Frag doch den Undertaker

Unheilige Allianz

Hallo zusammen,
ich bin ein steinmetz im ruhrgebiet.
bei uns treibt die „bestattungsmafia“ mittlerweile die wildesten blüten, die man sich nur vorstellen kann!
entweder man zahlt an die diversen Bestatter „schutzgeld“, oder man ist aus dem geschäft!
wir weigern uns standhaft, müssen aber mit den folgen leben…
ein bestatter ist in der lage neben seinem geschäft noch „provisionen“ in höhe von bis zu 500 euro zu generieren….
(manchen sein ganzes geld)
der kunde weiß nichts von diesen machenschaften und ist erst wochen später, wenn er wieder klar denken kann, sehr erstaunt, was da alles ohne sein wissen gelaufen ist….
mittlerweile werden die kunden schon mit vertragsfeinheiten über den tisch gezogen und die „vertragspartner“ der bestatter rufen den kunden kurz nach der beisetzung eines vertorbenen an, um die dienste in rechtswiedriger weise anzubieten!
es geht durch alle sparten ….vom blumenschmuck, über die gaststätten, bis zum grabstein!
unternehmen, die sich weigern werden aus dem geschäft gedrängt und der kunde merkt erst wochen später, daß er bis zu 1/3 der gesammtkosten hätte spären können!

Das ist eine haarige Geschichte, eine Medaille mit zwei Köpfen, wie Antonia sagen würde.
Es gibt tatsächlich Gegenden, da haben sich die Bestatter, die sich ja ansonsten gar nicht gerne kollegial verhalten, wirklich eine Art unheilige Allianz gebildet und üben Druck auf alle möglichen Firmen und Leute aus.

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Mir ist neulich erst wieder zu Ohren gekommen (das heißt per Mail auf den Tisch geflattert), daß sich im Osten die Bestatter weigern, die Leichenschaugebühren der niedergelassenen Ärzte zu kassieren.
Werfen wir also zunächst mal einen Blick auf diese Thematik:

Der Bestatter ist der einzige Ansprechpartner der Angehörigen, er holt die Verstorbenen auch im Krankenhaus ab und übernimmt dort die Leichenschaupapiere von der Verwaltung, wofür er selbstverständlich dort gleich die entsprechenden Gebühren bezahlt, ja bezahlen muß, sonst bekommt er meist die Papiere gar nicht.

Ähnlich ist das mit den Haus- oder Landärzten, die zu daheim verstorbenen Personen gerufen werden.
Wie bekannt, zahlt die Krankenkasse ja die Leichenschau nicht, weshalb der Hausarzt das dafür anfallende Honorar eigentlich direkt liquidieren, d.h. in Rechnung stellen müsste.
Das ist natürlich in den Augen der Angehörigen pietätlos. „Die Oma ist noch gar nicht kalt und Sie wollen schon kassieren.“
Also schickt der Arzt dann die Rechnung irgendwann später, wenn die Oma also wirklich ganz sicher kalt ist, denn er braucht ja sein Geld. Zwei Fahrten durch die Nacht, die Zeit, der Aufwand…
Das sehen die Familien dann aber oft nicht ein: „Wieso zahlt das nicht die Kasse, der will ja nur doppelt kassieren…“

In der Folge bleiben die Ärzte zunehmend auf diesen Rechnungen sitzen, weil die Familien sich einfach weigern, sie zu bezahlen. Die Folge wäre ein unangenehmes Mahnverfahren und möglicherweise ein weitergehender Verlust an Patienten.

So kommt es, daß manche Ärzte auf diese Berechnung ganz verzichten, was ihren Eifer natürlich nicht mehrt und weshalb sie gar nicht (gerne) zu solchen Leichenschauen fahren.

In anderen Regionen ist das wiederum gar kein Problem. Da erklärt der Bestatter den Familien schon bei der Beratung, wie es sich mit den Kosten für die Leichenschau verhält und bezahlt diese im Auftrag der Familie direkt an den Arzt. Später steht diese Position dann auf der Bestatterrechnung als durchlaufender Posten.

