„Wenn man nach Ablauf der Ruhezeit eine Urne einfach ausgräbt, dann sollte das doch erlaubt sein. Tom schreibt doch immer, das nach der Ruhezeit die Leiche als „weg“ gilt. Somit ist es auch keine Störung der Totenruhe.“
Hm, so einfach ist das nicht.
Außer das man an einer Leiche kein Eigentum erwerben kann und diese mithin auch nicht stehlen kann, kann man eine Leiche auch nicht verletzen oder beschädigen.
Einem Leichnam bzw. einer verstorbenen Person stehen bestimmte Rechte nur bis zum Tod zu, andere Rechte wirken auch über den Tod hinaus. Als Rechte, die nur bis zum Tod gelten, könnte man Ansprüche aus dem Bereich des Datenschutzes nennen und ein Beispiel für Rechte, die über den Tod hinaus wirken, könnte man das Urheberrecht nennen, das jahrzehntelange Schutzfristen (i.d.R. 70 Jahre) auch für die Werke längst verstorbener Personen kennt.
Somit ist erkennbar, daß auch Verstorbene in gewisser Weise bestimmte Rechte haben.
Was nun den Rechtsbegriff der Totenruhe betrifft, so ist hier kein genauer Zeitrahmen gesetzlich fixiert und es handelt sich auch meiner Meinung nach nicht um das Recht des Verstorbenen, sondern um das Pietätsempfinden der anderen, das hier verletzt würde.
Natürlich wird eine Störung, die im Zusammenhang mit der Bestattung eines Verstorbenen und seiner Grablegung in Zusammenhang steht umso mehr als eine Störung empfunden werden, je näher sie am Zeitpunkt des Todes und des Begräbnisses liegt.
In den einschlägigen Kommentaren heisst es, dass die Totenruhe „verblasst“. Sie verblasst bei unbekannten Personen unter Umständen schneller als bei Prominenten oder Personen, die in besonderem Maße im Lichte der Öffentlichkeit standen.
Das Grab eines vor mehreren tausend Jahren verstorbenen Wanderschäfers aus der Steinzeit zu öffnen, stellt somit keine Störung der Totenruhe dar. Ein Grab einer Person nach einigen Jahren zu öffnen (etwa nach dem Ablauf der Ruhezeit eines Grabes) ist meist dann ohne weiteren Belang, wenn die Hinterbliebenen, wie stets auch die Öffentlichkeit hierin kein pietätverletztendes Verhalten sieht.
Anders kann das aussehen, wenn es sich um jemanden gehandelt hat, der besonders bekannt war. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Person nun wegen ihrer Taten oder Werke berühmt war oder etwa als Serienmörder einen weniger schönen Bekanntheitsgrad erlangt hat.
Verletzt werden regelmäßig nicht wirklich die Rechte eines Verstorbenen, sondern im allgemeinen das Pietätsempfinden der Allgemeinheit.
Daraus ergibt sich, daß allein das Ablaufen der Ruhezeit eines Grabes nicht herleiten lässt, daß man nun mit den im Grab befindlichen Knochen oder Ascheresten machen kann was man will.
Rein technisch ist für die Friedhofsverwaltung aufgrund von Erfahrungen und evtl. Bodengutachten eine Person nach Ablauf der Mindestruhezeit „vergangen“. Diese Mindestruhezeit sollte also auch so gewählt sein, daß bei nachfolgenden Graböffnungen tatsächlich in den meisten Fällen der überwiegendes Teil der Leiche und des Sarges „weg“ sind. Genau zu diesem Zweck übergibt man ja den Leichnam der Erde.
Aber schon innerhalb eines Gräberfeldes können so unterschiedliche bodenklimatische Verhältnisse gelten, daß an einer Stelle das Vergehen in passender Zeit erfolgt und an anderer Stelle auch nach vielen Jahrzehnten noch erhebliche Leichenteile vorhanden sein können.
Wird hier die Pietät beim Umgang mit diesen Funden gewahrt, kann man trotzdem den Standpunkt einnehmen, der Leichnam sei „vergangen“, weil eben die vorgegebene Ruhefrist erfüllt ist. Würde man nun aber das Pietätempfinden der Öffentlichkeit (z.B. Friedhofsbesucher) und der Angehörigen dadurch stören, das etwa erkennbare Teile einer Wachsleiche im Grabaushub zu sehen sind (die Rede ist nicht von Knochenfragmenten, die wie wir wissen fast immer im Aushub enthalten sein können), so könnte tatsächlich auch nach Ablauf der Ruhezeit des Grabes eine Störung der Totenruhe in Betracht kommen.
