Eine Frage: Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der Arzt zur Feststellung des Todes sofort informiert werden, z. B. wenn der Tod in der Nacht eintritt? Ist das in der Regel der Hausarzt (wenn es nicht gerade ein Unfall oder im Krankenhaus war)? Mann, müsste der dunkle Augenringe haben 🙂
Es ist immer von der Leichenschau die Rede, wer bezahlt die denn, die Krankenkase?
Ja.
Viele Anrufer bei uns möchten zuerst den Bestatter bestellen, doch unsere erste Frage lautet immer: „War denn der Arzt schon da?“
Zunächst muß unverzüglich ein Arzt den Tod feststellen und die erforderliche erste Leichenschau durchführen. Wenn er die notwendigen Papiere ausgestellt hat, dann erst kann und darf der Bestatter tätig werden.
Am problemlosesten geht das in der Tat wenn man den behandelnden Hausarzt ruft. Er kennt die Vorgeschichte und wird die Todesursache am schnellsten ermitteln können.
Aber man kann auch jeden anderen Arzt rufen, im Zweifelsfall auch einen Augenarzt. Oft wird der ärztliche Notdienst verständigt und die dann herbeieilenden Ärzte kennen die Vorgeschichte nicht und haben somit einen komplett fremden Fall vor sich.
Notärzte, die herbeigerufen werden, stellen oft nur eine Bescheinigung aus daß der Tod eingetreten ist, führen aber keine komplette Leichenschau durch, sodaß dann zusätzlich noch einmal ein niedergelassener Arzt gerufen werden muß.
Die Kosten für diese Leichenschau belaufen sich auf 30 bis 90 Euro, jenachdem was der Arzt alles in Rechnung stellt.
Der Betrag wird entweder direkt bei den Angehörigen kassiert oder, was viel klüger ist, dem Bestatter in Rechnung gestellt. Dieser leitet den Rechnungsposten auf seiner Rechnung an die Angehörigen und später das eingegangene Geld an den Arzt weiter.
Da es immer wieder vorkommt, daß Angehörige nicht verstehen, daß mit dem Tod auch die Leistungen der Krankenkasse enden und weil sie gewöhnt sind, daß die Kasse alle Arztleistungen bezahlt, wollen viele den Betrag nicht zahlen. Aus diesem und anderen Gründen kommt es immer wieder vor, daß Ärzte auf ihren offenen Leichenschaugebühren sitzengeblieben sind.
Manche Doktoren haben sich deshalb allerlei interessante Varianten einfallen lassen, um das Geld einzutreiben.
Einer fängt erst dann überhaupt mit der Leichenschau an, wenn das Geld vor ihm auf dem Tisch liegt.
Der nächste fährt mit den Angehörigen notfalls zum EC-Automaten, um sein Geld gleich zu bekommen.
Sehr beliebt ist aber die Variante: Der Arzt „vergißt“ die Leichenschaupapiere zu unterschreiben oder er nimmt einen Teil der benötigten Papiere einfach wieder mit oder er füllt sie nur unvollständig aus.
Alles Gründe, die den Bestatter dann zwingen, am nächsten Tag bei ihm aufzukreuzen. Der Arzt vervollständigt dann die Unterlagen erst, wenn seine Gebühr bezahlt ist.
Oft sieht das so aus, daß der Bestatter bis zu zwei Stunden im Wartezimmer sitzen muß, dann unfreundlichst abgefertigt wird und noch wie ein Hausierer weggeschickt wird.
Wenn wir am Telefon nachfragen ob der Arzt schon da war und erfahren, daß es einer von der „üblen Sorte“ ist, fragen wir die Angehörigen, ob sie nicht einen anderen Arzt verständigen können und weisen sie darauf hin, daß sie die Gebühr am Besten sofort bar bezahlen.
Zu Ärzten, die uns trotzdem zwingen, manchmal 40 Kilometer durch die Gegend zu fahren und lange zu warten, fahren wir grundsätzlich mit dem Leichenwagen und parken immer vor der Praxis.
Da es nicht korrekt ist, die Unterlagen mitzunehmen, haben manche Bestatter dem Arzt die unnötige Fahrerei auch schon in Rechnung gestellt und Meldungen an die Ärztekammer und die kassenärztliche Vereinigung geschrieben.
