Frag doch den Undertaker

Unerwünschte Reklame von Steinmetzen nach Todesfall

Hallo Tom,
ich lese schon eine ganze Weile deinen Blog.
Leider hat nun auch mich durch den plötzlichen Tod meiner Mutter das Thema Bestattung getroffen.
Aufgrund Ihres Wunsches zu Lebzeiten haben wir uns für die Bestattung in Form von der „Grünen Wiese“ entscheiden.

In den letzten Wochen kamen bereits diverse Postsendungen, die direkt an meinen Vater adressiert waren.
Absender waren diverse Steinmetze der Region. Auf einem Umschlag stand auch noch frech „Wenn Katalog nicht benötigt, bitte zurücksenden. Adresse aus der Tageszeitung“.
Wir haben keine Adresse in der Tageszeitung hinterlassen, d.h. die Firmen haben die Todesanzeige und die Danksagung gelesen und per Internet/Telefon sich unsere Adresse herausgesucht und versuchen so daraus Profit zu schlagen.

Für uns kommt aufgrund der gewählten Bestattungsart kein Grabstein in Frage. Dennoch ärgern einen solche Werbebriefe einen doch ungemein (auch wenn einer benötigt werden würde, wäre ich über solche Werbung verärgert).

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Ist dies so in der Bestattungsbranche und den Steinmetzen üblich, Adressen aus den Anzeigen mit Hilfe des Telefonbuches/Internets herauszusuchen?
Ist Kaltaquise per Post rechtlich überhaupt erlaubt?

Leider habe ich noch keinen ähnlichen Artikel im Blog mit der Suche gefunden. Daher wollte ich einmal die Frage stellen.

Danke schon einmal für eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

Beginnen wir bei der Beantwortung mit Deiner Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von unerwünschten Briefsendungen.
Im Gegensatz zu Werbeanrufen, bei denen der Anrufer dem unverzüglichen Kontakt zum Anrufenden ausgesetzt und somit in besonderem Maße unter Druck gesetzt wird, hat man ja bei Briefsendungen die Möglichkeit, diese in Ruhe zu prüfen und sich Gedanken über die Zweckmäßigkeit des Angebots zu machen.
Einmal abgesehen von div. Einschränkungen (beispielsweise wenn man bei der Telefonaquise zuvor im Kleingedruckten zugestimmt hat oder wenn man Briefsendungen gewisser Unternehmen widersprochen hat), ist Briefwerbung also grundsätzlich erlaubt.
Für nähere Informationen dazu, habe ich Dir diesen Link hier herausgesucht:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/direktmarketing/ueberblick/.

Ganz anders sieht es natürlich mit der moralischen Seite aus und es stellt sich die Frage, ob es einwandfrei ist, Trauernden Reklame ins Haus zu schicken.
Grundsätzlich gehört Klappern zum Handwerk, wie man so sagt, und selbstverständlich ist es das gute Recht von Firmen, die Angebote rund um einen Sterbefall haben, Angehörige anzuschreiben und ihre Waren und Dienstleistungen anzubieten. Genau so verständlich ist es aber natürlich auch, daß Angehörige sich durch solche Schreiben angestoßen und belästigt fühlen können und derartige Angebote als störend empfinden.
Auf der anderen Seite liegt oft zwischen dem Todestag und dem Tag der Auftragsvergabe, etwa für Sterbebildchen oder Trauerkarten nur eine sehr kurze Zeit, sodaß die Unternehmen sich beeilen müssen und deshalb oft gleich in Massen auftreten. Manche Witwe fand schon bis zu 20 Schreiben dieser Art am Tag der Beerdigung im Briefkasten vor.

Bevor man also diese Unternehmen verurteilt oder das Bedürfnis nach Ruhe in der Trauerzeit zu hoch hängt, sollte man auch darüber nachdenken, daß es durchaus legitim ist, daß Anbieter auf sich aufmerksam machen.

