftigen die Freiheit der Gestaltung des „letzten Gangs“ gelassen werden.

Normalerweise zahlen die Sozialämter nur das unbedingt Notwendige, das für eine einfache, standesgemäße und würdevolle Bestattung erforderlich ist. Was für Selbstzahler selbstverständlich ist, Kerzen, Orgelmusik, Leichenschmaus und Trauerkleidung, sowie die recht teuren Zeitungsanzeigen übernehmen die Sozialbehörden zumeist nicht.
Diese Ausgaben sind für die Durchführung einer Bestattung nicht unbedingt erforderlich und können auch nicht durch besondere religiöse Erfordernisse begründet werden.

Allerdings urteilen auch die Gerichte in Deutschland in diesen Punkten recht unterschiedlich. Wird in einer Gemeinde Blumenschmuck grundsätzlich nicht bezahlt, so halten andere Kommunen einen „kleinen, würdigen Blumenschmuck“ für obligatorisch.
Auch in Heilbronn ist man im bundesweiten Vergleich recht großzügig. Mit den gewährten 4.000 Euro liegt man am oberen Ende der Skala und bezahlt fast so viel, wie eine Bestattung in Deutschland im Durchschnitt für jedermann kostet.
Viele Menschen, die kostengünstig bestatten wollen, kommen mit weniger aus.

Im Heilbronner Fall hat die Stadtkasse dank der Pauschalregelung 400 Euro mehr anerkannt als an anrechnungsfähigen Kosten entstanden waren. Damit waren eigentlich auch das Orgelspiel (16 Euro), Kerzenständer (65 Euro), Dekobanner (40 Euro), Leichenschmaus in einem Saal einer Kirchengemeinde (137,60 Euro) finanziert, obwohl derlei „Begleiterscheinungen“ von Amtswegen sonst als Luxus angesehen werden.

Doch die Witwe (75) klagte vor dem Sozialgericht auf Erstattung der restlichen Ausgaben in Höhe von 1198,60 Euro. Die Kammer unter Vorsitz von Joachim von Berg wies die Klage ab. Die trauernde Hinterbliebene habe keinen Anspruch auf ein Wahlgrab, sondern müsse sich mit einem 1130 Euro billigeren Reihengrab begnügen. Wenn sie neben ihrem Mann beerdigt werden wolle, handle es sich um „vorweggenommene Kosten“, die nicht unmittelbar mit dem Tod des Gatten zusammenhingen.

Quelle und mehr: Schwäbisches Tagblatt


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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. Juli 2013

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Knochenherz
11 Jahre zuvor

Tja, manche Menschen wissen einfach nicht, wanns genug ist. Wenn die schon 4.000€ bekommen hat (und das vom Staat, das muss man sich mal vorstellen), dann kann man damit ganz sicher ein schönes Begräbnis machen. Aber nein, man muss noch gierig sein und auch bloß den letzten rest irgendwie heranhohlen. Wahrscheinlich war die Klage dann auch nochmal 1.000€ teuer.

Smilla
Reply to  Knochenherz
11 Jahre zuvor

Das hat sie dann aber auch nicht gezahlt….

hajo
Reply to  Knochenherz
11 Jahre zuvor

kleine Korrektur: es muss sicherlich heißen: „.. und das vom Steuerzahler ..“

Dave B
11 Jahre zuvor

Darum ja auch immer selber mit ein bissl vorsorgen.

Ich dachte ja immer das Amt zahlt wirklich nur das nötigste, also unmarkierte Urne aufm Gräberfeld.
Da sind 4K aber schon so einiges.