Nun ist es aber so, wie ich oben schon schrieb, daß sich die Bestatter in einer Ecke Ostdeutschlands gegen die Ärzte verschworen haben und behaupten, sie müssten laut Gesetz dann nochmals 19% Mehrwertsteuer auf die Arztgebühr draufschlagen und deshalb würde das Ganze für ihre Kunden zu teuer.
Blödsinn.

Auf jeden Fall zeigt dieses Beispiel deutlich, wie sich manchmal Bestatter gegen eine andere Branche/Berufsgruppe verschwören.

So kann das auch bei Steinmetzen, Gärtnern und Druckereien sein. Da hat der Bestatter intern Abmachungen mit Zulieferern aus diesen Branchen und drängt alle anderen aus dem Geschäft. Es ist ja auch zu leicht, den Angehörigen das „verbundene Unternehmen unseres Vertrauens“ nahe zu legen und gleich den passenden Katalog zu präsentieren.
Kommen die Kunden dann von einem dieser Bestatter, dann haben sie bereits auch alles andere gekauft und bestellt und die sonstigen Anbieter kommen niemals zum Zuge.

Auch hört man immer wieder, daß Bestatter ein Art Schmiergeld von Steinmetzen und Gärtnern verlangen.
10 bis 15% des Auftragswertes sind da keine Seltenheit.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Kunden gar nicht wissen, welchen Steinmetz oder Gärtner sie beauftragen sollen. Sie laufen ja theoretisch auch Gefahr bei dem einzigen Halsabschneider der Branche zu landen. Hier kann der Bestatter sicherlich ein gutes und günstiges Unternehmen empfehlen.

Oft arbeitet der Bestatter aufgrund jahrelanger Erfahrung mit einem Steinmetz oder Gärtner besonders gerne zusammen und übernimmt direkt im Bestattungshaus die Beratung. Das bedeutet, daß die Kunden gar nicht mehr zum Steinmetz/Gärtner hinmüssen.
Selbstverständlich kostet diese Beratung Zeit und Geld und hierfür bekommt der Bestatter später von den Zulieferern eine Provision, sie hatten ja auch keine Beratungsarbeit.

Es ist aber schwer abzugrenzen, wo die gute Beratung und Zusammenarbeit aufhört und wo die Schummelei anfängt.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. Mai 2010 | Revision: 6. Juli 2012

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Anonym
14 Jahre zuvor

Also die Sache mit den 19% auf die Arztrechnung (die ja sonst steuerfrei ist) sind für mich logisch, ist ja eine Nebenleistung und die wird wie die Hauptleistung mit 19% versteuert.
Ist das selbe wie mit Versandkosten.

UpperPalatine
14 Jahre zuvor

Das ist ein durchlaufender Posten, keine Nebenleistung. Der Bestatter erbringt keine eigene Leistung, sondern rechnet nur die (umsatzsteuerfreien) ärztlichen Leistungen ab. Das hat nicht mal ansatzweise etwas mit einer Nebenleistung zu tun.

14 Jahre zuvor

Ich werde ihm ein Angebot machen, dass er nicht ablehnen kann…

Tja – Woanders heisst es Korruption und ist strafbar. In Köln nennt man es Klüngel und ist stolz drauf.

Ich sag nur: Inhaltsreiches Händeschütteln….

Zum Problem wird all das immer nur dann, wenn Leute den Anstand verlieren und nicht mehr wissen wann Schluß sein muss. Ob das nun das weglassen von 80% der vorgeschriebenen Stahlträger ist oder das wissentliche und gezielte Vernichten anderer Betriebe. Schade eigentlich.

Gruß
Geschichtenblogger

UpperPalatine
14 Jahre zuvor

Korrektur zu meinem Punkt 2: Die Leichenschau als solche ist tatsächlich umsatzsteuerpflichtig. Es bleibt aber beim Bestatter trotzdem ein durchlaufender Posten und keine eigene Leistung.

14 Jahre zuvor

So etwas ist mir schon mal zu Ohren gekommen, hierbei wurde aber ganz konkret erwähnt, das diese Bestatter ihre Steine „im Osten“ direkt in Auftrag geben (Lieferung innerhalb 14 Tage) und nur gut 25% der in Rechnung gestellten Beträge dafür bezahlen. Guter Schnitt!

willi
14 Jahre zuvor

Mir tut der Steinmetz wirklich leid.
Hier laufen einem die Steinmetze die Türe ein und versprechen 20% Provision, wenn es durch die Vermittlung zu einem Auftrag kommt.
Nur nach einem Auftrag wird vergessen, eine Provision zu zahlen.
Naja und Gärtner, die lassen einen gerne die Beratung für nichts durchführen, regen sich dann noch auf, wenn man die Bestellung 10 min. vor Geschäftsschluß abgibt.

