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So mies werden die Familien der Terroropfer behandelt

Terrorist Anis Amri
Anis Amri © Bundeskriminalamt

Am 19. Dezember 2016 raste der Terrorist Anis Amri mit einem LKW über einen Weihnachtsmarkt in Berlin.
Er tötete 11 Menschen und verletzte 55 weitere zum Teil schwer.

Wut und Trauer sind es nun, die die Angehörigen und weite Teile der Bevölkerung beherrschen. Trauer über die Gestorbenen, Wut über Polizei und Behörden.

Jetzt hatte der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck 50 Angehörige ins Schloß Bellevue eingeladen. Zu diesem Gespräch war auch Innenminister Thomas des Maizière erschienen. Doch statt präsidial-ministerlich Anteil nehmen zu können, mußten sich die Politiker harte Worte und harsche Kritik anhören.
Hauptvorwurf der Angehörigen: Nach dem Anschlag wurde ihnen Ablehnung, Abweisung, fehlende Empathie und Behörden-Irrsinn entgegengebracht.

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Gauck und De Maizière waren fassungslos, als sie die Berichte der Betroffenen hörten.

Terrorist Anis Amri
Anis Amri © Bundeskriminalamt

Alles habe sich nur noch um den Täter und die polizeilichen Ermittlungen gedreht, beklagen die Angehörigen. Die Opfer habe man sofort vergessen, die Trauer der Familien mit Füßen getreten.
Nach dem Anschlag hätten die Angehörigen bis zu drei Tage ohne Informationen da gestanden. Einige seien hilflos von Krankenhaus zu Krankenhaus geirrt, auf der Suche nach Verletzten, Toten und Vermißten. Die Behörden hätten sofort eine Nachrichtensperre verhängt. Selbst die Familien der Opfer erfuhren nichts.

Hammer: Rechnung statt Kondolenzschreiben

rechnung

Wer denkt, daß die Familien von Traueropfern ein Kondolenzschreiben erhalten, der irrt. Stattdessen bekamen die Familien eine Rechnung von der Gerichtsmedizin. Die enthielt sogar einen Vermerk, daß man ein Inkassounternehmen einschalte, wenn nicht innerhalb der Frist gezahlt würde.
Daß es kein Kondolenzschreiben gab, begründet die Stadt Berlin damit, daß die Ermittlungsbehörden zunächst keine Listen mit Namen freigegeben hätten.
Seltsam, auf der einen Seite können Rechnungen verschickt werden, aber auf der anderen Seite keine Beileidsschreiben…

Polizei wenig einfühlsam: Identifizierung von Opfern

polizei

Im Gespräch mit dem Bundespräsidenten erzählten die Angehörigen, rauhbeinige Polizisten hätten trocken nach „aussagekräftigem DNA-Material“ gefragt, ohne genau zu nennen, wofür. Zu diesem Zeitpunkt galten viele Opfer noch als vermißt und unbekannt. Wenn Angehörige nachfragten, bekamen sie zur Antwort: „Wer jetzt nicht weiß, um was es geht, der ist selbst Schuld.“

Bei der Trauerfeier durften Angehörige nicht dabei sein

gedaechtniskirche

Als am Tag nach dem Terroranschlag in der Berliner Gedächtniskirche ein Trauergottesdienst abgehalten wurde, durften sich Prominente und Politiker in dunkler Kleidung und mit ernsten Gesichtern präsentieren. Den Angehörigen wurde aber von Sicherheitskräften die Teilnahme verwehrt. Es befänden sich hochrangige Politiker in der Kirche, da könne nicht jedermann einfach rein.

Merkwürdige politische Gedenkkultur

bundestag

Dafür fiel dann die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Anschlags vier Wochen nach dem Anschlag sehr bescheiden aus.
Die Abgeordneten des Bundestags sind nicht einmal für die Abhaltung einer Schweigeminute zusammengekommen, beklagen die Angehörigen. Der Bundestag gedachte der Terroropfer erst 4 Wochen nach dem Anschlag mit einer Schweigeminute und einer Ansprache von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).

Das ist wie ein Verkehrsunfall

verkehrsunfall

Wer jetzt denkt, die Angehörigen würden eine fürstliche Entschädigung erhalten, der täuscht sich.
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) schließt in § 1, Absatz 11 Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs von der Entschädigung aus.
So bleibt nur die Verkehrsopferhilfe. Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Entschädigung erfolgt, wenn überhaupt, so als ob es sich um einen Verkehrsunfall gehandelt habe.
Üppig werden die Summen eh nicht ausfallen, denn die Obergrenze pro Schadensfall liegt bei 7,5 Millionen Euro. Würde dieser Betrag ausgeschöpft und müßte er dann durch alle Betroffenen geteilt werden, bliebe am Ende kaum genug übrig, um die Beerdigungen und sonstigen Kosten zu bezahlen.

Quelle: NTV Online

Bildquellen:

  • polizei-pixabay: Symbolfoto PIXABAY

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