Und dann auch gleich noch mit für die Zukunft fur sich „vorsorgen“ im Doppelgrab? Das könnte man ja verstehen wenn das schon in Aussicht stehen würde innerhalb der nächsten Wochen/Monate aber doch nicht gleich für die ferne Zukunft, das könnte man ja fast schon als ein bisschen frech ansehen wenn man schon „Almosen“ bekommt.
Das ist ja wie wenn man sich von der Feuerwehr aus seinem Auto schneiden lassen muss und dann sollen die für die nächsten Jahre das neue Auto gleich mit warten und instandhalten.

wega
Reply to  Dave B
11 Jahre zuvor

Das aus dem Auto rausschneiden wird von der Stadt auch an den Verursacher weiter berechnet, wie auch Straßenreinig usw., was man dann wiederum an die KfZ-Haftpflichtversicherung weiter geben kann.

Für Geringverdiener, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen die Forderungen der Witwe doch ein Schlag ins Gesicht sein.

Verwesungsmuffel
Reply to  Dave B
10 Jahre zuvor

Hallo Bave B. Was heißt „Almosen“? Hast Du eine Ahnung wie leicht man da hineingeraten kann? Wozu brauchen Millionäre goldene Särge? Um den Fliegen und ihren Kinderchen die Nahrung zu verweigern und um Escherichia Koli, Staphylococcus aureus und co. arbeitslos zu machen?

Heike L.
11 Jahre zuvor

Hallo, und die Kosten für die Verhandlung wird auch von den Steuergeldern finanziert? Man hätte solch eine Klage auch von Anfang an abweisen können.

Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Naja,
wenn abzusehen ist, dass die Witwe auch eines Tages von der öffentlichen Hand bestattet wird, kann bei einem Doppelgrab insgesamt ja auch Geld gespart werden. Ich verstehe das Urteil, aber auch die Beweggründe der Witwe.
Klagen vor dem Sozialgericht sind grds. kostenlos, und das ist gut so. Bei „Mutwillsklagen“ (wenn die Klage offenbar aussichtslos oder Teil eines Kleinkrieges ist o.ä.) weist der Richter darauf hin, dass das Humbug ist zu klagen, dann würden auch Kosten anfallen.

Reply to  Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Man kann jetzt niemandem, der noch lebt, ein Grab auf Kosten des Sozialamtes gewähren, da nicht sicher ist, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt ihres Todes noch hilfeberechtigt ist.

Dirk-Boerge
Reply to  Peter Wilhelm
11 Jahre zuvor

Weiß ich. Ich sag ja: Ich verstehe das Urteil. Aber auch der Gedanke der Frau ist für mich nachvollziehbar.

Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Wie manche Leute diesen Staat auszuplündern versuchen, das ist ja schon dreist.
Das noch ausgerechnet im schwäbischen: „Schaffe, spare, Häusle erbe“

Jeanne
Reply to  Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Durch diese Witwe (Leute) kommen alle Sozialhilfeempfänger in Verruf…

Aber eine Sache muss dennoch korrigiert werden. Nicht die Menschen beuten den Staat aus, sondern der Staat die Menschen…

Jeden, die Arbeitnehmer besonders…

Althaea
11 Jahre zuvor

I hoff des war so e roigschmeckte

Held in Ausbildung
11 Jahre zuvor

Die BLÖD würde die Frau sicherlich wieder als Opfer darstellen… macht sich besser

Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Aber im Ernst muss man doch erkennen, dass die alte Lösung gerechter war: Da jeder Versicherte sein Sterbegeld bekommen, auch die, die das nicht nötig hatten.
Heute bekommen (unter anderem) die es, die einfach keinen Bock haben, dafür vorzusorgen. Und die überschneiden sich mit denen, die Ihr ganzes Leben lang keinen Bock darauf haben, zur Arbeit zu gehen.

Oli
11 Jahre zuvor

Ich mcte ja kkeine Vorurteile schüren, aber bei uns in der Zeitung (Südwestpresse) stand in dem Artikel, dass die Beiden erst vor elf Jahren aus Sibirien eingewandert sind.
Bei dem Alter der Frau (75) wird der Mann in einem ähnlichen Alter gewesen sein.
Ich gehe mal davon aus dass von denen auch noch keine in die deutschen Kassen eingezahlt hat.
Ihr kenn mich gerne für fremdenfeindlich halten, aber bei so etwas könnte ich kotzen.