Andi
14 Jahre zuvor

Hier in Stuttgart macht ein Arzt das ganz einfach: Er hinterläßt lediglich den Schein der für den Abtransport des Verstorbenen notwendig ist. Wenn der Bestatter den Rest (der Papiere) will darf er ihn gegen Barzahlung in de Praxis abholen…..

Thomas
14 Jahre zuvor

Da haben es die sonst so bedauernswerten Landärzte einfacher: Wer Omis Leichenschaurechnung nicht binnen sechs Wochen bezahlt bekommt in der einzigen Praxis weit und breit einfach keinen Termin mehr.

Rudibee
14 Jahre zuvor

@Andi (7) …und der Bestatter kommt mit dem Leichenwagen, den er genau vor der Tür der Arztpraxis parkt.

Stefan
14 Jahre zuvor

Durchlaufender Posten:
1. Rechnung auf Namen des Endkunden
2. Zahlung erst, wenn der Kunde gezahlt hat.
Diese beiden Formvorschrften sind peinlich genau einzuhalten, denn:

sobald der Name des Bestatters auf der Rechnung steht oder wenn der Bestatter ein „wirtschaftliches Risiko trägt“ (also in Vorleistung geht) ist das ganze zu behandeln wie eine eingekaufte Ware.

Beim Totenschein für 100 Euro also: Entweder Punkt 1 UND 2 erfüllen ODER dem Endkunden für 119 Euro weiterberechnen ODER dem Endkunden 100 Euro berechnen aber dennoch 15,97 Euro ans Finanzamt abführen (also dieses Geld verlieren).

Fragt mal einen der sich wirklich damit auskennt (und nein, nicht mal jeder Stuerberater kennt das).

MacKaber
14 Jahre zuvor

Wenn das so ist, wie Stefan schreibt, haben die Bestatter im Osten ja gar nicht unrecht, und bei dem Arzt in Stuttgart sollten dann fiskalisch korrekt die Angehörigen die Papiere selbst abholen.
Was ich nicht verstehe ist das Folgendes: Der Bestatter kauft die Bescheinigungen ja nicht und erwirbt kein Eigentum daran. Er ist doch nur ein Bote, der den Betrag auslegt. Oder soll ich jetzt auch bei meinem Nachbarn die Mehrwertsteuer draufhauen, wenn ich für ihn gefälligkeitshalber eine Nachnahmesendung annehme oder etwas vom Baumarkt mitbringe? Oder muß ich mir da vorher das Geld geben lassen?
Vertragspartner zwischen Kunde und Arzt ist nicht der Bestatter, der ist nur der Bote.

Klaus
14 Jahre zuvor

@MacKaber

Wenn Du gewerbemäßig Nachnamesendungen annimmst, dann ja.

*ist nicht so ganz ernst gemeint*

14 Jahre zuvor

@10 – Stefan

Halte ich für schlichtweg falsch was du da schreibst.

§ 1
Steuerbare Umsätze

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Der Bestatter nimmt hier aber kein Entgelt. Und er führt auch keine Lieferung aus. Die Umsatzsteuerpflicht ist damit erfüllt, dass der Bestatter für die Erledigungen der Formalitäten eine Pauschale erhebt und diese auch versteuert. Es handelt sich beim Totenschein nicht um eine Leistung des Bestatters. Warum also sollte er dafür die Steure abführen.

Und selbst WENN es so wäre hast du den Verlust falsch berechnet. Denn der Arzt führt die 15,97 Euro Umsatzsteuer ja bereits ab. Der Bestatter erhält diese also im Rahmen seines Steuerausgleiches als bereits bezahlte Umsatzsteuer zurück. Wenn er die ‚Ware‘ zu dem Preis verkauft zu dem er sie eingekauft hat fällt also keine Mehrwertsteuer an.

seraphim
14 Jahre zuvor

Ich verstehe das Problem gar nicht, die Ärzte stellen
die Rechnung ohne Mehrwertsteuer, das ist keine eigene Besatterleistung.
Dem Endkunden wird die Rechnung 1 zu 1 durchgeleitet ohne Mehrwertsteuer.

