Allgemein

Sozialbestattung für Kinder

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

neulich abends ist im bekanntenkreis ein kleiner junge bei einem unfall ums leben gekommen. die mutter des kindes bekommt nur den sozialhilfesatz der kinderbestattung. :
Neben den Kosten unter anderem für Leichenschau, Leichenbeförderung und einfachen Sarg seien auch die Gebühren für ein Grab ortsüblicher, einfacher Art zu übernehmen. Die Ortsüblichkeit beziehe sich dabei auf den Sterbeort. Kosten für eine Überführung an einen anderen Ort seien hingegen nicht zu übernehmen. Angemessen sei zudem lediglich ein einfaches Reihengrab. Eine Vorfinanzierung der Grabnutzung für Jahrzehnte aus Sozialhilfemitteln sei – so die Richter – aber auch insoweit ausgeschlossen.

heisst das jetzt ganz konkret, dass der junge ohne blumen, luftballons, rede etc. begraben wird?

kann man in form einer spende, incl. der bestattungskosten durchs amt, eine kinderbestattung ausrichten lassen?
gelder sind da, es ist kein aufruf zum spenden.

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leider konnten uns die angerufenen bestatter nichts 100 % sagen.

hat wer ahnung?

und was kostet eine dem jungen würdige kinderbestattung?

Es ist immer bitter wenn Kinder sterben müssen. Leider sind unsere Gesetze bezüglich der Sozialbestattung pauschal gemacht und beinhalten nicht viel was sich auf Kinderbestattungen bezieht.

Die Allgemeinheit übernimmt im Rahmen ihres Sozialauftrages (einer steht für den anderen ein) die Kosten der Bestattung. Hierfür sind einerseits bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und andererseits muß der Anspruchsteller in Kauf nehmen, daß derjenige der bezahlt, auch mitbestimmen darf, welcher Betrag für was bezahlt wird.

Der Sozialträger steht nur für die unbedingt notwendigen Kosten ein. Man sieht das deutlich an den Überführungskosten. Oft stehen die Ämter auf dem Standpunkt, es ist wichtig DASS jemand ordentlich bestattet wird, es sei aber ohne Bedeutung WO er bestattet wird. So kommt es, daß Sozialbestattete oft auf Friedhöfen fernab der Heimat bestattet werden, eben an ihrem Sterbeort.

Die unbedingt nötigen Dienstleistungen und Warenlieferungen des Bestatters beschränken sich auf die Transporte, die hygienische Versorgung, die Lieferung von Sarg, Urne und Wäsche, sowie die Erledigung der Formalitäten.
An behördlichen Kosten übernimmt der Sozialträger die Kosten eines einfachen Grabes, der Trauerhalle, Leichenzelle und die Gebühren für Standesamt, Arzt und Genehmigungen.

Alles andere ist Luxus und für eine Bestattung nicht notwendig.

Wenngleich ich mich oft genug über sture Entscheider bei den Behörden ärgern muß, so muß ich jedoch sagen, daß man mit dem was das Sozialamt übernimmt tatsächlich eine würdige Bestattung ausrichten kann.
Es kommt nämlich weniger darauf an, was man alles kauft, als vielmehr darauf, was man selbst aus der Bestattung macht.

Blumen, Luftballons, Spielsachen, Kerzen, Tücher, Gedichte, Lieder und jemanden der Gitarre spielen kann, das sollte man alles kostenlos bekommen können und schon hat man alles was man benötigt, um die Trauerfeier schöner und eindrucksvoller zu gestalten, als man es für teures Geld kaufen könnte.

Selbstverständlich ist es möglich, daß sich nun jemand an den Bestatter wendet, der von den Angehörigen oder dem Amt beauftragt wurde und aus Spenden oder eigenen Mitteln noch zusätzlich etwas zu buchen. Es ist ja normalerweise so, daß niemand vom Sozialamt an der Bestattung teilnimmt und alles nachkontrolliert.
Ob da nun noch privat Blumen oder Grabschmuck zugekauft wurde, dürfte das Amt herzlich wenig interessieren.

Hat der Bestatter eine Kostenübernahmezusage vom Amt, besteht u.U. auch die Möglichkeit, auf der Basis dieser Unterlage und des Kostenvoranschlags abzurechnen. Zumindest bei unseren Sozialämtern hier gibt es keine Probleme, wenn die Angehörigen dann etwas ganz anderes bestellen, solange sie es selbst bezahlen. Was immer die Bestattung dann im Endeffekt gekostet hat, das Amt wird nur den Satz für eine einfache, würdevolle und ortsübliche Bestattung bezahlen.
Im Zweifelsfall stellen wir zwei Rechnungen, eine über die einfache Sozialbestattung für das Amt und eine über die Zusatzleistungen für den Angehörigen.

Übrigens muß auf eine Trauerrede nicht verzichtet werden. Einerseits kann jeder der möchte eine Trauerrede halten und andererseits übernimmt das auch der örtliche Pfarrer.

So schlimm die Situation bezüglich des Amtes Euch auch erscheinen mag, konzentriert Euch nun nicht auf den vermeintlichen oder tatsächlichen Ärger mit der Behörde, sondern versucht innerhalb der zur Verfügung gestellten Mittel in Absprache mit dem Bestatter das Beste daraus zu machen. Im Mittelpunkt sollten nun der kleine Verstorbene und seine Eltern stehen und kein Geldärger.
Daß keine Geldnot entsteht, dafür steht die Sozialbehörde gerade, für alles Drumherum muß man selbst sorgen, was gar nicht so aufwendig und schwer ist.

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(©si)