Branche/Kommune

Sprengelpflicht für Bestatter?

Mein Bruder ist der Meinung, daß es eine Art Sprengelpflicht bei den Bestattern gibt. Stimmt das?

Mit Sprengelpflicht meint man, daß eine bestimmte Institution oder Person für einen exakt beschriebenen Bezirk alleine, exklusiv und ausschließlich zuständig ist.
Das war z.B. bei den Bezirksschornsteinfegern der Fall, ist bei vielen Kirchen und Behörden so und führt dazu, daß man nicht jeden Beliebigen nehmen kann, wenn es jemanden gibt, der für diesen Bezirk die Oberhoheit hat.

So etwas gibt es aber für Bestatter nicht. Man kann in aller Regel jeden Bestatter beauftragen, der einem gefällt oder das beste Angebot abgegeben hat.

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Auch wenn Bestatter manchmal sehr wichtig auftreten und nach einem Unfall oder einer Straftat behaupten, sie alleine seien durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beauftragt, jetzt alles abzuwickeln, stimmt das nicht.
Die Behörden vergeben die Aufträge zur Beförderung und Bergung von Unfall- oder Verbrechensofpern oft an Vertragsbestatter, weil in der Kürze der Zeit nicht eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden kann oder diese (noch) nicht greifbar sind. Der weitere Ablauf der Bestattung kann aber von den Hinterbliebenen durch jeden anderen Bestatter durchgeführt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß durch die evtl. anfallenden zusätzlichen Überführungen dann weitere Kosten entstehen können.

Aber auch Bestatter, die von Krankenhäusern oder Altenheimen routinemäßig oder vertragsgemäß beauftragt werden, um die Verstorbenen abzuholen, weil etwa das Krankenhaus oder Heim kaum oder keine Kühlmöglichkeiten mehr hat, sind nicht automatisch diejenigen, die die endgültige Bestattung ausführen müssen.

In all diesen Fällen sind die Bestatter immer nur beauftragt, eine erste Überführung und Einlagerung des Toten vorzunehmen.
Es führt schon zu weit, wenn diese den Verstorbenen einfach in einen Sarg ihrer Wahl legen oder hygienisch behandeln, ohne einen Auftrag der Angehörigen dafür zu haben.


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. April 2013

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11 Jahre zuvor

Ich weiss ja nicht woher (geografisch) diese Anfrage kommt, aber für Österreich wäre diese Frage nicht so ungewöhnlich. Hier gab es bis 2002 einen Gebietsschutz für Bestatter.

Kampfschneckchen
11 Jahre zuvor

Da bin ich jahrelang wohl einem Irrglauben aufgesessen. Ich dachte, dass es nur wenige Bestatter gibt, die eine Bestattung auf unserem örtlichen Friedhof durchführen (dürfen). Bedeutet das, dass ich theoretisch einen Bestatter aus dem Rheinland beauftragen kann, eine Beisetzung in Süddeutschland durchzuführen (z.B. nach einer Überführung) oder ich zumindest nicht nur einen Bestatter aus der eigenen Gemeinde/Landkreis auswählen kann?

Chris
Reply to  Kampfschneckchen
11 Jahre zuvor

na ja – direkt DURCHFÜHREN tut zumindest in größeren Städten die eigentliche Bestattung die örtliche Friedhofsverwaltung. Da müssen ALLE Bestatter draußen bleiben.

Aber natürlich kannst Du Deine verblichene Oma in Berchtesgaden von einem Bestattungsinstitut in Flensburg abholen lassen, dort versorgen und einsargen lassen und dann die Oma wieder auf dem Friedhof in Berchtesgaden liefern lassen. Durch EU-Dienstleistungsfreiheit kann der bevorzugte Bestatter auch in Riga oder Lissabon sein 😉

Dürfte halt recht unwirtschaftlich sein…

Martin
11 Jahre zuvor

Früher waren die einzelnen Stadtteile eher einzelnen Bestattern zugeordnet, soweit ich weiß. Aber eben nicht per Gesetz eher durch Tradition. Heute geht da eher der Futterneid um

Chris
Reply to  Martin
11 Jahre zuvor

…gab ja auch lange den „Nichtangriffspakt“ zwischen DM und Rossmann




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