Stefan
14 Jahre zuvor

@13 Der Arzt ist für ärtzliche Listungen von der Umsatzsteuer befreit. Das heisst in Arztrechnungen ist keine Umsatzsteuer enthalten und es kann somit keine Vorsteuer gezogen werden. Ich sage ja ncht, dass diese Regelung logisch oder sinnvoll wäre, aber das ist das komplette Umsatzsteuerrecht nicht. Meine Punkte 1 und 2 sind Formvorschriften, die erfüllt werdne müssen. Sobald einer der beiden Punkte abweicht ist diese Leistung Umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerpflichtig ist erstmal ALLES, was ein Gewerbe einem Endkunden anliefert – aber für durchlaufende Posten gibt es eben andere Regelungen bzw. Erleichterungen. Dann müssen aber wieder gewisse Vorschriften beachtet werden. Sobald also wirtschaftliches Risiko besteht ODER auf der Rechnung / Quittung der Name des Bestatters als Auftraggeber oder Empfänger der Leistung steht ist das definitiv KEIN durchlaufender Posten mehr, sondern eine sogenannte Fremdleistung (kann man sehen wie die Leistung eines Subunternehmers)und damit ist dann für den Endkunden 19 % Umsatzsteuer enthalten. Ihr könnt das ganze auch gern mit Urkunden oder Porto durchspielen. Bei Zeitungsanzeige ist das z.B. völlig Banane. Die haben genauso 19 % wie wir auch. Ich ziehe… Weiterlesen »

UpperPalatine
14 Jahre zuvor

@seraphim (14): Eine Leichenschau ist für sich genommen umsatzsteuerpflichtig. Die USt-Befreiung für ärztliche Leistungen gilt nur für solche Leistungen, die an Lebenden vorgenommen werden.

Das kann natürlich zu paradoxen Situationen führen: Wenn der Patient während einer Behandlung verstirbt und der Arzt den Tod feststellt, ist diese Todesfeststellung umsatzsteuerfrei; stirbt der Patient daheim im Bett und der Arzt kommt vorbei, um die Untersuchung zu machen, fällt Umsatzsteuer an…

14 Jahre zuvor

Um auf den Grabstein zurückzukommen: Das ist doch weiß Gott nicht so eilig; in der Hinsicht würde ich auch keine Beratung vom Bestatter wünschen. Und irgendwelche Provisionen sehe ich da auch nicht als gerechtfertigt an; interessant, dass es das gibt.

Erdmöbeltischler
14 Jahre zuvor

Diese Weigerung der Bestatter „in einer Ecke Ostdeutschlands“ kann ich aus einem anderen Gesichtspunkt heraus teilweise nachvollziehen: Alle jammern immer über die hohen Kosten einer Beerdigung. Also versucht der Bestatter die Rechnung, die er seinen Kunden am Ende präsentiert, gering zu halten (auch um den Auftrag überhaupt erst zu bekommen), und lässt ‚Fremde‘ – hier den Arzt – ihre Rechnungen selbst eintreiben. Damit erscheinen dem Kunden diese Kosten nicht mehr unmittelbar als Bestatterkosten. In meiner „Ecke Ostdeutschland“ – ob die gleiche weiß ich nicht – ist es völlig unüblich, dass der Stein beim Bestatter gewählt und bezahlt wird. Bei der letzten Beerdigung in meiner Familie haben wir ein knappes Jahr nach der Bestattung (nachdem sich das Grab gesetzt hatte, Erfahrungswerte der Friedhofsarbeiter) in Ruhe bei einigen Steinmetzen vorbeigeschaut, ob uns die ausgestellten Arbeiten gefallen. Mit dem Steinmetz unserer Wahl haben wir dann über Material, Größe und Gestaltung des Steines gesprochen, er hat sich dann mit dem Friedhof abgesprochen und uns einen Preis genannt. Und wir haben anschließend auch gezahlt und nach einer weiteren Setzung auch… Weiterlesen »




Rechtliches


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