Natürlich ist es ärgerlich wenn man sein Geld nicht bekommt, aber hier geht es um einen klassischen Notdienst, auf den nicht jeder auch in finanzieller Hinsicht vorbereitet ist. Wird später nicht gezahlt, stehen dem Arzt mannigfaltige Möglichkeiten offen, seinen Betrag einzutreiben.
Das Geld quasi zu erpressen, gleicht moderner Wegelagerei. Man stelle sich vor, der Bestatter hole einen Verstorbenen aus der Wohnung und verkündet dann, daß der Weitertransport nur stattfindet, wenn sofort bar bezahlt wird.
Etwas anders sieht es in Krankenhäusern aus. Stirbt dort jemand, führt der erste Weg des Bestatters in die Verwaltung, um gegen Bezahlung der Gebühr die Papiere in Empfang zu nehmen.
Hier gibt es nur selten Probleme, die meistens darin bestehen, daß ein Arzt seine Unterschrift vergessen hat und man dann das ganze Krankenhaus nach diesem Mediziner absuchen darf.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: arzt, durch, todesfeststellung
„Zu Ärzten, die uns trotzdem zwingen, manchmal 40 Kilometer durch die Gegend zu fahren und lange zu warten, fahren wir grundsätzlich mit dem Leichenwagen und parken immer vor der Praxis.“
Einfach genial.
@Daniel: Gefällt mir auch. Am besten noch in der Praxis möglichst auffällig verhalten und ganz laut vorstellen und nach dem Arzt verlangen. „Guten Tag, ich komme vom Bestattungsunternehmen „Tieferleger“. Könnte ich mal den Arzt sprechen? Es gibt da ein Problem mit den Papieren!“ Das kommt bestimmt gut bei den anwesenden Patienten an.
@Lasse: Manchmal hat es auch geholfen, einfach ein paar Tage immer mal wieder vor der Praxis zu parken, mit dem Leichenwagen.
Schade dass unbeteiligten Patienten Angst gemacht wir – Makaber und schäbig in der Art des Durchführenden. Sie scheinen es aber toll zu finden. Gratulation !
@Andreas: Wenn der Arzt seine Arbeit richtig gemacht hätte, müsste man nicht zu solch drastischen Maßnahmen greifen.
Mann, das war ja tatsächlich eine Express-Antwort auf meine Frage, auch wenn es den Kern der Frage nicht 100% getroffen hat. Der Fokus der Frage lag eigentlich auf dem SOFORT. Wenn ich den Hausarzt rausklingle findet der das wahrscheinlich genauso wenig witzig wie ihr – auch wenn man wahrscheinlich mit der Zeit damit umzugehen lernt. Wenn man den Arzt aber erst am nächsten Morgen verständigt, könnte man dann Probleme bekommen, nach dem Motto: „Wissen Sie denn, ob der vor 3 Stunden wirklich tot war?“. Oder lässt sich das mittlerweile genau rückrechnen? Wenn nicht, müsste sich der Arzt bei der Angabe des Todeszeitpunktes ja auf die Angaben der Familie verlassen…
Ich hoffe ich konnte den Kern der Frage rüberbringen… Herzlichen Dank jedenfalls für die bisherige Antwort und für die möglicherweise Folgende 🙂
Wenn Oma nach dem Tatort plötzlich eingeschlafen ist, aber aufgrund spontanem Eintreffen des Todes nicht ins Bett gebracht werden konnte, dann sollte eine Leichenschau am nächsten morgen keine Probleme hervorrufen.
Wenn die Schwiegermutter allerdings voller Frieden die Treppe runtergestürzt ist und ebenfalls sofort tot war, schon 🙂
Kurzum: Je höher die Wahrscheinlichkeit eines unnatürlichen Todes, desto eher sollte man einen Mediziner sofort herbeirufen. Hinweis in eigener Sache: Solange niemand vom Fach den Tod bescheinigt hat, zahlt meines Wissens die Krankenkasse. Man könnte also durchaus zur entschlafenen Oma auch den Rettungsdienst rufen, wenn man keinen Allgemeinarzt rausklingeln kann(wird bei uns hier in der Kleinstadt wohl passieren können, der Notdienst darf die Praxis nicht verlassen und alle Ärzte gehen nicht ans Telefon). Die Leichenschau findet nach der Todesfeststellung statt, damit ist die zu bezahlen.