Coffin Corner
Reply to  Oli
11 Jahre zuvor

Aber für eine intensive Einarbeitung in die Thamatik, wo hier was zu holen ist, da haben die 11 Jahre trotz hohen Alters, fremder Umgebung und sicher nicht perfekter Sparchkenntnisse dann gut gereicht. Perfekte Integration eben.

Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Kann Beerdigung nicht zahlen = Sozialhilfeempfänger = faul. Spätaussiedler = Schmarotzer. Hat keine Kohle = keinen Bock auf Vorsorge gehabt. Kann so sein. Ist es aber nicht in jedem Fall.
Es gibt Leute, die mal Pech gehabt haben. Spätaussiedler haben oft die schlechter bezahlten Jobs. Wenn ich erst 11 Jahre im Land bin, hab ich keine Sterbegeldvers. in jungen Jahren gehabt, hab oft keine großen Rücklagen bilden können. Auch das muss nicht so sein, kann aber.
An die Schreiber der letzten drei Kommentare: Bitte lesen Sie Ihre Kommentare mal selbst.

Reply to  Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Ich habe, als ich letztes Jahr im Krankenhaus lag, einen Zimmergenossen gehabt, der aus Sibiren stammte. Der Mann sprach besser Deutsch als so manche Krankenschwester.
Das Schicksal der mehrfachen Vertreibung, der Deportation von Kasachstan nach Sibirien, die ständige Drangsalierung und die mehrfachen Vergewaltigungen von Frau und Töchtern durch die jeweiligen Vertreiber möchte ich nicht miterlebt haben.
Daß in solchen Menschen, die sich seit Generationen als Deutsche im fremden Land fühlen, irgendwann der Wunsch aufkommt, die Möglichkeit zu nutzen, hierher zu kommen, kann ich gut verstehen.

Dirk-Boerge
Reply to  Peter Wilhelm
11 Jahre zuvor

wo ist denn hier der „Gefällt-mir-Button“?

Coffin Corner
Reply to  Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Es ging in den letzten drei Kommentaren nicht um die die Bestattung an sich sondern um die Unverschämtheit der Forderung im Detail.
(Vielleicht mal genauer durchlesen!)

Dirk-Boerge
Reply to  Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Ich habe es genau gelesen, danke für den Hinweis.
Es zeugt meiner Meinung nach nicht von differenziertem Vorgehen, wenn vorhandene Eigenschaften als Erklärung für ein kritisiertes Verhalten genutzt werden. Klagt einer und ist Beamter = tpyisch Beamter, rechthaberisch; Parkrempler und Frau = Frau am Steuer halt. Kann beides auch Nicht-Frauen und Nicht-Beamten passieren.
Hier s. Darstellung in meinem kommentar von 08.13h. Einer fordert unangemssen viel und ist Aussiedler = ja, das haben DIE schnell gelernt…
Das kommt bei mir nicht gut an, und nur das tue ich hier kund. Sie dürfen das gern anders sehen.

Coffin Corner
Reply to  Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Selbst von einem „typischen Verhalten“ war nicht die Rede. Ich hatte lediglich bemerkt, daß sich dieses Spätaussiedlerehepaar in Punkto Sozialgerichtsbarkeit wohl ganz gut auskennt. Die Sache mit der political correctness kann man auch übertreiben.

Dirk-Boerge
11 Jahre zuvor

Meine Aussage bezog sich auf mehrere Kommentare, die in der Zusammenschau für mich ein G’schmäckle haben.
Sollte ich Sie, Coffin Corner, dabei herabgewürdigt oder in die falsche Ecke gestellt haben, tut mir das Leid. Das war nicht meine Absicht.




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