Branche/Kommune

Sprengelpflicht für Bestatter?

Mein Bruder ist der Meinung, daß es eine Art Sprengelpflicht bei den Bestattern gibt. Stimmt das?

Mit Sprengelpflicht meint man, daß eine bestimmte Institution oder Person für einen exakt beschriebenen Bezirk alleine, exklusiv und ausschließlich zuständig ist.
Das war z.B. bei den Bezirksschornsteinfegern der Fall, ist bei vielen Kirchen und Behörden so und führt dazu, daß man nicht jeden Beliebigen nehmen kann, wenn es jemanden gibt, der für diesen Bezirk die Oberhoheit hat.

So etwas gibt es aber für Bestatter nicht. Man kann in aller Regel jeden Bestatter beauftragen, der einem gefällt oder das beste Angebot abgegeben hat.

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Auch wenn Bestatter manchmal sehr wichtig auftreten und nach einem Unfall oder einer Straftat behaupten, sie alleine seien durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beauftragt, jetzt alles abzuwickeln, stimmt das nicht.
Die Behörden vergeben die Aufträge zur Beförderung und Bergung von Unfall- oder Verbrechensofpern oft an Vertragsbestatter, weil in der Kürze der Zeit nicht eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden kann oder diese (noch) nicht greifbar sind. Der weitere Ablauf der Bestattung kann aber von den Hinterbliebenen durch jeden anderen Bestatter durchgeführt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß durch die evtl. anfallenden zusätzlichen Überführungen dann weitere Kosten entstehen können.

Aber auch Bestatter, die von Krankenhäusern oder Altenheimen routinemäßig oder vertragsgemäß beauftragt werden, um die Verstorbenen abzuholen, weil etwa das Krankenhaus oder Heim kaum oder keine Kühlmöglichkeiten mehr hat, sind nicht automatisch diejenigen, die die endgültige Bestattung ausführen müssen.

In all diesen Fällen sind die Bestatter immer nur beauftragt, eine erste Überführung und Einlagerung des Toten vorzunehmen.
Es führt schon zu weit, wenn diese den Verstorbenen einfach in einen Sarg ihrer Wahl legen oder hygienisch behandeln, ohne einen Auftrag der Angehörigen dafür zu haben.

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