Frag doch den Undertaker

Tot: Wie lösche ich ein Facebook-Profil?

Meine Schwester ist vor einiger Zeit gestorben. Sie hat noch immer ein Facebook-Profil. Wie schaffe ich es, dieses zu löschen, wenn ich ihr Passwort nicht kenne?

Die Antwort auf diese Frage gibt der von Regula gefundene Artikel im Schweizer „Beobachter“.

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden
Kategorie: Frag doch den Undertaker

Hier findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Es handelt sich um nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen, für die allein die Übersender verantwortlich sind.
Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Wenn auch Du Fragen hast, wende dich bitte über den Kontaktlink an mich. Ich helfe gerne und kostenlos.


alle Artikel dieser Kategorie >>
Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. Juli 2013

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Abraxa
11 Jahre zuvor

Ich denke mir, da sind doch auch wieder Streitereien vorprogrammiert, oder? Was, wenn ein Angehöriger das Profil gelöscht haben will, ein anderer das aber zum Gedenken bestehen lassen möchte?

Marco
11 Jahre zuvor

„Sie könnten das Profil aber auch in 
einen «Gedenkstatus» versetzen lassen – wenn Sie das wollen. Das Profil der Person ist dann weiterhin auf Facebook abrufbar. Dazu sind bis auf einen Nachweis des 
Todes (etwa Todesanzeige) keine weiteren Dokumente notwendig.“

Das ist aber ein relativ schwacher Nachweis des Todes. Das heißt, wenn ich jemanden schocken / ihm eins auswischen will, kann ich nicht nur einfach so eine Todesanzeige mit seinem Namen veröffentlichen lassen (die Zeitungen verlangen dafür ja keinen Totenschein o.ä.), sondern kann mit dieser auch noch dessen Facebook-Profil auf Gedenkstatus setzen lassen…

Und bei der Löschung (inkl. Nachweis) wird es dann interessant, wenn mit einer Sterbeurkunde des Peter Müller das Profil gelöscht werden soll, das außer Vor- und Nachname keine relevanten Infos (wie Geburtsdatum, Wohnort) enthält…

Frau Katze
Reply to  Marco
11 Jahre zuvor

Du musst noch Beweise mitliefern, dass du mit der (angeblich) verstorbenen Person verwandt bist. 😉




Rechtliches


3
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex