Frag doch den Undertaker

Toter Schwager soll angeblich noch leben

Hallo,
ich habe ein Problem. 1989 wurde von meiner Schwiegermutter ein gesunder Junge zur Welt gebracht. Zwei Wochen später ist er verstorben.
Jetzt haben wir nach 24 Jahren einen anonymen Hinweis bekommen das der Junge noch lebt und es damals eine Zwangsadoption gab. Recherchen im Krankenhaus haben ergeben das kein Totenschein vorliegt.
Daher meine Frage: Haben wir nach all den Jahren noch die möglichkeit rauszufinden wer die Bestattung vorgenommen hat? Ein Grab hat ja existiert aber die 20 Jahre Ruhezeit sind schon vorbei und meine Schwiegermutter bereits verstorben. Hätten sie einen Tipp wo Unterlagen zur Beerdiegung aufbewahrt werden? Hat eventuell die betreffende Gemeinde Unterlagen dazu und wenn ja, kann man sie noch einsehen?
Ich wäre ihnen dankbar wenn sie sich diesbezüglich melden könnten!

Auskunft kann man aus dem Familienbuch bzw. dem Sterberegister des Standesamtes bekommen das für die Stadt zuständig ist, in dem der Verstorbene geboren und gestorben ist.
Dort müßte es einen Eintrag über die Geburt und auch den Tod geben.
Desweiteren könnte man versuchen, beim zuständigen Friedhofsamt noch die Sterbeurkunde bzw. den Todesnachweis zu erhalten, sofern der so lange aufgehoben worden ist. Aber wir sind in Deutschland, dem Land der Aktenbewahrer, die Chancen sind also gegeben.

Wenn es beim Standesamt einen Sterbeeintrag gibt, müßte auch verzeichnet sein, wer den Todesfall damals angemeldet hat. Das könnte durchaus der Bestatter gewesen sein.
Da Du nicht schreibst, in welcher Stadt das Ganze passiert ist, kann mein Rat evtl. auch nichts fruchten, wenn ich sage, man könnte ja die in Frage kommenden Bestatter mal abtelefonieren.
Eventuell hat auch das Krankenhaus zu dieser Zeit fest mit irgendeinem Bestatter zusammengearbeitet.

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Wenn im Krankenhaus oder beim Friedhofsamt keine Papiere vorhanden sind, muß das nicht unbedingt die These vom noch lebenden Schwager stützen, es kann auch sein, daß nach so langer Zeit die Akten bereits vernichtet wurden.
Spielte sich das Ganze auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ab, so stehen die Chancen auf eine lückenlose Aktenlage eher schlecht. Zwar waren die Genossen sehr akribische Aktenschreiber, aber im Zuge der Wende ist dann doch vieles „verschwunden“.

Mein Bauchgefühl sagt mir, daß an der Sache nichts dran ist. Wenn es ein Grab gibt, gab es auch einen Totenschein. Wenn es einen Totenschein gegeben hat, dann gab es auch eine Leiche.
Selbst bei in der ehemaligen DDR durchgeführten Zwangsadoptionen habe ich zumindest noch nie gehört, daß die Behörden sich die Mühe gemacht hätten, so eine Legende aufzubauen. Vielfach wurde hingegen berichtet, daß gerade die Zwangsadoptionen eher genüßlich den betroffenen Eltern mitgeteilt wurden. „Sie haben damit alle Rechte an diesem Kind verloren“, hieß es da immer lapidar.

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