Frag doch den Undertaker

Unendlich viele Urnen im Grab?

Die Grabstätte der Familie Millowitsch. Vorher gab es nur den quaderförmigen Stein hinten. Willy Millowitsch wollte kein protziges Grab. Als er aber dann starb, baute man ihm noch die kleine, jetzt bepflanzte Bühne und die "Showtreppe". "Datt hatter sisch verdient, unser Willy", sagte mir ein Friedhofsbesucher.

Hallo, eine Frage: Wir haben 1984 ein Familiengrab mit vier Beisetzungsstellen gekauft. Das läuft 40 Jahre. Ein Sarg läuft nach 20 Jahren ab. Bis 1990 wurden zwei Erdbestattungen und zwei Urnenbestattungen durchgeführt. Urnen laufen hier nach 10 Jahren ab.
Laut Friedhofssatzung dürfen vier Plätze mit entweder einem Sarg oder einer Urne belegt werden. Allerdings heißt es, dass zu jedem Sarg noch eine Urne anrechnungsfrei auch später mitbestattet werden kann. Was heißt das?
Wir wollen das Grab übernächstes Jahr nur dann verlängern, wenn auch noch Beisetzungen möglich sind. Wie sieht es damit aus?

In diesem Grab können theoretisch vier Särge und vier Urnen beigesetzt werden, also mithin acht Personen.
Das geht aber nur, wenn immer abwechselnd ein Sarg und dann eine Urne beigesetzt werden. Dann gilt die Urne als anrechnungsfrei mit dem Sarg auch später mitbestattet.

So kommt man dann, wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, auf acht Plätze im Grab.
Das gilt auch, wenn die ersten vier Bestattungen alles Sargbestattungen sind.

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Solche anrechnungsfreien Mitbestattungen vor Urnen sind eingeführt worden, um die Möglichkeit zu schaffen, später noch nahestehende Personen, insbesondere Ehe- oder Lebenspartner mit zu einem Sarg zu bestatten.

Ist hingegen die erste Bestattung eine Urnenbeisetzung oder gelingt die Reihenfolge nicht, werden es weniger Plätze, im schlechtesten Fall nur vier.

Da aber Urnen schon nach 10 Jahren ablaufen und Särge nach 20 Jahren, werden diese Plätze dann ja wieder frei. Die bestatteten Personen gelten dann als vergangen.
So können im Laufe der Jahrzehnte bei entsprechender Verlängerung der Grabmiete nahezu beliebig viele Bestattungen erfolgen, es muss halt der zeitliche Abstand passen.

Inzwischen sind die vorbestatteten Personen längst vergangen und die Plätze können schon jetzt wieder komplett neu belegt werden. Gibt es genügend Personen, die sich auch künftig dort bestatten lassen wollen, wäre das erneute Anmieten des Grabes sinnvoll und eine Investition in eine Familiengrabstätte, in der viele Generationen ihre letzte Ruhe finden können.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. April 2022

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