Hier legen aber alle Gerichte, den zeitlich näher nicht fixierten Rahmen, sehr unterschiedlich aus.
Zu berücksichtigen ist ja stets auch, in welcher Absicht dieser Eingriff vorgenommen wurde und ob die Umstände absehbar waren.
Man merkt, das dies ein sehr schwieriges Thema ist.
Bei Urnen kann man in sehr vielen Fällen davon ausgehen, daß auch lange nach Ablauf der allgemein kurzen Ruhezeiten noch eine intakte Urne vorgefunden werden kann.
Um eine Leiche handelt es sich bei der Totenasche ohnehin nicht, der eigentliche Mensch bzw. dessen Leiche ist beim Kremierungsvorgang beseitigt worden. Es sind nur die nicht verbrennbaren mineralischen Überreste, denen aber im Pietätsempfinden der Menschen fast die gleiche Bedeutung zugemessen wird, wie einem Leichnam.
Da aber nun weder ein Diebstahl, noch eine Sachbeschädigung in Frage kommen, kann es sich bei der Wegnahme einer Urne nur um eine Verletzung der Totenruhe oder einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung handeln.
Wenn aber nun die Totenruhe eh ein Ding ist, das mehr vom Pietätsempfinden der Allgemeinheit und von der Bedeutung der beigesetzten Person abhängig ist, wird es umso schwieriger, festzustellen, inwieweit es sich bei der Wegnahme einer Urne aus einem abgelaufenen Grab überhaupt um eine solche Störung handelt.
Bleibt die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung.
Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich beispielsweise regelmäßig, wenn man den „Umweg über das Ausland“ beschreitet, um sich in den Besitz einer Urne zu bringen. Es ist also weder ein Vergehen, noch ein Verbrechen, dies zu tun, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die meines Wissens auch nicht mit Buße oder Strafe belegt ist.
Viel anders kann es auch nicht sein, wenn man sich nach Ablauf eines Grabes in den Besitz der Urne bringt, meine ich.
Andererseits wissen wir, daß die Totenruhe nicht unbedingt an die kurze Mindestruhezeit gebunden ist und somit die Behörden, auch nach Ablauf eines Grabes, das Pietätsempfinden und die Totenruhe gestört sehen könnten, wenn Angehörige sich an Grab und Urne zu schaffen machen.
Meine Meinung zu dem Thema ist, daß es eine Liberalisierung des Umgangs mit der Totenasche geben sollte.
Nachdem es jetzt schon viele Jahre die Möglichkeit gibt, auf dem Umweg über das Ausland sich ordnungswidrig in den Besitz der Urne zu bringen, die Asche dann zu Diamanten pressen zu lassen, vom Ballon verstreuen zu lassen oder vom lustigen Herrn Woite mit einer besseren Silvesterrakete in den Himmel puffen zu lassen, sollte man darüber nachdenken, ob man diese Wege nicht einfach legalisiert.
Wie ich es immer wieder auch betone, ist es doch so, dass sehr viele Menschen sich zwar zu Lebzeiten Gedanken über alternative Bestattungsformen machen und für ihre Bestattung allerlei „alberne Mätzchen“ wünschen. Wenn es dann aber Ernst wird, besinnt man sich dann doch auf die Tradition und möchte alles im althergebrachten Rahmen abgewickelt sehen. Der Tod bringt auch in dieser Hinsicht oft eine große Ernüchterung mit sich.
So wird mit einer Liberalisierung zwar ein erheblicher Anstieg der Urnenmitnahmen zu verzeichnen sein, dies sicherlich auch oft aus finanziellen Gründen, jedoch wird dieser Anstieg nach einer Zeit des „Booms“ wieder geringer werden.
Entgegensteuern könnten die Kommunen durch das Angebot der kostenfreien oder sehr günstigen Urnenabgabe auf dem Friedhof, wenn der Wunsch nach einer Aufbewahrung daheim nicht mehr besteht.
Das Ausweisen von Wald- und Uferstücken für die Verstreuung von Aschen in der Natur kann z.B. verhindern, dass nun übermässig viele Totenaschen (was ökologisch und hygienisch völlig unbedenklich sein soll) „in freier Wildbahn“ ausgestreut werden.
Aber diejenigen, die die Urne aus wirklich ernsthaftem Interesse bei sich haben möchten, würden eine Möglichkeit haben, dies zu tun, ohne gegen die Ordnung zu verstoßen.
Es liegt auf der Hand, dass weder Kommunen, noch Friedhofsgärtner und Steinmetze ein gesteigertes Interesse daran haben können, dass nun noch weniger Gräber gekauft, geschmückt und angelegt werden müssten.
