Frag doch den Undertaker

Todesanzeige vom Arbeitgeber

Mir ist aufgefallen, dass so ein paar Tage nach der Anzeige von der Familie manchmal auch eine von der Firma kommt bei der der Tote gearbeitet hat. Warum gibt es manchmal so eine Anzeige und manchmal nicht? Warum kommen die manchmal erst so hinterher?

Firmen, bei denen Tote arbeiten, nennt man „Öffentlich Rechtliches Fernsehen“…

Aber Ernst beiseite:
Die Anzeige eines Arbeitgebers kann nicht eher aufgegeben werden, als daß er von dem Sterbefall erfährt.
Oft würden die Unternehmen ihre Anzeige gerne zeitgleich mit den Angehörigen veröffentlichen, wissen jedoch noch gar nichts von dem Sterbefall, weil der Mitarbeiter schon lange im Ruhestand ist und die Witwe sich erst nach zwei Wochen wegen der Betriebsrente meldet.

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Ein guter Bestatter erfragt auch den letzten Arbeitgeber und verständigt von sich aus das Personalbüro. So kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er eine Anzeige schalten möchte oder/und ob er einen Kranz oder gar einen oder mehrere Vertreter der Firma zur Trauerfeier schickt.

Vielen Bestattern ist das zu viel Arbeit, sie vergessen jedoch, daß das Ganze auch für sie einige Vorteile hat. Daß die Bestatter für die Beratung und Gestaltung bei der Annahme der Anzeige eine Provision bekommen, wurde ja schon oft hier erklärt, in einem solchen Fall könnte er aber noch eine Provision kassieren oder gar eine Sonderprovision bekommen, weil gleich mehrere Anzeigen geschaltet wurden.
Überdies kann man nur mit zwei Anzeigen bei Zeitungen, die siebenspaltig gedruckt werden, das seltene Anzeigenformat 3,5-spaltig bekommen, das wiederum besonderen und zusätzlichen Gestaltungsspielraum bietet und oft ganz oben auf der Seite mit den Familienanzeigen erscheint.

Aber es ist natürlich auch ganz unterschiedlich, wie die verschiedenen Arbeitgeber mit Todesfällen von Mitarbeitern umgehen. Es gibt Firmen und Behörden, die immer einen Nachruf veröffentlichen, selbst wenn der Mitarbeiter nur kurz beschäftigt war.
Andere haben eine Mindestbeschäftigungsdauer; so könnte es in den Richtlinien beispielsweise heißen, daß man mindestens zehn Jahre dort beschäftigt gewesen sein muß.
Andere haben noch als Auflage, daß sie der letzte Arbeitgeber gewesen sein müssen und wieder andere geben Anzeigen nur für Mitarbeiter auf, die entweder aus dem aktiven Arbeitsverhältnis heraus verstorben sind oder wenigstens eine jubiläumswirksame Beschäftigungszeit von sagen wir 25 oder 30 Jahren aufweisen können.
Das ist wie gesagt von Firma zu Firma völlig unterschiedlich.

Genauso wie es da Abstufungen gibt, gibt es auch Abstufungen hinsichtlich dessen, was der Arbeitgeber veranlasst. Für jüngere Mitarbeiter gibt es vielleicht nur eine Anzeige, für langgediente auch einen Kranz und für Leute aus der Führungsebene auch eine Ansprache auf der Trauerfeier.
Eine generelle Regelung gibt es nicht.

Der Anstand gebietet es jedoch, sich ungefähr an folgende Empfehlungen zu halten:
Alle Mitarbeiter, die wenigstens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt waren und aus dem aktiven Arbeitsverhältnis oder einem daran anschließenden Ruhestand heraus versterben, bekommen eine Traueranzeige des Unternehmens, in dem wohlwollend Position und Dauer der Firmenzugehörigkeit beschrieben werden und der Verlust bedauert und den Angehörigen das Beileid ausgesprochen wird.
Man kann längere oder kürzere Betriebszugehörigkeiten oder die Stellung innerhalb des Unternehmens auch durch die Größe der Anzeige verdeutlichen.
Entsprechend sollte man auch bei Blumenspenden und Abordnungen zur Trauerfeier verfahren.

Immer sollte das Unternehmen sich in allen genannten Formen äußern, wenn der Mitarbeiter Opfer eines Arbeitsunfalls geworden ist.

Ansprechpartner ist am besten der jeweilige Bestatter, weil er das ganze Verfahren koordinieren kann.

Eines gilt jedoch für alle Fälle: Firmen, Vereine, Parteien und Kirchen etc. können nur dann aktiv werden und etwas in dieser Hinsicht unternehmen, wenn sie auch vom Bestatter oder den Angehörigen verständigt werden.

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(©si)