Eine Pressemitteilung aus Österreich bringt ein altes Thema mal wieder in den Blick der Öffentlichkeit. Bestatter beklagen, dass sie immer mal wieder Strafzettel kassieren, wenn sie bei der Abholung von Verstorbenen kurz verbotswidrig parken.
Hier ein Auszug aus der Meldung1:
Bestatter stehen regelmäßig vor einem absurden Dilemma: Wenn sie einen Verstorbenen abholen, müssen sie in unmittelbarer Nähe des Sterbeortes halten – doch genau das ist oft verboten. Selbst Schilder mit der Aufschrift „Bestatter im Dienst“ werden ignoriert, und Strafzettel flattern schneller ins Haus, als der Verstorbene würdevoll überführt werden kann.
Ohne eine angemessene Parkregelung bleibt Bestattern oft nur eine absurde Wahl: Sie tragen die Särge durch Fußgängerzonen oder über lange Strecken zu Fuß.
Ein Bestatter: „Wir fordern eine Sonderregelung für Bestattungsfahrzeuge, die eine kurze Haltemöglichkeit direkt am Einsatzort erlaubt. Der letzte Weg verdient Würde, keine Bürokratie“.
Ich habe Hunderte von Fahrten mit dem Bestattungswagen gemacht und noch nie ein Knöllchen kassiert. Dabei sind wir in Fußgängerzonen gefahren, durch gesperrte Straßen, und haben auf Gehwegen und im Halteverbot vorübergehend gestanden.
Es ist doch schlicht und ergreifend pietätlos und geschmacklos, an einen Leichenwagen, der mit offener Heckklappe oder eingeschalteter Warnblinkanlage vor einem Sterbeort steht, wegen einer Lappalie ein Strafmandat zu hängen.
Das macht auch kein normaler Polizist. Polizisten wissen, wie wichtig die Arbeit der Bestatter ist und wie empfindlich die Bevölkerung gerade im Umgang mit Leichen ist. Oft genug ist die Polizei auf die Dienste der Bestatter angewiesen.
Natürlich haben Bestatter keine Sonderrechte, aber nach einem Unfall auf der Autobahn werden sie oft genug entgegen der Fahrtrichtung zum Unfallort geleitet oder fahren durch die Rettungsgasse. Das ist doch selbstverständlich.
Wohlgemerkt: Es geht um den kurzen Halt zur Bergung oder Abholung eines Verstorbenen, nicht um das Parken zu sonstigen geschäftlichen Zwecken, etwa einer Beratung.
Hier mangelt es eindeutig an der mangelnden Interessenvertretung der Bestatter und an der Kommunikation mit der Polizei und der Ordnungsbehörde.
Da muss man mal ein klärendes Gespräch führen. Man braucht auch keine gesetzlich verankerte Sonderlösung, sondern es genügt, Verständnis zu wecken. Irgendwie hat das auch etwas mit Respekt zu tun.
- abgeschleppt: Peter Wilhelm KI
Fußnoten:
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Bestatter, Halteverbot, Knöllchen, Parken, Parkverbot, Strafzettel
Die Polizei mag vielleicht den Anstand haben, sowas nicht zu machen, aber immer mehr wird grade das Knöllchen-verteilen privatwirtschaftlich vergeben. Da gibt’s dann Quoten für die Überwacher und Wirtschaftlichkeitsberechnungen alle paar Jahre, wenn neu ausgeschrieben wird usw. Da sitzt dann der Knöllchenblock schon lockerer. Die Segen der Privatisierung 🙂
Das kam mir beim Schreiben des Artikels auch in den Sinn. Dann überlegte ich, ob es wirklich privatwirtschaftliche Knöllchenschreiber gibt, meinte dann, so etwas schon mal gehört zu haben, verwarf diese Vorstellung, denn das würde man ja dann wohl doch nicht machen usw.
So etwas gehört nicht in private Hände.
Man kann sich doch vorstellen, wie wenig solche Firmen ihrem Personal bezahlen und was dann für Leute eingestellt werden. Zumindest ich stelle mir das so vor…
Die privaten kenne ich nur von Supermarkt-Parkplätzen usw.
Im öffentlichen Raum (also normale Straße etc) habe ich sie nie gesehen, und da sollten sie m.E. auch nicht sein.
In einem modernen Stadtteil hier liegt zentral ein kleines Einkaufszentrum. Die Straßen ringsum und auch die gesamten Parkplätze und Nebenwege gehören rechtlich zum Einkaufszentrum.
Da gibt es auch eine private Parkraumbewirtschaftung. Das wissen aber viele nicht, weil es wie öffentlicher Straßenraum aussieht.
Irgendwo stehen Schilder, die alles erklären. So weit so gut. Während aber die Verkehrsteilnehmer mit den normalen Knöllchen rechnen, wird hier gleich eine Vertragsstrafe fällig, eine erhöhte Parkgebühr und das Umsetzen des Fahrzeugs durch einen Abschleppunternehmer.
Dass Supermärkte es leid sind, dass Leute dort Wohnmobile und Anhänger quasi dauerparken oder die Lehrer der nahegelegen Schule alle ihre Autos auf dem Kundenparkplatz abstellen, kann ich verstehen. Da wird ein Parkraumunternehmen eine sinnvolle Alternative sein.
Aber beim o.g. Beispiel handelt es sich eben nicht um einen abgetrennten Parkplatz, sondern um vermeintlich normale Straßen.
Ich finde, das Bestrafen, auch nur mit Ordnungsgeldern etc., sollte den Behörden vorbehalten bleiben.
Das ist keine Sache für auf Provisionsbasis bezahlte Hilfskräfte von privaten Unternehmen.