Sozialbestattung macht manchem Bestatter Kopfzerbrechen
Bestatter nehmen vermehrt auch Aufträge für Sozialbestattungen herein. Als Sozialbestattungen bezeichnet man die Bestattungen, für die seitens des Verstorbenen (über den Nachlaß) oder seitens der Angehörigen bzw. des Auftraggebers nicht genügend Geld für eine standesgemäße, einfache und würdige Bestattung zur Verfügung steht und der Sozialhilfeträger für die Begleichung der Kosten eintreten muß.
Oftmals ist bei der Auftragserteilung noch gar nicht klar, daß sich der Sterbefall zu einer Sozialbestattung entwickeln wird. Das kann z.B. daran liegen, daß die weitestgehend mittellosen Angehörigen davon ausgingen, es sei genügend Gespartes vorhanden oder es kann auch passieren, daß die Angehörigen erst im Zuge der Abwicklung die Dimensionen hinsichtlich der Kosten vollumfänglich erfassen.
Die Gründe können sehr vielfältig sein. Heutzutage spielen hier hohe Pflegekosten, die Gespartes sozusagen auffressen und mangelnde, das heißt falsche Vorsorge eine große Rolle.
Der Bestatter wird, sobald er Kenntnis davon hat, daß die finanzielle Situation strapaziert erscheint, sofort von sich aus umschwenken und die Angehörigen auf die Schiene „Sozialbestattung“ bringen.
Das muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß der Verstorbene nun würdelos und ohne Feier verscharrt wird. Jedem steht eine würdevolle Bestattung zu und unterm Strich muß man sagen, daß die meisten Sozialbehörden diesen Anspruch kennen und anerkennen. Jedoch bezahlen sie aus den Mitteln der Allgemeinheit keine luxuriösen Sonderwünsche und die Kunden müssen sich in solchen Fällen in ortsüblicher Einfachheit bescheiden.
Sehr früh wird der Bestatter Kontakt zur Sozialbehörde aufnehmen, sich die entsprechende Freigabe einholen und das weitere Prozedere klären, bzw. die Angehörigen zum Sozialamt schicken.
Aber selbst wenn die Sozialbehörde den Daumen nach oben reckt und, um ein weiteres Bild zu bemühen, „grünes Licht gibt“, bzw. sich sowieso nicht der Verpflichtung entziehen kann, ist für die Bestatter damit die Sache der Sozialbestattung noch nicht ausgestanden.
Die Behörden lassen sich zu viel Zeit mit der Bearbeitung der Fälle und in Einzelfällen darf der Bestatter bis zu anderthalb Jahre auf die Begleichung einer Sozialbestattung warten.
Hierüber berichtet auch der Focus in diesem Artikel hier.
http://youtu.be/RC4fnYfcsgA
Ein Kollege berichtete mir heute am Telefon, daß er im Schnitt acht bis 13 Monate auf die Bezahlung von Sozialbestattungen wartet.
Da wundert es niemanden, daß Bestatter oft auch die Übernahme solche Bestattungen ablehnen und zunächst auf Klärung und Erteilung einer Kostenübernahme durch das Amt bestehen.
Das klingt herzlos und pietätlos und rückt einmal mehr die betroffenen Bestatter in die Ecke der Geschäftemacherei, aber der Kollege sagt: „Ich kann nicht auf 50.000 bis 90.000 Euro einfach über ein Jahr verzichten. Ich habe ja auch Kosten und meine Leute wollen ihren Lohn. Mir stundet ja auch keiner was.“
Ein anderer Kollege sagt: „Das Beste wäre es, wenn die zuständige Stadtverwaltung einen bestimmten Sockelbetrag in jedem Fall zur Verfügung stellt. Damit könnte dann innerhalb kürzester Zeit eine würdige Bestattung durchgeführt werden, ohne daß eine Urne wochen- oder monatelang irgendwo im Regal steht. Die Bearbeitung des jeweiligen Falls durch die Behörde kann ja dann ruhig anderthalb Jahre dauern. Der Staat oder die Kommune sollte hierfür doch eher entsprechende Möglichkeiten haben, als daß das auf dem Rücken gewerbetreibender Bestatter ausgetragen wird. Wir geben der Behörde quasi einen dauernden 5-stelligen Kredit.
Im Nachhinein kann die Behörde doch entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt oder ob der Antragsteller, also die Verwandten, den Betrag in kleinen Raten zurückführen müssen.“
So ähnlich wird es von vielen Sozialbehörden auch nach einer Kurzprüfung gehandhabt. Kollegen, die in deren Zuständigkeitsbereich arbeiten, haben Glück. Andere Kollegen stehen mit dem Thema Sozialbestattung schon fast auf Kriegsfuß, denn sie können diese zusätzliche finanzielle Belastung nicht mehr stemmen und klagen sogar darüber, daß dieses Gebaren der Behörden sie in den Ruin treiben könne.
Weiterführende Links:
Sozialbestattung beantragen Politik Wirtschaft Germanblogs
Sozialbestattung ALG-Ratgeber bei Problemen mit dem ALG
Sozialbestattung in Brandenburg Kritische Standpunkte
DarmstadtNews.de Sozialbestattung Ein neues Faltblatt
Sozialbestattung vermeiden mit Sterbegeldversicherung
Bild: © Petra Schmidt / pi xelio.de
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Wo liegt das Problem? Jede Rechnung hat ein Zahlungs- bzw. Fälligkeitsziel. Wird dieses überschritten, tritt das Mahnwesen in Aktion. Natürlich mit entsprechender, gesetzlich sogar ausdrücklich erlaubter Verzinsung.
