Branche/Kommune

Sollen Beerdigungskosten übernommen werden? Von wem?

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In einem Kommentar schrieb ein Bestatter:

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Natürlich bekommt der Kunde dann nicht nur ein Blatt mit als sogenannter Vertrag, sondern mehrere Seiten, in denen er das Besprochene im stillen Kämmerlein nachvollziehen kann.
Was die Mehrwertsteuer betrifft, so weisen wir diese gesondert schon in der Auftragsbesprechung aus (eine kürzlich Kontrolle des Finanzamts sprach nicht dagegen) mit dem Hinweis, dass früher der Staat Anteil an der Trauer genommen hat und Sterbegeld zahlte.

Heute müssen die Angehörigen für ihre Trauer bezahlen.

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Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie Rechnungen mit Nettopreisen erstellen und die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen.

Das bedeutet aber nicht, dass Kaufleute im Umgang mit Endverbrauchern Nettopreise als Preis nennen dürfen. Der Kunde darf sich immer darauf verlassen, einen Preis genannt zu bekommen, auf den hinterher nichts mehr aufgeschlagen wird.

Wenn ein Artikel bei Ihnen 119 Euro kostet, müssen Sie dem Kunden sagen, dass dieser Artikel eben 119 Euro kostet. Auf der Rechnung können Sie dann 100 Euro plus 19 Euro Mehrwertsteuer schreiben.

Es ist für mich nicht ersichtlich, wie Ihre Vorstellungen von einem Sterbegeld der Krankenkasse und der Mehrwertsteuer in einem Zusammenhang stehen. Die Mehrwertsteuer ist ja auch schon erhoben worden, als es das Sterbegeld noch gab. Im Sinne der Sozialgesetzgebung, aber auch nach gesundem Menschenverstand ist ein Verstorbener kein erkranktes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Insofern verstehe ich es, dass die Krankenkassen für Beerdigungen kein Geld mehr bezahlen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb eine Krankenkasse für eine familiäre Feierlichkeit aufkommen soll. Wer nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann sich bei den Sozialbehörden um eine Übernahme der Beerdigungskosten bemühen.

Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass die Menschen gerne von irgendeiner Stelle einen Zuschuss oder die Übernahme der Bestattungskosten haben möchten. Aber ich finde, dass das nicht Aufgabe der Allgemeinheit oder der Solidargemeinschaft ist.

Wer befürchtet, eines Tages hohe Bestattungskosten tragen zu müssen, ist doch mit einer früh abgeschlossenen Sterbegeldversicherung auf der richtigen Seite. Die kostet nur ein paar Euro.

Wenn der Staat, also Bund, Länder und Gemeinden, etwas für die Bürger tun soll, dann wäre die richtige Stellschraube doch der Bereich Friedhofs- und Grabgebühren. Es ist nicht unbedingt einzusehen, dass kommunale Einrichtungen wie eine wirtschaftlich wirkende GmbH geführt werden müssen. Für jeden Theaterbesuch legt die „öffentliche Hand“ zig Euro hin, damit die Theaterkarte -weil es ja Kultur ist- erschwinglich bleibt. Hier könnte man also durchaus argumentieren, dass die Bestattungskultur ebenso förderungswürdig ist.

Aber auch bei einem Entgegenkommen bei den Friedhofsgebühren zu Lasten der Stadtkasse würde wieder die Allgemeinheit einen Teil der Kosten mittragen.

Wie seht Ihr das, liebe Leserinnen und Leser?

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