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Sozialbestattung: Kommunen lassen Bestatter auf ihr Geld warten

Sozialbestattung macht manchem Bestatter Kopfzerbrechen

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Bestatter nehmen vermehrt auch Aufträge für Sozialbestattungen herein. Als Sozialbestattungen bezeichnet man die Bestattungen, für die seitens des Verstorbenen (über den Nachlaß) oder seitens der Angehörigen bzw. des Auftraggebers nicht genügend Geld für eine standesgemäße, einfache und würdige Bestattung zur Verfügung steht und der Sozialhilfeträger für die Begleichung der Kosten eintreten muß.

Oftmals ist bei der Auftragserteilung noch gar nicht klar, daß sich der Sterbefall zu einer Sozialbestattung entwickeln wird. Das kann z.B. daran liegen, daß die weitestgehend mittellosen Angehörigen davon ausgingen, es sei genügend Gespartes vorhanden oder es kann auch passieren, daß die Angehörigen erst im Zuge der Abwicklung die Dimensionen hinsichtlich der Kosten vollumfänglich erfassen.

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Die Gründe können sehr vielfältig sein. Heutzutage spielen hier hohe Pflegekosten, die Gespartes sozusagen auffressen und mangelnde, das heißt falsche Vorsorge eine große Rolle.

Der Bestatter wird, sobald er Kenntnis davon hat, daß die finanzielle Situation strapaziert erscheint, sofort von sich aus umschwenken und die Angehörigen auf die Schiene „Sozialbestattung“ bringen.
Das muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß der Verstorbene nun würdelos und ohne Feier verscharrt wird. Jedem steht eine würdevolle Bestattung zu und unterm Strich muß man sagen, daß die meisten Sozialbehörden diesen Anspruch kennen und anerkennen. Jedoch bezahlen sie aus den Mitteln der Allgemeinheit keine luxuriösen Sonderwünsche und die Kunden müssen sich in solchen Fällen in ortsüblicher Einfachheit bescheiden.

Sehr früh wird der Bestatter Kontakt zur Sozialbehörde aufnehmen, sich die entsprechende Freigabe einholen und das weitere Prozedere klären, bzw. die Angehörigen zum Sozialamt schicken.
Aber selbst wenn die Sozialbehörde den Daumen nach oben reckt und, um ein weiteres Bild zu bemühen, „grünes Licht gibt“, bzw. sich sowieso nicht der Verpflichtung entziehen kann, ist für die Bestatter damit die Sache der Sozialbestattung noch nicht ausgestanden.

Die Behörden lassen sich zu viel Zeit mit der Bearbeitung der Fälle und in Einzelfällen darf der Bestatter bis zu anderthalb Jahre auf die Begleichung einer Sozialbestattung warten.

Hierüber berichtet auch der Focus in diesem Artikel hier.

http://youtu.be/RC4fnYfcsgA

Ein Kollege berichtete mir heute am Telefon, daß er im Schnitt acht bis 13 Monate auf die Bezahlung von Sozialbestattungen wartet.
Da wundert es niemanden, daß Bestatter oft auch die Übernahme solche Bestattungen ablehnen und zunächst auf Klärung und Erteilung einer Kostenübernahme durch das Amt bestehen.
Das klingt herzlos und pietätlos und rückt einmal mehr die betroffenen Bestatter in die Ecke der Geschäftemacherei, aber der Kollege sagt: „Ich kann nicht auf 50.000 bis 90.000 Euro einfach über ein Jahr verzichten. Ich habe ja auch Kosten und meine Leute wollen ihren Lohn. Mir stundet ja auch keiner was.“

Ein anderer Kollege sagt: „Das Beste wäre es, wenn die zuständige Stadtverwaltung einen bestimmten Sockelbetrag in jedem Fall zur Verfügung stellt. Damit könnte dann innerhalb kürzester Zeit eine würdige Bestattung durchgeführt werden, ohne daß eine Urne wochen- oder monatelang irgendwo im Regal steht. Die Bearbeitung des jeweiligen Falls durch die Behörde kann ja dann ruhig anderthalb Jahre dauern. Der Staat oder die Kommune sollte hierfür doch eher entsprechende Möglichkeiten haben, als daß das auf dem Rücken gewerbetreibender Bestatter ausgetragen wird. Wir geben der Behörde quasi einen dauernden 5-stelligen Kredit.
Im Nachhinein kann die Behörde doch entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt oder ob der Antragsteller, also die Verwandten, den Betrag in kleinen Raten zurückführen müssen.“

So ähnlich wird es von vielen Sozialbehörden auch nach einer Kurzprüfung gehandhabt. Kollegen, die in deren Zuständigkeitsbereich arbeiten, haben Glück. Andere Kollegen stehen mit dem Thema Sozialbestattung schon fast auf Kriegsfuß, denn sie können diese zusätzliche finanzielle Belastung nicht mehr stemmen und klagen sogar darüber, daß dieses Gebaren der Behörden sie in den Ruin treiben könne.

Weiterführende Links:
Sozialbestattung beantragen Politik Wirtschaft Germanblogs
Sozialbestattung ALG-Ratgeber bei Problemen mit dem ALG
Sozialbestattung in Brandenburg Kritische Standpunkte
DarmstadtNews.de Sozialbestattung Ein neues Faltblatt
Sozialbestattung vermeiden mit Sterbegeldversicherung

Bild: © Petra Schmidt / pi xelio.de

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