Wenn in einer erworbenen Immobilie eine unbekannte Urne auf dem Dachboden steht, wer bezahlt dann die Beisetzung?
Die Friedhofsbehörde.
Man würde die Aschenurne bei der Friedhofsverwaltung abgeben und diese würde sie im Wege der zwangsweisen Beisetzung beisetzen und zunächst auch die Kosten dafür übernehmen. Danach würde man versuchen anhand der Angaben auf der Aschenkapsel zunächst einmal einen zahlungspflichtigen Angehörigen zu ermitteln und sich dann Gedanken darüber machen, ob und gegen wen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofspflicht eingeleitet wird.
Sollte die Mindestruhezeit für Totenasche aber bereits abgelaufen sein (z.B. 15 Jahre), so würde die Verwaltung die Urne in Verwahrung nehmen und dann das damit tun, was in dieser Kommune normalerweise mit den „abgelaufenen“ Urnen gemacht wird.
Das reicht vom ewigen Einstellen in irgendwelche Räumlichkeiten, über das endgültige Sammelbeisetzen an einer abgelegenen Stelle bis hin zur Entsorgung.
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Als erstes würde ich allerdings mal nachsehen, ob es nicht doch eine Keksdose ist.
sharlie
13 Jahre zuvor
In ein paar Monaten ist doch eh wieder Glatteis!
Tobias
13 Jahre zuvor
Ich würde versuchen, den Vorbesitzer zu erreichen. Wenn er nichts davon weiß, kommt die Urne eben in den Restmüll… wenn ich so leicht niemanden auftreiben kann, darf die Urne noch ein bisschen stehen bleiben. Nimmt nicht viel Platz weg und stört mich auch nicht.
Motorsensenmann
13 Jahre zuvor
Wenn sich kein „Besitzer“ finden ließe, würde ich einfach ein nettes Plätzchen in der Natur suchen. Soviel Respekt muß sein, finde ich.
ArnoG
13 Jahre zuvor
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Ich würde versuchen, den Vorbesitzer zu erreichen. Wenn er nichts davon weiß, kommt die Urne eben in den Restmüll… wenn ich so leicht niemanden auftreiben kann, darf die Urne noch ein bisschen stehen bleiben. Nimmt nicht viel Platz weg und stört mich auch nicht.
Wenn sich kein „Besitzer“ finden ließe, würde ich einfach ein nettes Plätzchen in der Natur suchen. Soviel Respekt muß sein, finde ich.
Danke an Tom für die Antwort.