Und somit ist es auch verständlich, dass durch gute Lobbyarbeit und das in vorauseilendem Gehorsam geschehende Schaffen alternativer Bestattungsformen auch auf dem kommunalen Friedhöfen, die politische Meinung dahingehend beeinflusst wird, das Freigeben der Totenaschen könnte nur negative Auswüchse haben.
Vor Jahren argumentierte man im Landtag NRW, als es um eben diese Frage ging, in den Niederlanden -wo ja die Urnen frei mitgenommen werden können- habe man angeblich das Riesenproblem, daß Angehörige die später nicht mehr wissen, wohin mit der Urne, diese einfach in die Grachten werfen würden. Von Hunderten gefundener Urnen war die Rede.
Das wurde auch so als Information hingenommen und mag mit dazu beigetragen haben, dass es seinerzeit nicht zu der erhofften Liberalisierung bei uns gekommen ist, auch wenn weder die niederländische Grachtenwacht noch die niederländische Polizei diese Behauptung bestätigen konnte. Nur alte Fahrräder habe man in den Grachten regelmäßig gefunden, Urnen hingegen nicht.
Also fragen wir uns, was denn mit den Aschen bzw. Urnen passieren könnte.
Im einfachsten Fall wird die Asche im eigenen Garten oder an einer romantischen Stelle ausgestreut oder vergraben.
Damit ist sie schlicht und ergreifend weg und stellt künftig kein Problem mehr da.
Dieser Wunsch wird übrigens von den allermeisten Angehörigen geäußert.
Bleiben die Menschen, die die Urne mit nach Hause nehmen wollen.
Diese scheiden sich wiederum in zwei Gruppen. Die einen wollen die Urne mitnehmen, weil sie noch nicht wissen, wo sie nach dem Tod des Angehörigen wohnen werden. Viele von ihnen werden die Asche dann am neuen Wohnort ebenfalls in den Gartenboden geben.
Die anderen werden die Urne in ehrendem Andenken in die Vitrine oder auf den vielbemühten Kaminsims stellen.
Bei diesen Leuten könnte nun das Problem eintreten, daß der Aufbewahrer dereinst verstirbt oder die Lust am Aufbewahren verliert.
Nun, hier würde doch auf einfachste Weise Abhilfe geschaffen werden können, indem man die Urne dann mit dem verstorbenen Aufbewahrer mitbestattet oder ihm die Möglichkeit bietet, die Urne zur „Endlagerung“ einem beliebigen Friedhof zu übergeben.
Es muss aber aufhören, daß die Menschen gezwungen werden, die Urne auf einem Friedhof zu bestatten. Es ist wirklich die meist geäußerte Frage und der am häufigsten geäußerte Wunsch, die Urne mitnehmen zu dürfen.
Es gibt meiner Meinung nach weder in der Bevölkerung ein Pietätsempfinden das die aus dem Fernsehen sowieso hinlänglich bekannte Urnenmitnahme als anstößig ansehen würde, noch sprechen hygienische Bedenken dagegen.
Und wenn man es eben regeln will und die Deutschen werden es regeln wollen, dann führt man eben ein 250 Euro teueres Pfandgeld für die Überlassung der Asche ein, welches zurückgezahlt wird, wenn die von Zeugen unterschriebene eidesstattliche Verstreuungserklärung vorgelegt wird oder die Urne an einem Friedhof abgegeben wird. Oder man führt ein Kataster… Ich meine, Möglichkeiten gibt es da doch genug, um die Ordnung zu bewahren.
Und: Wer mit der Urne (s)eines Opas Fußball spielen will, der braucht doch auch heute nur einen Klappspaten…
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Umfassend, kompetent, 1a!
Sehr umfassender Artikel. Eine Kleinigkeit hast du übersehen, das mir in den Sinn kommen würde, bei dem Thema: Nicht zusammenhaltende Familien. Wenn Oma an einem bestimmten Ort verstreut oder begraben ist, können alle unabhängig voneinander dort hingehen und haben einen Ort, mit dem sie Oma verbinden. Aber wenn Sohn Harald die Oma auf seinen Kamin oder auch auf den Fernseher stellt – kreuzen dann zu allen Gedenktagen die anderen Familienmitglieder zum persönlichen Trauern bei ihm auf? Selbst wenn sich die Angehörigen nicht spinnefeind sind, wird er sich wohl irgendwann herzlich bedanken. Oder reist Oma dann wie ein Wanderpokal jedes Jahr zu ihrem Todestag zu einem anderen? 😉
Natürlich ist eine verstreute Asche (z. B. über dem Meer), auch komplett weg und man findet sie nicht wieder, ist aber doch ein anderes Gefühl, als zu wissen, die steht noch bei Harald aufm Fensterbrett und der hat sie jetzt und wir nicht… Da würde mich die Trauerkultur der Länder interessieren, die Urnen einfach so mitgeben.
