Meine Schwester ist vor einiger Zeit gestorben. Sie hat noch immer ein Facebook-Profil. Wie schaffe ich es, dieses zu löschen, wenn ich ihr Passwort nicht kenne?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
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Ich denke mir, da sind doch auch wieder Streitereien vorprogrammiert, oder? Was, wenn ein Angehöriger das Profil gelöscht haben will, ein anderer das aber zum Gedenken bestehen lassen möchte?
Marco
11 Jahre zuvor
„Sie könnten das Profil aber auch in einen «Gedenkstatus» versetzen lassen – wenn Sie das wollen. Das Profil der Person ist dann weiterhin auf Facebook abrufbar. Dazu sind bis auf einen Nachweis des Todes (etwa Todesanzeige) keine weiteren Dokumente notwendig.“
Das ist aber ein relativ schwacher Nachweis des Todes. Das heißt, wenn ich jemanden schocken / ihm eins auswischen will, kann ich nicht nur einfach so eine Todesanzeige mit seinem Namen veröffentlichen lassen (die Zeitungen verlangen dafür ja keinen Totenschein o.ä.), sondern kann mit dieser auch noch dessen Facebook-Profil auf Gedenkstatus setzen lassen…
Und bei der Löschung (inkl. Nachweis) wird es dann interessant, wenn mit einer Sterbeurkunde des Peter Müller das Profil gelöscht werden soll, das außer Vor- und Nachname keine relevanten Infos (wie Geburtsdatum, Wohnort) enthält…
Du musst noch Beweise mitliefern, dass du mit der (angeblich) verstorbenen Person verwandt bist. 😉
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„Sie könnten das Profil aber auch in einen «Gedenkstatus» versetzen lassen – wenn Sie das wollen. Das Profil der Person ist dann weiterhin auf Facebook abrufbar. Dazu sind bis auf einen Nachweis des Todes (etwa Todesanzeige) keine weiteren Dokumente notwendig.“
Das ist aber ein relativ schwacher Nachweis des Todes. Das heißt, wenn ich jemanden schocken / ihm eins auswischen will, kann ich nicht nur einfach so eine Todesanzeige mit seinem Namen veröffentlichen lassen (die Zeitungen verlangen dafür ja keinen Totenschein o.ä.), sondern kann mit dieser auch noch dessen Facebook-Profil auf Gedenkstatus setzen lassen…
Und bei der Löschung (inkl. Nachweis) wird es dann interessant, wenn mit einer Sterbeurkunde des Peter Müller das Profil gelöscht werden soll, das außer Vor- und Nachname keine relevanten Infos (wie Geburtsdatum, Wohnort) enthält…
Du musst noch Beweise mitliefern, dass du mit der (angeblich) verstorbenen Person verwandt bist. 😉