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Todesfeststellung durch den Arzt

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Eine Frage: Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der Arzt zur Feststellung des Todes sofort informiert werden, z. B. wenn der Tod in der Nacht eintritt? Ist das in der Regel der Hausarzt (wenn es nicht gerade ein Unfall oder im Krankenhaus war)? Mann, müsste der dunkle Augenringe haben 🙂

Es ist immer von der Leichenschau die Rede, wer bezahlt die denn, die Krankenkase?

Ja.
Viele Anrufer bei uns möchten zuerst den Bestatter bestellen, doch unsere erste Frage lautet immer: „War denn der Arzt schon da?“

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Zunächst muß unverzüglich ein Arzt den Tod feststellen und die erforderliche erste Leichenschau durchführen. Wenn er die notwendigen Papiere ausgestellt hat, dann erst kann und darf der Bestatter tätig werden.

Am problemlosesten geht das in der Tat wenn man den behandelnden Hausarzt ruft. Er kennt die Vorgeschichte und wird die Todesursache am schnellsten ermitteln können.
Aber man kann auch jeden anderen Arzt rufen, im Zweifelsfall auch einen Augenarzt. Oft wird der ärztliche Notdienst verständigt und die dann herbeieilenden Ärzte kennen die Vorgeschichte nicht und haben somit einen komplett fremden Fall vor sich.
Notärzte, die herbeigerufen werden, stellen oft nur eine Bescheinigung aus daß der Tod eingetreten ist, führen aber keine komplette Leichenschau durch, sodaß dann zusätzlich noch einmal ein niedergelassener Arzt gerufen werden muß.

Die Kosten für diese Leichenschau belaufen sich auf 30 bis 90 Euro, jenachdem was der Arzt alles in Rechnung stellt.
Der Betrag wird entweder direkt bei den Angehörigen kassiert oder, was viel klüger ist, dem Bestatter in Rechnung gestellt. Dieser leitet den Rechnungsposten auf seiner Rechnung an die Angehörigen und später das eingegangene Geld an den Arzt weiter.
Da es immer wieder vorkommt, daß Angehörige nicht verstehen, daß mit dem Tod auch die Leistungen der Krankenkasse enden und weil sie gewöhnt sind, daß die Kasse alle Arztleistungen bezahlt, wollen viele den Betrag nicht zahlen. Aus diesem und anderen Gründen kommt es immer wieder vor, daß Ärzte auf ihren offenen Leichenschaugebühren sitzengeblieben sind.
Manche Doktoren haben sich deshalb allerlei interessante Varianten einfallen lassen, um das Geld einzutreiben.

Einer fängt erst dann überhaupt mit der Leichenschau an, wenn das Geld vor ihm auf dem Tisch liegt.
Der nächste fährt mit den Angehörigen notfalls zum EC-Automaten, um sein Geld gleich zu bekommen.
Sehr beliebt ist aber die Variante: Der Arzt „vergißt“ die Leichenschaupapiere zu unterschreiben oder er nimmt einen Teil der benötigten Papiere einfach wieder mit oder er füllt sie nur unvollständig aus.
Alles Gründe, die den Bestatter dann zwingen, am nächsten Tag bei ihm aufzukreuzen. Der Arzt vervollständigt dann die Unterlagen erst, wenn seine Gebühr bezahlt ist.
Oft sieht das so aus, daß der Bestatter bis zu zwei Stunden im Wartezimmer sitzen muß, dann unfreundlichst abgefertigt wird und noch wie ein Hausierer weggeschickt wird.

Wenn wir am Telefon nachfragen ob der Arzt schon da war und erfahren, daß es einer von der „üblen Sorte“ ist, fragen wir die Angehörigen, ob sie nicht einen anderen Arzt verständigen können und weisen sie darauf hin, daß sie die Gebühr am Besten sofort bar bezahlen.
Zu Ärzten, die uns trotzdem zwingen, manchmal 40 Kilometer durch die Gegend zu fahren und lange zu warten, fahren wir grundsätzlich mit dem Leichenwagen und parken immer vor der Praxis.
Da es nicht korrekt ist, die Unterlagen mitzunehmen, haben manche Bestatter dem Arzt die unnötige Fahrerei auch schon in Rechnung gestellt und Meldungen an die Ärztekammer und die kassenärztliche Vereinigung geschrieben.

Natürlich ist es ärgerlich wenn man sein Geld nicht bekommt, aber hier geht es um einen klassischen Notdienst, auf den nicht jeder auch in finanzieller Hinsicht vorbereitet ist. Wird später nicht gezahlt, stehen dem Arzt mannigfaltige Möglichkeiten offen, seinen Betrag einzutreiben.
Das Geld quasi zu erpressen, gleicht moderner Wegelagerei. Man stelle sich vor, der Bestatter hole einen Verstorbenen aus der Wohnung und verkündet dann, daß der Weitertransport nur stattfindet, wenn sofort bar bezahlt wird.

Etwas anders sieht es in Krankenhäusern aus. Stirbt dort jemand, führt der erste Weg des Bestatters in die Verwaltung, um gegen Bezahlung der Gebühr die Papiere in Empfang zu nehmen.
Hier gibt es nur selten Probleme, die meistens darin bestehen, daß ein Arzt seine Unterschrift vergessen hat und man dann das ganze Krankenhaus nach diesem Mediziner absuchen darf.

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