Da kommen ja tatsächlich einige Kommentatoren und weisen auf Ordnungswidrigkeiten, fehlende Sonderrechte usw. hin. Richtig, Bestattungsfahrzeuge haben keine Sonderrechte, führen kein Blaulicht und müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Das
Eine Witwe begehrte vom Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten für ihren verstorbenen Mann. Nö, sagten die Sachbearbeiter, zuerst solle sie bitteschön einmal Kontakt zum Sohn des Verstorbenen aufnehmen und mal
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Nekrolog
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