Dennoch hat die Sache einen etwas faden Beigeschmack, wie alles was sich grob in den Bereich „Geschäft mit dem Tod“ einordnen lässt; aber das hat in erster Linie etwas mit der Tabuisierung dieses Themas in unserer Gesellschaft zu tun.

Bedenklich wird die Sache aber immer dann, wenn die Unternehmen unter falscher Flagge segeln. Wenn beispielsweise vorgegeben wird, es handele sich um eine unumgängliche, ja behördliche Sache, für die man da Geld bezahlen soll, obwohl in Wirklichkeit keinerlei Verpflichtung besteht.
So begann ein Steinmetz seine Schreiben mit dem Satz: „Sie wissen, daß Sie binnen einer Frist von 6 Monaten zur Aufstellung eines ordentlichen Grabmals zur Kennzeichnung der Grabstätte eine Grabmalgenehmigung beantragen müssen, anderenfalls der Grabstein nicht rechtzeitig aufgestellt werden kann. Begehen Sie kein Fristversäumnis und rufen Sie uns heute noch an!“

Mit diesem an Behördendeutsch erinnernden verquasten Satz teilt der Steinmetz im Grunde genommen nur mit, daß man vor dem Aufstellen eines Grabsteines einige Wochen oder Monate vorher eine Skizze des Steins zur Prüfung an das Friedhofsamt senden muß. Das wissen alle Steinmetze und machen das sowieso automatisch.
Trauernde Witwen können aber aufgrund der gewählten Formulierung leicht den Eindruck gewinnen, man müsse jetzt sofort da anrufen, sonst bekomme ihr „Fritz“ später keinen Stein.

Richtig kriminell wird es, wenn das nicht wirklich existierende „Bundesnationale Sterberegister“ als Rechnung getarnte Offerten zuschickt und die Hinterbliebenen glauben, es handele sich um ein offizielles, gar staatliches Register und bei dem Anzeigenpreis um eine hoheitliche Gebühr.
Oder wenn Firmen unverlangte Waren mit Rechnung zusenden (oft aus dem Erotik-Bereich) und so tun, als habe der Verstorbene das zu Lebzeiten noch geordert. Die Witwen zahlen dann aus Scham und schweigen darüber.

Deshalb lautet mein Rat: Nehmen Sie alle Anschreiben, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und ähnliches mit zum Bestatter und zeigen Sie es ihm! Er ist der Fachmann und kann sogleich die Spreu vom Weizen trennen.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 28. November 2010 | Revision: 10. Juni 2012

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13 Jahre zuvor

Im Frühjahr musste sich sogar der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, wie lange ein Steinmetz den Hinterbliebenen Zeit zur Trauer geben muss. Der BGH hat entschieden (Az. I ZR 29/09), dass briefliche Werbung für Grabmäler früher als zwei Wochen nach dem Trauerfall „unzulässige belästigende Werbung“ ist.

BB
13 Jahre zuvor

Als meine Großmutter starb, bekamen meine Mutter ebenfalls kurz nahc Veröffentlichung der Todesanzeige unaufgefordert Kataloge von Steinmetzbetrieben aus den umliegenden Landkreisen. Beim Besuch eines lokalen Steinmetzbetriebs, berichtete ich von den Katalogen der anderen Firmen und dass uns das gestört habe. Der Steinmetz sagte, im hiesigen Landkreis sei eine Vereinbarung getroffen worden, keine Familien mit Katalogmaterial zu belästigen. Man sei sich einig, dass es dies pietätlos sei und erfahrungsgemäß die meisten Kunden ohnehin nur 1-2 nahegelegene Betriebe besuchem, um einen Stein auszuwählen.

Tom Jerretty
13 Jahre zuvor

Wir bekamen damals ein Schreiben von der Handwerkskammer, in dem auf den Eingang solcher Schreiben hingewiesen wurde. Diese Steinmetze, die diese Art Werbebriefe verschicken sollte man dann bitte dort melden.
Allerdings ist dies schon einige Jahre her und die Handwerkskammern haben mittlerweile keinen so großen Einfluß mehr.