Das stimmt, genau das ist ein Problem, dass erst kürzlich in meinem Umfeld auftrat.
Das Kind eines Mannes, der von seiner Frau geschieden war, verstarb bei einem Auslandsaufenthalt in Afrika. Die Mutter holte die Urne dort ab und gab sie in Deutschland angekommen, nicht mehr heraus. Dank des Friedhofszwanges in Deutschland wurde das Ordnungsamt und schlussendlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet…. Die Mutter musste die Urne bestatten lassen…. Aber die nervenaufreibende Zeit war für den hinterbliebenen Vater des Kindes fast unerträglich – zusätzlich zur Trauerarbeit, die er dadruch fast nicht mehr bewältigen konnte.
Darum bin ich dafür, dass alles so bleibt wie es ist, denn es gibt einfach zu viele getrennte Familien.
I was struck by the honsety of your posting
@Miss Marple: Asche ist teilbar. 😉
@ Miss Marple: Ein sehr interessanter Aspekt.
Aber spielt er bei meinen Betrachtungen wirklich eine Rolle? Wie gesagt, die Möglichkeit, sich in den Besitz der Urne zu bringen, gibt es ja schon, wenn auch auf Umwegen. Somit stellt sich diese Frage letztlich nicht neu.
Es geht vielmehr darum, was passiert, wenn „Harald“ die Urne nicht mehr will.
Aber ich hatte ehrlich gesagt noch nie das Problem, dass Kinder die Asche der Mutter/Oma wie einen Wanderpokal herumgereicht haben. Manchmal, ganz selten, kommt der Wunsch auf, die Asche zu teilen. Der eine verstreut ein bißchen im Garten, der andere lässt den Rest in einer Miniurne…
Eher aber noch kommt dieser Wunsch von älteren Frauen, die ihren Mann so bei sich haben und mitnehmen wollen.
Auch sehr häufig: Jüngere Menschen wollen ihren Ehepartner nicht in der „kalten Erde“ wissen und lieber irgendwo an einem Ort verstreuen oder beisetzen, mit dem sie gemeinsame Erinnerungen verbinden.
Die Idee finde ich auch schöner, einen persönlichen Ort zum verstreuen zu suchen. Allein dafür wäre es schon eine gute Sache. Nur auf der Fensterbank eines „Harald“ sollte niemand enden. 😉
Danke für deine Ausführungen und überhaupt die viele Arbeit, die du hier hineinsteckst, um deine Erfahrungen zu teilen. Muss ja auch mal gesagt werden.
Ach, die Behörden haben nur Angst das dann alle wie Trinity/Arthur Mitchell durch die Lande ziehen und alle möglichen Leute umbringen, nur um die Asche der buckligen Verwandtschaft zu verteilen….
Das der TOM solche wichtigen Aspekte auch immer wieder vergisst.
Wer es nach diesem Artikel nicht kapiert hat versteht auch unter Zitronenfaltern was falsches.
Danke an TOM für den ausführlichen Artikel. Das mit dem Friedhofszwang für die Asche von Verstorbenen halte ich auch für einen Anachronismus und eine Ausgeburt der Bürokratie. Klar sollten Tote, also solche welche nicht verbrannt werden schon „richtig“ auf einem Friedhof bestattet werden, aber bei der Asche sehe ich diese Notwendigkeit bzw. einen hygienischen Grund dafür nicht.
Klasse Artikel, Dank an den Autor TOM.
Urnenpfand, ich werf mich weg! Der Brüller des Tages, danke, TOM.
Ich hätte meinen Mann auch gerne bei mir. Vor fünf Jahren musste ich berufsbedingt umziehen und nun liegt er 300 km weg alleine in seinem kalten nassen Grab.
@Isabell: Ist immer die Frage, wie man es macht. Funktioniert aber fast überall, wenn man weiß wie es geht. 🙂
[quote] Als Rechte, die nur bis zum Tod gelten, könnte man Ansprüche aus dem Bereich des Datenschutzes nennen[/quote]
Der Datenschutz (im Sinne der Schweigepflicht) gilt übrigens entsprechend $203 Abs. 4 StGB auch über den Tod hinaus…
Zitat aus dem Strafgesetzbuch:
[quote]“Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.“[/quote]
@ SchOEder: Äpfel und Birnen, oder?
