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Staatsbegräbnis mit militärischen Ehren

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Wie läuft eigentlich ein Staatsbegräbnis ab und hattet ihr schon einmal so einen Auftrag?

Staatsbegräbnisse sind in Deutschland sehr selten und werden vom Bundespräsidenten angeordnet.
Ein solches hat beispielsweise Konrad Adenauer bekommen.
Das Staatsbegräbnis ist eine Form des Staatsaktes.
Staatsakte sind:

– ein Staatsbegräbnis,
– ein Trauerstaatsakt,
– oder ein sonstiger Staats- und Festakt.

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Der Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966 folgend kann so ein Staatsakt besonderes Menschen des öffentlichen Lebens gewährt werden, die sich in besonderer Weise um das deutsche Volk verdient gemacht haben.
Es sind in der Regel bewährte Bestatter aus der Nähe des Regierungssitzes oder des Wohnortes des Verstorbenen, die Staatsbegräbnisse durchführen. In frühen Berliner Hauptstadtzeiten war das oft die Firma Grieneisen, zu Zeit der Bonner Regierung auch das Unternehmen Kuckelkorn in Köln.

Staatsbegräbnisse haben wir noch nicht durchgeführt. Wenn die Angehörigen es jedoch nicht ablehnen, findet ein Staatsbegräbnis mit militärischen Ehren statt und solche Begräbnisse mit militärischen Ehren haben wir schon durchgeführt.

Ein Begräbnis mit militärischen Ehren steht denjenigen Personen zu, die der Bundeswehr und der Wehrmacht angehörigen und -wie oben erwähnt- Personen die ein Staatsbegräbnis bekommen. Als Besonderheit gewährt man auch den Personen ein Militärbegräbnis die durch Soldaten oder Kampfmaterial ums Leben gekommen sind. Grundsätzlich wird ein Begräbnis mit militärischen Ehren nur dann durchgeführt, wenn die Hinterbliebenen das auch wollen.

Demnach hat auf ein Begräbnis mit militärischen Ehren einen Anspruch:

– wer ein Staatsbegräbnis bekommt
– wer ein in oder außer Dienst stehender Soldat der Bundeswehr ist
– wer durch einen Soldaten, einen Zivilmitarbeiter oder Wehrmaterial der BW um Leben kam
– wer ehemalig Berufssoldat in der BW, der Wehrmacht, der Reichswehr oder dem Militär des Kaiserreichs war
– wer Träger hoher Verdienstauszeichnungen, Tapferkeitsauszeichnungen oder Ordensträger war

Keinen Anspruch auf ein solches Begräbnis hat, wer ein Verbrechen verübt hat oder daran beteiligt war und im Zusammenhang mit der Verübung dieses Verbrechens getötet wurde.

Natürlich gibt es eine Dienstvorschrift, die genau besagt, wer wieviel militärisches Zeremoniell bekommt. Es wird grundsätzlich unterschieden:

1. Abordnung
2. kleines Ehrengeleit
3. großes Ehrengeleit

Eine Abordnung besteht aus einem Offizier, das kann z.B. der direkte höhere Vorgesetzte des Verstorbenen sein, einen Unteroffizier und einem Mannschaftsgrad. Hinzu können noch zwei Soldaten als Kranzträger kommen.

Beim kleinen Ehrengeleit werden sechs Soldaten als Sarg- und Totenwache abgestellt, die vor und bei der Trauerfeier am Sarg wachen und diesen auch zum Grab tragen/fahren können. Außerdem entsendet die Bundeswehr jeweils einen Trommler, Trompeter und Ordenskissenträger.
Der Trommler spielt einen Trommelwirbel und beim Ablassen des Sarges in das Grab spielt der Trompeter traditionell das Lied vom guten Kameraden.

Beim großen Ehrengeleit erscheint die oben beschriebene Abordnung, verstärkt durch einen General, einen Fahnenträger mit der Truppenfahne, zwei Begleitoffiziere und einen Ehrenzug. Außerdem kommen statt Trompeter und Trommler die Angehörigen eines Musikkorps, sowie die oben genannten Totenwächter, Kranzträger und Ordenskissenträger.
Dieses große Ehrengeleit wird Personen gewährt, die wenigstens kommandierender General waren.

Bei einem durch den Bundespräsidenten angeordneten Staatsbegräbnis erscheint statt des 31-köpfigen Ehrenzuges ein ganzes Batallion und der Sarg wird von Offizieren getragen.

Bei einem solchen Begräbnis ist der Sarg mit der Bundesdienstflagge bedeckt. Solche Flaggen haben wir als Bestatter vorrätig, wir erhalten jeweils von der Bundeswehr Ersatz. Die Fahne wird so auf dem Sarg befestigt, daß der Adler nach rechts schaut und der Kopf des Adlers zum Kopfende des Sarges zeigt.
Dort wo im Sarg etwa der Kopf des Verstorbenen ist, wird auf dem Sargdeckel eine geeignete, dem Dienstzweck entsprechende Kopfbedeckung befestigt. Das kann ein Helm sein, aber auch eine Schirmmütze oder ein Barett. Dabei zeigt die Öffnung des „Hutes“ nach unten und der vordere Rand zum Fußende.

In Deutschland wird die Fahne mit dem Sarg ins Grab gesenkt, den Angehörigen ein zweites Exemplar feierlich überreicht. Aus den USA kennt man, daß aus Achtung vor der Fahne diese nicht mit der Erde in Berührung kommen darf und deshalb die Fahne vom Sarg abgenommen, zu einem Dreieck gefaltet und den Angehörigen überreicht wird.

Wir hatten schon Begräbnisse der „einfachen“ Klassen, mit Abordnung und kleinem Geleit. Es betraf mehrfach Wehrdienstleistende, die auf dem Weg zur Truppe verunglückt sind, einmal einen alten Berufssoldaten und glücklicherweise erst ein einziges Mal einen (allerdings durch einen Unfall, nicht durch Kampfhandlungen getöteten) Soldaten aus einem Kampfgebiet.

Die Kosten für solche Begräbnisse haben bis auf den letzten Fall die Angehörigen selbst getragen, den Aufwand für das Ehrenzeremoniell hingegen trägt die Bundesrepublik Deutschland. Im letzten Fall bekamen wir den Soldaten schon angekleidet mitsamt Sarg und haben mit den Angehörigen gar nicht abgerechnet, sondern mit dem Amt für Verteidigungslasten. Ob dieses dann bestimmte Teile weiterberechnet hat, ist mir nicht bekannt.

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