In einem Kommentar schrieb ein Bestatter:
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Natürlich bekommt der Kunde dann nicht nur ein Blatt mit als sogenannter Vertrag, sondern mehrere Seiten, in denen er das Besprochene im stillen Kämmerlein nachvollziehen kann.
Was die Mehrwertsteuer betrifft, so weisen wir diese gesondert schon in der Auftragsbesprechung aus (eine kürzlich Kontrolle des Finanzamts sprach nicht dagegen) mit dem Hinweis, dass früher der Staat Anteil an der Trauer genommen hat und Sterbegeld zahlte.Heute müssen die Angehörigen für ihre Trauer bezahlen.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie Rechnungen mit Nettopreisen erstellen und die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen.
Das bedeutet aber nicht, dass Kaufleute im Umgang mit Endverbrauchern Nettopreise als Preis nennen dürfen. Der Kunde darf sich immer darauf verlassen, einen Preis genannt zu bekommen, auf den hinterher nichts mehr aufgeschlagen wird.
Wenn ein Artikel bei Ihnen 119 Euro kostet, müssen Sie dem Kunden sagen, dass dieser Artikel eben 119 Euro kostet. Auf der Rechnung können Sie dann 100 Euro plus 19 Euro Mehrwertsteuer schreiben.
Es ist für mich nicht ersichtlich, wie Ihre Vorstellungen von einem Sterbegeld der Krankenkasse und der Mehrwertsteuer in einem Zusammenhang stehen. Die Mehrwertsteuer ist ja auch schon erhoben worden, als es das Sterbegeld noch gab. Im Sinne der Sozialgesetzgebung, aber auch nach gesundem Menschenverstand ist ein Verstorbener kein erkranktes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Insofern verstehe ich es, dass die Krankenkassen für Beerdigungen kein Geld mehr bezahlen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb eine Krankenkasse für eine familiäre Feierlichkeit aufkommen soll. Wer nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann sich bei den Sozialbehörden um eine Übernahme der Beerdigungskosten bemühen.
Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass die Menschen gerne von irgendeiner Stelle einen Zuschuss oder die Übernahme der Bestattungskosten haben möchten. Aber ich finde, dass das nicht Aufgabe der Allgemeinheit oder der Solidargemeinschaft ist.
Wer befürchtet, eines Tages hohe Bestattungskosten tragen zu müssen, ist doch mit einer früh abgeschlossenen Sterbegeldversicherung auf der richtigen Seite. Die kostet nur ein paar Euro.
Wenn der Staat, also Bund, Länder und Gemeinden, etwas für die Bürger tun soll, dann wäre die richtige Stellschraube doch der Bereich Friedhofs- und Grabgebühren. Es ist nicht unbedingt einzusehen, dass kommunale Einrichtungen wie eine wirtschaftlich wirkende GmbH geführt werden müssen. Für jeden Theaterbesuch legt die „öffentliche Hand“ zig Euro hin, damit die Theaterkarte -weil es ja Kultur ist- erschwinglich bleibt. Hier könnte man also durchaus argumentieren, dass die Bestattungskultur ebenso förderungswürdig ist.
Aber auch bei einem Entgegenkommen bei den Friedhofsgebühren zu Lasten der Stadtkasse würde wieder die Allgemeinheit einen Teil der Kosten mittragen.
Wie seht Ihr das, liebe Leserinnen und Leser?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Ich denke, jeder kann für seine Bestattung Vorsorge treffen, da ja absolut nichts so sicher ist, wie der Tod, der jeden irgendwann einholt.
Wenn man in jungen Jahren, nämlich es gibt keine Freibrief fürs Alt werden, mit einer Absicherung beginnt, zahlt relativ kleine Summen und muss sich dann eben keine Sorgen machen, wer nachher für die Kosten aufkommen muss.
Vielleicht müsste man das auch gleich in eine staatliche Kasse einzahlen, damit es gemacht würde bzw. so wie eine Autoversicherung eine Pflicht ist, könnte man auch das zur Pflicht machen.
So wie eben auch die Krankenkasse eine Pflicht ist, so wäre auch dieser Part möglich.
Leider sind es ja immer die, die nicht viel haben, die dann auch bei diesen Schicksalsschlägen nicht wissen, woher sie das Geld nehmen sollen.
Es ist schon traurig, dass es Menschen gibt, die alles immer vom Staat bezahlt haben wollen und die, die arbeiten, sind immer die die für diese Menschen zahlen.
Schade, dass darüber so wenige nachdenken.
Staatliche Kasse ist auch nix – die Rente war auch mal sicher….
Zürich und viele andere Gemeinden in der Schweiz zahlen ihren Bürgern eine einfache all-inclusive Bestattung schon fast immer.
Gibt also verschiedene Sichtweisen.
