Frag doch den Undertaker

Totenwache – Dürfen wir das?

Bei einem Verstorbenen eine Weile Wache zu halten, bei ihm zu stehen oder zu sitzen und ihm so seine Ehre zu bezeugen, das nennt man Totenwache. Die Totenwache ist, außer bei hochgestellten Persönlichkeiten, aus der Mode gekommen. Verboten ist sie aber nicht.

Hallo Herr Wilhelm,

unser Kumpel W. ist gestorben.
Er war im Verein und auch bei der Feuerwehr immer der, der alles organisiert und möglich gemacht hat.
Wir sind sehr geschockt, seit wir von seinem frühen Tod erfahren haben. Die Kameraden haben nun die Idee gehabt, dass wir bis zur Beerdigung eine Totenwache machen könnten.
Es sollen rund um die Uhr immer zwei Kumpels am Sarg Wache halten und bei der Trauerfeier die sechs engsten Freunde und Wegbegleiter.

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Jetzt sagen die vom Friedhof, das sei ewig nicht mehr vorgekommen und es könne nicht sein, dass da über Nacht jemand in der Leichenzelle sei, weil die abgeschlossen werden muss.
Auch ansonsten müsste man erst mal beim Landratsamt nachfragen, ob es nicht gesundheitsschädlich ist, wenn sich Personen länger bei der Leiche aufhalten.

Wie ist das denn mit der Leichenwache?

Man muss zwischen der Hausaufbahrung und der Leichenwache unterscheiden, auch wenn sie gemeinsame Wurzeln haben.

Bis ins 20. Jahrhundert hinein war es üblich, dass Verstorbene bis zum Beerdigungstag zu Hause aufgebahrt wurden. Entweder im Bett oder im Sarg lagen die Verstorbenen, während Familie, Nachbarn und Freunde dorthin kamen und beim Verstorbenen verweilten.
Man nahm auf diese Weise Abschied von ihm und dieser Akt war ein wichtiger Bestandteil der Trauerbewältigung, da jeder miterleben konnte, wie der Verstorbene im Tod da lag und bereits die ersten Veränderungen durchmachte.

Bei hochgestellten Persönlichkeiten aus dem Adel, Militär und Klerus gibt es neben der Familie auch den Hof, das Militär und die Gläubigen, die von ihrem jeweiligen Oberhaupt Abschied nehmen konnten. Das war auch wichtig für den Übergang der Macht auf den jeweiligen Nachfolger, um allen zu zeigen, dass der Amtsinhaber tatsächlich verstorben und damit handlungsunfähig ist.

Damit aus Habgier und überbordender Anhänglichkeit und Verehrung dem Verstorbenen und manchmal auch Hass nichts angetan, weggenommen oder er verschandelt wurde, hielt man bei öffentlichen Aufbahrungen Wache.

Man kennt das beispielsweise von Päpsten, der Queen und zuletzt US-Präsident Jimmy Carter. Soldaten oder andere Personen wechseln sich in der stetigen Bewachung des Verstorbenen ab.

Symbolfoto Staatsbegräbnis USA

Symbolfoto

Wir haben also zwei verschiedene Formen. Einmal das Verbringen von Zeit mit dem Verstorbenen, um familiär Abschied zu nehmen und einmal die Bewachung und Ehrbezeugung.

Ein bißchen was hat die Totenwache auch damit zu tun, den Verstorbenen nicht ganz allein zu lassen. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass die Seele auch nach dem Tod noch eine Weile in der Nähe des Körpers verbleibt, oder dass der Verstorbene mit dem Eintritt des Todes noch nicht vollkommen frei von Wahrnehmungen und Empfindungen ist. Die Totenwache hat also auch etwas von Begleitung, Nähe und Abschied.

Selbstverständlich könnt Ihr eine solche Totenwache auch für Euren Kameraden organisieren. Ich finde das eine gute Idee und ganz sicher hätte er auch so etwas organisiert.

Wenn so etwas Seltenes geplant ist, muss man sich schnellstmöglich an die zuständigen Stellen wenden und recht offensiv auftreten. Man darf dann echt nicht vorsichtig fragen, sondern muss ganz klar ansagen, dass diese Totenwache stattfindet und man Euch eben noch sagen soll, wo Ihr den Schlüssel herbekommt.
Erfahrungsgemäß ist das nur beim ersten Mal schwierig, bis das als Vorgehensweise und Tradition wieder etabliert ist; danach sind die Abläufe dann ja bekannt.

So eine Totenwache muss auch normalerweise nicht genehmigt werden. Die Aufbahrungszellen und die Trauerhalle auf den Friedhöfen sind ja im Gegenteil extra dafür da, dass Menschen dorthin kommen und eine Weile beim Verstorbenen sein können.
Wenn der Verstorbene nicht an der Pest oder an Aussatz gestorben ist und die Totenwache nicht vorhat, mit ihm zu hantieren, geht auch keine gesundheitliche Gefahr von ihm aus.

Wenn es jetzt bei Euch so ist, dass da nachts strikt abgeschlossen ist, dann klärt das im Nachgang für kommende Fälle, aber nicht jetzt.
Jetzt könnt ihr ja Totenwache halten, wenn geöffnet ist. Das reicht auch. Denn es kommen ja nachts, wenn geschlossen ist, auch keine anderen Leute, vor denen man den Verstorbenen bewachen/beschützen müsste.

Bildquellen:
  • totenwache: Peter Wilhelm ki


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 12. Februar 2025

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