Branche/Kommune

Strafzettel für Bestatter sind unwürdig und pietätlos

abgeschleppt

Eine Pressemitteilung aus Österreich bringt ein altes Thema mal wieder in den Blick der Öffentlichkeit. Bestatter beklagen, dass sie immer mal wieder Strafzettel kassieren, wenn sie bei der Abholung von Verstorbenen kurz verbotswidrig parken.

Hier ein Auszug aus der Meldung1:

Parkstrafen für Bestatter: Wenn der letzte Dienst zum Behördenärgernis wird

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Bestatter stehen regelmäßig vor einem absurden Dilemma: Wenn sie einen Verstorbenen abholen, müssen sie in unmittelbarer Nähe des Sterbeortes halten – doch genau das ist oft verboten. Selbst Schilder mit der Aufschrift „Bestatter im Dienst“ werden ignoriert, und Strafzettel flattern schneller ins Haus, als der Verstorbene würdevoll überführt werden kann.

Ohne eine angemessene Parkregelung bleibt Bestattern oft nur eine absurde Wahl: Sie tragen die Särge durch Fußgängerzonen oder über lange Strecken zu Fuß.
Ein Bestatter: „Wir fordern eine Sonderregelung für Bestattungsfahrzeuge, die eine kurze Haltemöglichkeit direkt am Einsatzort erlaubt. Der letzte Weg verdient Würde, keine Bürokratie“.

Ich habe Hunderte von Fahrten mit dem Bestattungswagen gemacht und noch nie ein Knöllchen kassiert. Dabei sind wir in Fußgängerzonen gefahren, durch gesperrte Straßen, und haben auf Gehwegen und im Halteverbot vorübergehend gestanden.

Es ist doch schlicht und ergreifend pietätlos und geschmacklos, an einen Leichenwagen, der mit offener Heckklappe oder eingeschalteter Warnblinkanlage vor einem Sterbeort steht, wegen einer Lappalie ein Strafmandat zu hängen.

Das macht auch kein normaler Polizist. Polizisten wissen, wie wichtig die Arbeit der Bestatter ist und wie empfindlich die Bevölkerung gerade im Umgang mit Leichen ist. Oft genug ist die Polizei auf die Dienste der Bestatter angewiesen.
Natürlich haben Bestatter keine Sonderrechte, aber nach einem Unfall auf der Autobahn werden sie oft genug entgegen der Fahrtrichtung zum Unfallort geleitet oder fahren durch die Rettungsgasse. Das ist doch selbstverständlich.

Wohlgemerkt: Es geht um den kurzen Halt zur Bergung oder Abholung eines Verstorbenen, nicht um das Parken zu sonstigen geschäftlichen Zwecken, etwa einer Beratung.

Hier mangelt es eindeutig an der mangelnden Interessenvertretung der Bestatter und an der Kommunikation mit der Polizei und der Ordnungsbehörde.
Da muss man mal ein klärendes Gespräch führen. Man braucht auch keine gesetzlich verankerte Sonderlösung, sondern es genügt, Verständnis zu wecken. Irgendwie hat das auch etwas mit Respekt zu tun.

Bildquellen:
  • abgeschleppt: Peter Wilhelm KI


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Hier finden Sie meine Berichte und Kommentare zur gesamten Bestattungsbranche.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. März 2025

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4 Kommentare
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Floutsch
8 Tage zuvor

Die Polizei mag vielleicht den Anstand haben, sowas nicht zu machen, aber immer mehr wird grade das Knöllchen-verteilen privatwirtschaftlich vergeben. Da gibt’s dann Quoten für die Überwacher und Wirtschaftlichkeitsberechnungen alle paar Jahre, wenn neu ausgeschrieben wird usw. Da sitzt dann der Knöllchenblock schon lockerer. Die Segen der Privatisierung 🙂

Henning
Reply to  Peter Wilhelm
8 Tage zuvor

Die privaten kenne ich nur von Supermarkt-Parkplätzen usw.
Im öffentlichen Raum (also normale Straße etc) habe ich sie nie gesehen, und da sollten sie m.E. auch nicht sein.




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