Vielleicht für Standardprodukte- und Leistungen nur noch 7% Steuer verlangen? (Natürlich nicht für den 10.000€ – Sarg und den Auftritt von Peter Wilhelm als Redner…)
Das Costcenter-Denken der öffentlichen Hand treibt sehr unrühmliche Blüten, besonders, da die (oft) freie Wahl des Bürgers nicht brücksichtigt wird. Dadurch kommen erst die hohen Gebühren zustande. Die „Sterbeortwahl“ zB mag nicht frei sein, aber Beerdigungsart und -ort halt doch. Und dann wundern sich die Gemeinden, warum ihre Fantastiegebühren nicht zu Kostendeckung (oder Gewinn), sondern Abwanderung führen… Wir könnten gerne ein paar „halbherzige“ Gärtner mehr auf Grünanlagen und Friedhöfe loslassen und dafür ein paar Leute weniger als Berufsunfähig oder Arbeitslos durchfüttern. Als Beispiel. Und halbherzig hier explizit als Umschreibung für „teils ungelernt“, „wegen bedingter Motivation entlassen“ oder nur stundenweise Belastbarkeit gewählt. Hier macht der Staat Milchmädchenrechnungen auf (aus diesem Topf billiger als aus dem anderen) und gesteht zB gesundheitlich Geschädigten keine Würde zu (Wenig Arbeit statt vollem Almosen). Ich habe lieber einen 40h/Monat arbeitenden körperlich versehrten, als einen Berufsunfähigkeitsrentner. Das lässt sich auch EASY volkswirtschaftlich darstellen, bei allen, die wollen. Und viel mehr wollen, als nachher amtlich dürfen. In der freien Wirtschaft sind solche Jobs schwierig. Ich sehe den Staat in der Pflicht- er zahlt… Weiterlesen »
Es ist ja nicht so, das sich in den Hallen massenhaft unbeerdigte Sozialfälle stapeln. Will heissen die Basisversorgung (Sarg/Urne, Grab und der Transport dahin/darein werden Notfalls durch das Amt geregelt, welches sich die Kosten ggf. von der verwandschaft wiederholt.
Alles andere Kränze, Holzkreuz, Anzeige o.ä. ist zwar sicherlich üblich und wird oft gern (allein wegen DER LEUTE) genommen, ist aber faktisch nicht nötig.
Wir müssen echt mal weg von der Vollkaskomentalität.
Nur ein paar unsortierte Gedanken dazu: Die Übernahme der Bestattungskosten bzw. ein Zuschuss dazu in einem „Sozialfall“ sollte so unbürokratisch wie möglich laufen. Ich finde, jedes Sozialamt (oder wer auch immer da zuständig ist) sollte eine/n eigene/n Beauftragte/n für Sterbefälle haben, möglichst mit Ansätzen einer sozialpsychologischen Ausbildung. Bei der Sache mit dem Sterbegeld der Krankenkassen bin ich nicht ganz deiner Meinung. Zwar mag es stimmen, dass deren Kunden gerade in den letzten Lebensjahren die höchsten Kosten verursachen; aber könnten sie nicht gerade deswegen ihrer Freude, sie endlich los zu sein, durch eine kleine Geldprämie Ausdruck verleihen? Bei Friedhofs- und Grabgebühren, d’accord. Wenn schon GmbH, dann eine gGmbH (gemeinnützig), die per Definition keine Gewinne erwirtschaften darf. In meinem Ort im Bayerischen Wald geht’s da gesittet zu. Die arbeiten gerade mal kostendeckend. Dafür haben wir Blumenzwang auf den Gräbern („grüner Friedhof“). Sieht zwar schön aus, ist aber finanziell nicht ideal. Was die Sterbegeldversicherung angeht: Da sollte man schon bei den Jugendlichen ansetzen. An unseren Gymnasien gibt es das Fach „Wirtschafts- und Rechtslehre“. Da hat man uns viel… Weiterlesen »
Ich denke auch nicht, dass die Krankenkasse Sterbegeld zahlen sollte. Was mir allerdings nicht direkt einleuchtet ist, warum sie die Ausstellung des Totenscheins nicht bezahlt. Klar, die Versicherung endet mit dem Tod, aber eine Begleichung dieser letzten Arztechnung würde vieles vereinfachen und wäre ja gleichzietig auch eine offizielle Abmeldung bei der Krankenkasse.
Auf die Ausreden rund um das Thema Nettopreise braucht man gar nicht weiter einzugehen, das dient nur der Preiskosmetik. Und nur weil das „früher“ mal erlaubt oder üblich oder weniger unüblich war heißt das ja nicht, dass man inzwischen nicht mal die Software oder das Formular hätte umstellen können (bzw. müssen, laut Gesetz).