SchrOEder verwechselt da wohl was, so mit Täter und Opfer….
mit Opas Urne Fußball spielen……
Nun warum nicht… Habe schon eine Urne in Form und Aussehen (diese schwarzen und weissen Felder)
eines Fußballes gesehen.
@ Micha.
Mit Opa Fußball spielen ist aber gemein wenn Opa Sport gar nicht mag.
B. A. 😉
Urnenpfand, hmmh, mag bei den Bestattern dann besser klappen als im Einzelhandel. Denn dort gibt es nach wie vor Fälle, wo die Mitarbeiter die verpflichtenden Regeln nicht kennen und beispielsweise aus fadenscheinigen Gründen eine Rücknahme verweigern.
Übertragen: „Entschuldigungm, aber _wir_ nehmen selbstverständlich nur unsere eigene Pietät Eichenlaub Urnen zurück“.
Das hat zwar mit Toms Ausführungen rein gar nichts zu tun, aber Datenschutz gibt es auch über den Tod hinaus: Daten bzw. entsprechende Urkunden von Verstorbenen (Geburt, Hochzeit, Tod) dürfen erst 30 Jahre nach deren Tod zugänglich gemacht werden (bzw. 110 Jahre nach der Geburt oder 80 Jahre nach der Hochzeit). Das macht Familienforschern mitunter die Arbeit schwer.
Der Friedhofszwang ist die letzte Rache der Kirchen.
Um zu früheren Zeiten unter die Erde kommen zu können, mußte man eben der Kirche/Religion angehören, der der entsprechende Friedhof gehört hat. Ansonsten blieb nur ein ehrloses Verscharren irgendwo an der Kreuzung (wie bei Verbrechern üblich) über.
Und den haben die Kirchen eben auch nach ihrer Entmachtung weiterhin durchgesetzt (um eben ihre Schäfchen zu behalten), nun mit dem Pietätsargument.
In Ländern, wo man den Kirchen relativ zeitig die Zähne gezogen hat, wurde dieser zumindest teilweise aufgehoben, in England oder Amerika kann man eben die Oma im heimischen Garten verbuddeln oder sie auf den Kaminsims stellen;)
Für besonders verdienstvolle Personen ist in Deutschland aber auch eine Ausnahme vom Friedhofszwang möglich.
Zero: was du schreibst, ist Käse. In dem Land, das innerhalb der EU die strikteste Abgrenzung des Öffentlichen gegen alles Religiöse hat, nämlich Frankreich, herrscht Friedhofszwang und wird gerade noch verschärft. Und das, wo die Friedhöfe kommunal sind und das Bestattungsgewerbe lange Zeit staatliches Monopol war! Gerade die USA sind dagegen ein Musterbeispiel für ein Land, in dem christliche Kultur und staatliches Handeln engstens verzahnt sind. Und England hat eine Staatskirche.
Tatsache ist dagegen, niemand will beim Umgraben des Gartens um das frisch erworbene Häuschen die Reste der Vorfahren des Vorbesitzers finden, ob in der Kiste oder in der Vase. Und daß die Omma mal als Streumittel dient, soll auch vermieden werden.
Es ist schlichtweg so, daß der Mißbrauch, der mit Leichen oder Leichenasche getrieben werden kann, als so schlimm angesehen wird, daß die Gesellschaft Wert darauf legt, diesen Mißbrauch unter allen Umständen zu verhindern.
Wolfram, was Du schreibst, ist, zumindest in der Praxis,auch Käse. Die Asche meiner nordfranzösischen Tante stand ca. 2 Jahre auf dem Kaminsims meines Cousins und es hat außerhalb der Familie niemanden interessiert. Auch nicht bei der dann erfolgten Urnenbestattung auf einem öffentlichen Friedhof.
Wenn jetzt einer sagt, die Ch´tis ticken sowoieso anders, hat er möglicherweise sogar recht.
Nö – die Bestimmungen wurden verschärft. Und zwar im Dezember 2008, um genau zu sein.
Wer französisch liest, kanns nachlesen:
http://www.droitissimo.com/deces/tombeau-columbarium/deviennent-cendres-personne-decedee?page=0,1
http://www.crematorium-perelachaise.com/download/files/codegeneralcollterr_crematoriumperelachaise.pdf
Die französischen Flamen ticken allerdings insofern anders, als ich dort auf den Grabsteinen nie den Ehenamen gesehen habe, sondern stets nur den Geburtsnamen, was bei Großfamilien die Zuordnung der Ehefrauen und -männer ziemlich schwierig macht.