Zudem ist auch – sollte die Zusage durch das Amt gegeben worden sein – die Möglichkeit des Inkassos gegeben. Das ganze Spiel haben wir damals (allerdings in einer anderen Branche tätig) zwei Mal durchgezogen. Und siehe da: danach kam das Geld in einer angemessenen Zeit.
Ich bin kein Jurist, deswegen das hier als offene Frage meinerseits: Sind die üblichen rechtlichen Möglichkeiten bei Zahlungsverzug (gerichtliches Mahnverfahren etc.) denn überhaupt anwendbar, wenn der Schuldner keine Privatperson/Unternehmen, sondern die öffentliche Hand ist?
Einfach eine Bank gründen und ans Bestattungshaus angliedern. Banken wird schnell und unbürokratisch geholfen!
Das ist aber keineswegs nur bei Besattern so. Vor vielen Jahren arbeitete ich bei einer Computerfirma da war es genauso. Nach „öffentlichen“ Ausschreibungen und eventuell nicht erhaltenem Auftrag, war man froh, dass es die Konkurrenz erwischt hat, die auf die Begleichung der Rechnung ewig warten musste. Wer die früheren Computer- und Peripheriepreise kennt, der weiß was es bedeutet, auf die Zahlung eines großen Auftrags von z. B. 10 Schulrechnern plus Zubehör, Installation, Verdrahtung usw. zu warten. Damals war die Vorkasse für teures Material das größte Problem. Ich kenne noch mehr solche Fälle. Zum Beispiel bei meinem damals selbständigen Bruder, der ein Geschäft für Alarmanlagen, Schlüssel, Schlösser und alles was mit Sicherheit zu hat, besaß. Hierzu gehörten Notöffnungen im Auftrag der Polizei z. B. bei Verdacht auf Leichen in Wohnungen usw. Diese Rechnungen brauchten auch ewig bis sie beglichen wurden. Zum Glück waren diese aber nicht so hoch, dass man daran hätte Pleite gehen können, aber trotzdem ist es immer wieder ärgerlich. Vor ca. 2 Jahren ist ein Bekannter mit seiner Klimafirma untergegangen. Hier waren allerdings… Weiterlesen »
Woll grad sagen, das ist in allen Branchen so.
Auch im Baugewerbe sieht es mit der Zahlungsmoral nicht besser aus.
Da erledigen sich einige offene Forderungen dann auch shconmal über die Zeit, wenn die Firma pleite geht.
Es scheint da ein generelles Problem mit öffentlicher Verwaltung zu geben.
Bei uns geht die Rechnung immer an die Angehörigen und von denen kriegen wir dann (hoffentlich!) auch das Geld. Es ist dann deren Problem (klingt hart, aber Tom hat ja auch die andere Seite für die Bestatter aufgezeigt), sich das Geld bei den Sozialbehörden wiederzuholen.
Und ich glaube auch, dass der Staat weit weniger Angst vor Mahnungen und schlechten Einstufungen bei der Bonität (gibt’s das für die Kommune/den Staat überhaupt?!) hat, als der „kleine“ Sozialhilfeempfänger.
Auch die Kommunen bleiben oft auf den Kosten sitzen, denn Sozialämter sind oft Kreisbehörden – und dort dauert es leider immer wieder zu lange, bis eine Entscheidung fällt (und es kommt auch des öfteren vor, dass das Sozialamt die Bestattungskosten nicht übernimmt, die Angehörigen daraufhin wenigstens die Bestatterrechnung zahlen, die Kommune aber leer ausgeht).Leider immer wieder in den Fällen, in denen ein teures Erdgrab usw. geordert worden ist. Für den Steinmetz ist dann komischerweise Geld da, aber die städtischen Gebühren kann man nicht zahlen.
Die Kosten trägt dann letztendlich die Allgemeinheit (=jeder von uns), da der Verlust von Einnahmen zu höheren Kosten führt.
Moin!
Einfach Mahnung und Inkasso mit Zinsen ist nicht. Der Bestatter hat keinen Vertrag mit dem Sozialamt. Der Bestatter hat einen Vertrag mit dem Angehörigen (Kunden), der die Erstattung der Kosten beim Sozialamt beantragt.
Bei manchen Ämtern bekommen wir nicht mal Auskunft über den Stand der Bearbeitung, da keine Rechtsbeziehung.
Leider kenn ich das Thema auch, da in meiner Familie auch bei der Stadt gearbeitet wird. Es ist nunmal so, dass die Stadt zum Teil einfach nicht bezahlt. Mein Vater hatte Ersatzteile bestellt, die auch geliefert wurden, und die Rechnung usw. an das entsprechende Amt weiter geleitet, damit es bezahlt wird. Als er das nächste Mal bestellen wurde, ging das nicht, weil die Firma ihm dann mit geteilt hat, das immer noch auf ausstehende Beträge gewartet wird.
Es ist also kein Wunder, dass Unternehmer, egal welcher Branche, nicht mehr mit Städten zusammenarbeiten wollen, weil das eine Unart ist, dass die nicht rechtzeitig bezahlen. Das beste Beispiel sind doch die Straßenbauunternehmen, die zum Teil auch Jahre auf ihren KOsten sitzen bleiben.