[quote]Oft sieht das so aus, daß der Bestatter bis zu zwei Stunden im Wartezimmer sitzen muß, dann unfreundlichst abgefertigt wird und noch wie ein Hausierer weggeschickt wird.
[/quote]
Tja, privat-versichert müsste man sein 😉
ich habe mal gehört das man als angehöriger das Geld sparen kann indem man dem Arzt am Telefon nur sagt „Ich glaube Person X ist tot“ oder „Person X stirbt gerade“. Dadurch wurde der Auftrag schon „vor dem Tot“ gegeben und kann über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Ob da was dran ist weiss ich nicht, vielleicht weiss das ja jemand. Das es sich dabei genaugenommen vermutlich um Betrug handelt ist klar.
Quellen sind übrigens Angestellte eines Altenheimes…
Vielleicht noch anzumerken, dass kleine Unachtsamkeiten bei der Leichenschau grössere juristische Folgen haben können. Angenommen der Arzt untersucht bei einem tödlichen endenden Verkehrsunfall zuerst den Fahrer und bescheingt den Tod für 11.50h, dann die daneben sitzende ebenfalls verstorbene Lebensgefährtin des Fahrers und schreibt 12.00h auf den Leichenschauschein. Juristisch hätte die Lebensgefährtin dann ihren Partner überlebt und wäre dann (wenn das so im Testament verfügt worden wäre) seine Erbin. Das würde bedeuten, dass ihr Erbe dann anschliessend ihrer Familie zufallen würde. Das sind so kleine Fallstricke
@Jo
Nein, das geht so nicht! Die Leichenschau erfolgt grundsätzlich und prinzipbedingt nach Eintritt und Feststellung des Todes, somit eindeutig nach Ende des Versicherungsvertrags. Um die sofortige Leichenschau kommt man allerdings kaum herum. Sobald der Tod amtlich ist, muss die Leichenschau durchgeführt werden, ich meine, dass ist iwo gesetzlich geregelt
„Die Leichenschau erfolgt grundsätzlich und prinzipbedingt nach Eintritt und Feststellung des Todes“ made my day aber um noch etwas zum thema beizutragen: Bei meinem Vater war das alles recht unproblematisch und alle waren freundlich und hilfsbereit. Wobei die Kaffeerunde in der Küche doch etwas surreales hatte. Mein Vater ist gegen 2300 verstorben und wir haben arzt und bestatter angerufen. Da wir gegenüber einer schule wohnen wollten wir vermeiden dass mein vater morgens abgeholt wird. Also kam nach 20 minuten schon der bestatter und sein atlatus und gemeinsam warteten wir ca ne stunde auf den arzt. dann hat der kurz alle rausgeschmissen, 10 minuten leichenschau gemacht und anschliessend (mindestens halb eins wars inzwischen) wurde nochmal zusammen (artz, 2 bestatter, meine mutter, tante, onkel und ich) ne stunde bei kaffee und gebäck über die letzten monate / Jahre gesprochen und sich geschichten über meinen vater erzählt, wärend er quasi neben uns lag. das mag komisch klingen, war aber zu dem zeitpunkt schon eine hilfe für mich und man war nichtmehr so aufgewühlt wenn man endlich ins bett… Weiterlesen »
Da hätte ich schon als erstes das Problem, dass ich die Privatnummer meines Arztes gar nicht habe. Könnte mein Mann (ich nicht, wenn ich in der Nacht gestorben bin :D) also erst ab 8.00 h beim Doc anrufen. (Auch von unseren anderen Ärzten haben wir keine private Telefonnummern)
@Rena: Und was machst Du, wenn jemnd freitags nach 16 Uhr stirbt? Warten bis es Montag 8.00 Uhr ist? 🙂
Nein, man muss dann eben das große Buch der Geheimnisse, das Telefonbuch bemühen, wenn man exakt diesen Arzt haben will, ansonsten den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
Oft ist es auch so, daß der Arzt auf seinem Anrufbeantworter immer hinterlässt, welcher Kollege nach Dienstschluss gerade Notdienst hat. Den kann man anrufen und ihm die Sachlage schildern. In vielen Fällen wird er dann entweder die Nummer des eigentlichen Arztes herausrücken oder aber ihn von sich aus verständigen.
