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Sozialamt muss Sterbegeldversicherung bezahlen, neues Urteil

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Das Sozialgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, nach dem das Sozialamt in diesem Fall die Kosten für die Beiträge einer Sterbegeldversicherung übernehmen muß.

Mehr dazu hier: http://ehrensacheblog.de/urteil-sozialamt-muss-fuer-bestattungsvorsorge-zahlen/

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(©si)