13 Jahre zuvor

Meine Oma hat damals, als mein Opa starb, mal nen richtig tollen Steinmetz erwischt. Der ist zu ihr nach Hause gekommen, hat sie umfassend „beraten“ und dann gleich den Auftrag für nen 2500 Euro-Grabstein mitgenommen.

Doof: Haustürgeschäft. Und da gilt ne 14tägige Rücktrittsfrist. Hat ihm nicht wirklich geschmeckt, als da auf einmal ein erboster Eichelhäher namens Tante Jay vor ihm stand und ihm mitteilte, dass er auf die Tour sicher keinen Grabstein verkaufen wird, zumindest nicht an uns.

Die Diskussion war niedlich – und lautstark. Allerdings warten wir bis heute auf den angedrohten Anwaltsbrief, weil „Vertrach is Vertrach, datt is mit Handschlach besiegelt.“

Ich hab ihm dann gesagt, wenn er das Rohmaterial verschwenden will: Bittschön. Aber aufgestellt wird das Ding nirgends. Wo denn auch? Opa wollte immer ein anonymes Grab haben und hats dann auch – schweren Herzens – bekommen.
Und irgendwie sind da Grabsteine eher kontraproduktiv. 😉

ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor

Tante Jay: Der Steinmetz hat grundsätzlich recht, dass ein Handschlag ein rechtsgültiger Vertrag ist (außer bei Immobiliengeschäften), weil es eine eindeutige Willensbekundung beider Seiten ist.
Es gelten natürlich die entsprechenden Bestimmungen über Verträge (ich nehme jetzt mal an, dass die BGB zu finden sind.)

kall
13 Jahre zuvor

@Stefan
Hängt vermutlich davon ab, ob der Gute uneingeladen kam oder ausdrücklich zur Beratung nach Hause bestellt wurde. Im ersten Fall dürfte es sich um ein Haustürgeschäft gehandelt haben, im zweiten Fall wohl eher nicht.

Aber auch, wenn ein Handschlag durchaus ein gültiger Vertragsschluss sein kann, wenn’s denn wirklich ein Haustürgeschäft war, gilt unabhängig davon trotzdem die Rücktrittsfrist.

Sensenmann
13 Jahre zuvor

Einen Vorteil haben solche Werbe-Sendungen: Man weiß schonmal, bei wem man den Grabstein [i]nicht[/i] bestellt 😉

turtle of doom
13 Jahre zuvor

Nach Tod meines Grossvaters hat die Witwe im Juli ganze 17 Anrufe und Anschreiben erhalten…

Beim Gemeinschaftsgrab gab es dann aber nicht viel zu steinmetzen. 🙂

Sue
13 Jahre zuvor

Note to self: Firmen, die mich in einer solchen Situation belästigen, werden nicht berücksichtigt.

Firmen, die erwarten, dass ich unverlangt eingesandte Kataloge auf meine Kosten zurücksende, werden dem Verbraucherschutz gemeldet. Das ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit.

turtle of doom
13 Jahre zuvor

@ Sue:

Machs doch nicht so mühsam. 🙂

Jede Werbung, die mich irgendwie beleidigt (z.B. die Pamphlete der SVP oder Zettelchen religiöser Randgruppen) schicke ich unfrankiert und ohne Absender zurück.

Big Al
13 Jahre zuvor

Papiertonne, sage ich nur.
B. A.

turtle of doom
13 Jahre zuvor

Und dann ein Freudenfeuer in der Tonne?

Big Al
13 Jahre zuvor

Turtle, es ist leider eine Plastiktonne.
Außerdem wärmt so ein Papierfeuerchen nicht sonderlich, auch wenn es aus Bäumen gemacht wurde, also das Papier, meine ich.
Von dem pösen pösen CO2-Ausstoß fange ich jetzt mal nicht an. Und Rußpartikeln und und und… :-O
B. A.




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