Und wegen der weiter oben gestellten Frage, ob das nicht anstrengend ist für einen Arzt usw.
Mein Opa hat immer gesagt: Tja, dann hätte er Friseur werden sollen, die haben montags frei.
soweit kann ich toms leiden nur bestätigen, allerdings sind die gebühren bei uns schonmal locker 130 euro und noch mehr.
Notärzte dürfen die Leichenbeschau gar nicht durchführen (Ö), soweit ich weiß aus folgendem Grund:
Wenn am Land einer in der Nacht stirbt, wäre der zuständige Arzt dazu verleitet, einfach den NA dort hinzuschicken und weiter zu schlafen. Der NA wäre dann dadurch blockiert und deswegen wurde das ganze untersagt. (Mein Wissensstand)
Sehr interessant finde ich ja, das NAH und RTW sofort anzuhalten und auf den Bestatter zu warten haben, wenn der Patient während des Transports verstirbt (Ö). Denn Tote dürfen nicht transportiert werden. Was dazu führt, das die Reanimation oft bis ins Krankenhaus fortgesetzt wird und der Patient erst dort „stirbt“.
Als wir nach dem Tod meines Großvaters den Arzt verständigt hatten und der auch recht schnell da war, zog er etwas beleidigt wieder ab, weil mein Opa noch keine zwei Stunden tot war. Er meinte, er könnte die Papiere erst ausstellen, wenn er mindestens zwei Stunden tot war, ging wieder und kam später nochmal. Was hats denn damit auf sich?
@ Uli und andere: Uli kommt der Sache sehr nahe. Rufe ich den Notarzt, dann kommt das ganze Festkomitee angehupt. Der Notart stellt den Tod, und evtl. den Todeszeitpunkt (sofern es gerade geschah) fest. Er hinterlässt eine Todesbescheinigung. Die Leichenschau ist nicht seine Aufgabe, er hat die nötigen Formulare gar nicht. Sodann eilt er zum nächsten Einsatz, denn der nächste Notfall kann deshalb nicht warten. Ist die Todesursache unklar, wird er die Polizei verständigen, (die bei einem Notruf über 110 ohnehin immer vorbeischaut). Dann warten auch die Polizisten auf den Leichenschauarzt. Über die Rettungsleitstelle wird der ärztliche Notdienstarzt in Marsch gesetzt, falls der Hausarzt nicht erreichbar ist. Erst wenn dann nach zwei Stunden die sicheren Todeszeichen sichtbar sind, z.B. Leichenflecken, erscheint der zweite Arzt, um die Leichenschau durchzuführen. Dieser Arzt füllt dann die vielen Formulare aus, unter anderem DEN Totenschein. Ist der Tod eindeutig schon früher eingetreten, kann der zweite Arzt auch schon früher kommen. Darauf geachtet wird, dass zwischen Eintritt des Todes und der abschliessenden Leichenschau mindestens zwei Stunden vergangen sein sollen. Das heißt,… Weiterlesen »
Du meine Güte -man sollte meinen, nach dem Tod enmdet die Bürokratie. Scheinbar beginnt sie dort aber erst *gg*
[QUOTE][…]Da es immer wieder vorkommt, daß Angehörige nicht verstehen, daß mit dem Tod auch die Leistungen der Krankenkasse enden und weil sie gewöhnt sind, daß die Kasse alle Arztleistungen bezahlt, wollen viele den Betrag nicht zahlen.[…][/QUOTE]
Was im Grunde ja auch in Ordnung ist. Denn die Leistungen enden mit dem Tod. Der Tod ist aber noch nicht festgestellt. Offiziell der Versicherte also noch am Leben. Damit wäre die Leichenschau innerhalb der versicherten Zeit durchgeführt worden. Erst wenn die Leichenschau abgeschlossen wurde und das „Urteil“ gefällt wird, ist er offiziell tot. Einzig die Unterschrift würde damit Geld kosten. Denn zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass der Mensch tot ist und wird durch die Unterschrift nur gegenüber Zweiten bestätigt. Aber das sind nun wirklich Kleinigkeiten 😉
@master_p: Einspruch euer Ehren.
Bevor die Leichenschau durchgeführt wird, wird zunächst erst der Tod der Person festgestellt. Ab diesem Moment wird die Person zur Leiche. Damit endet jetzt die Versicherungspflicht. Die darauf anschliessende Leichenschau dient der Untersuchung woran die Person gestorben ist, und ob es Anhaltspunkte für nicht natürlichen Tod oder Fremdverschulden gibt.
Wäre die Person da noch nicht tot, wäre es ja auch keine Leichenschau.
Hab’s gerade bei einem nahen Verwandten erlebt. Er war sterbenskrank, gegen drei Uhr nachts bemerkt, dass er nicht mehr atmet, da war kein Puls mehr und er war ganz kalt. Notarzt angerufen und laienhafte Diagnose mitgeteilt (sterbenskrank, kein Atmen und kein Puls mehr, ganz kalt). Notärztin meinte, sie dürfte erst in zwei Stunden kommen. Sie kam dann nach vier Stunden, wahrscheinlich hat sie es ans Ende ihrer Schicht gelegt. Notärztin hat dann vier Sachen gemacht: Finger des Toten befummelt (vermutlich wegen Leichenstarre), in die Augen geleuchtet, Puls gefühlt, mir die Hand geschüttelt. Kostete 100 Öcken, als Verwendungszweck soll ich bitte „Leichenschau“ angeben. Achja, Totenschein gab’s auch noch.
@FuneralMarch: Das war niemals eine Notärztin. Die kommen immer sofort mit Blaulicht und bringen einen Rettungswagen mit.
was Du meinst, ist eine Notdientsärztin, die ihre Hausbesuchsrunden nach Dringlichkeit dreht.
Gut, sie hat Dir geglaubt, und den Angehörigen nicht umgedreht und nach Verletzungen gesucht.
Von dem Hunderter bleibt ihr netto nicht viel. Der Formularsatz ist recht teuer, die Anfahrt kostet, Lohnnebenkosten gehen ab, reich wird sie nicht.
@MacKaber: Mit der Notdienstärztin hast Du recht, danke für den Hinweis. Wir haben sie Salopp-umgangssprachlich anders bezeichnet.
Dass sie vom Hunderter nicht viel hat, glaube ich sofort. Das ist leider bei allen Leuten so, die das Risiko selbst tragen. Immerhin war sie mit Anfahrt und Formularkram eine gute Stunde beschäftigt.
Was bedeutet der Hinweis auf den Formularsatz?
@20: Das ist eine spezielle Sonderanfertigung. Den muß sie auch einkaufen, und das geht auch von dem Hunderter noch ab.
„Natürlich ist es ärgerlich wenn man sein Geld nicht bekommt, aber hier geht es um einen klassischen Notdienst, auf den nicht jeder auch in finanzieller Hinsicht vorbereitet ist. Wird später nicht gezahlt, stehen dem Arzt mannigfaltige Möglichkeiten offen, seinen Betrag einzutreiben. Das Geld quasi zu erpressen, gleicht moderner Wegelagerei.“ Das kann ich hier so nicht unkommentiert stehen lassen. Es häuft sich leider, dass der Arzt für seine Leistung dann nicht bezahlt wird. Dabei sind 100 Euro für einen Einsatz, der sicherlich ne Stunde dauert, bei Nacht und Nebel stattfinden kann und durchaus mit einer großen Verantwortung verbunden ist und eine umfangreiche Ausbildung erfordert, nicht zuviel. Es ist kein Stundenlohn, sondern das Honorar eines Selbständigen, wie oben schon von anderen beschrieben. Wenn jetzt aber diesen 100 Euro noch nachgelaufen werden muss, dann ist irgendwann gar kein Gewinn mehr vorhanden. Die „mannigfaltigen Möglichkeiten“, das Geld einzutreiben, sind oft im Nachhinein sehr aufwändig und teilweise frustran. Wenn also nun ein Arzt in solchen Fällen, bei denen er weiss, dass die Zahlungsmoral oft schlecht ist, Geld gegen Leistung verlangt,… Weiterlesen »
Hmm. Wenn ich als Laie merke, dass es meinem Angehörigen gesundheitlich nicht gut geht, er vielleicht keinen Mucks mehr von sich gibt und nicht mehr atmet, dann würde ich doch trotzdem erstmal die 112 wählen und erwarten, dass ein Notarzt so schnell er kann vorbeischaut, um ggf. lebensrettende Maßnahmen bzw. Wiederbelebungsversuche zu starten. Sogar selbst ist man dazu verpflichtet, wenn man dazu in der Lage ist, ohne sich zu gefährden. Beim Lebensgefährten im Seniorenalter mag das anders sein, der ist nicht mehr in der Lage entsprechende Sofort-Maßnahmen sachgerecht durchzuführen.
Da kann ich mich doch nicht einfach so 2 Stunden danebensetzen und warten oder ein angerufener Mediziner auch noch sowas erzählen, dass er erst dann kommen kann, um sichere Todeszeichen festzustellen. Beides wäre unterlassene Hilfeleistung.
Im Regelfall wird also entweder der eintreffende Notarzt den Tod nach erfolgloser Wiederbelebung feststellen oder aber man verbringt unter fortgesetzten Wiederbelebungsmaßnahmen den Sterbenden in die Klinik, wo man ggf. dann von weiteren Maßnahmen absieht und den Tod feststellt.
Warum wird die Leichenschau prinzipiell nicht von der Krankenkasse bzw vom Gesetzgeber getragen? Hat man da Chancen, dagegen anzugehen?? Antworten wie: sobald jemand tot ist, hat er keinen Versicherungsschutz mehr….das will ich so nicht stehen lassen. Offiziell wird oder kann ein Mensch erst dann für tot erklärt werden, sobald die Leichenschau „stattgefunden“ hat. sprich….während der Leichenschau ist derjenige auch noch nicht für tot erklärt. Erst wenn der Arzt diesen bescheinigt, ist der Mensch tot. Dafür wird ja der Arzt verständigt!! Soviel zum einen…ein anderer Punkt wäre noch: Ich bin „verpflichtet“ vom Gesetzgeber her, dies durch einen Arzt durchführen zu lassen….. mir geht es hier nicht um die 100 €, denn diese war mir meine Mutter tausendfach wert, mir geht es um eine Gesetzgebung, in die man reingepresst wird oder auch um die Krankenkasse, die sich hiermit gleich aus dem Verkehr zieht. und solange sie nicht für tot erklärt wurde, durch diesen Arzt, ist sie auch nicht tot!! Selbst ich in der Altenpflege, darf keinen Arzt anrufen und sagen, der Bewohner ist verstorben. Ich darf lediglich… Weiterlesen »
Wenn man stirbt endet nicht nur das Leben, sondern auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Und genau ab diesem Moment fühlen sich die Kassen für Ihr soeben dahingeschiedenes Mitglied nicht mehr verantwortlich. Dies hat für die trauernden Erben direkt eine finanzielle Folge. Sie müssen den Arzt bezahlen, der den Tod offiziell festgestellt hat. Häufig zahlen sie dafür aber zu viel. Bei der Erstellung der Rechnung müssen sich die Ärzte an die „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) halten. Für ärztliche Leistungen dürfen also keine Phantasiepreise veranschlagt, sondern Leistungsziffer nach der GOÄ abgerechnet werden. Dabei dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Leistungsziffern gar nicht und andere nicht gleichzeitig abgerechnet werden. Doch wer weiß das als Normalbürger schon? Einige Ärzte sind unzufrieden mit dem Geld, welches sie für die Leistungsziffern bekommen. So bringt die Untersuchung eines Toten (Ziffer 100 GOÄ) gerade mal einen Betrag zwischen 14,47 € und 33,52 € (in begründeten Fällen maximal 51 €). Hinzu kommt das Wegegeld von bis zu 25,56 €. Rechtswidrig, aber durchaus gebräuchlich, setzten manche Ärzte noch den Besuch, einschließlich Untersuchung und… Weiterlesen »