Frag doch den Undertaker

Falsches Grab geöffnet, morgen ist schon die Beerdigung!

Meine Oma mütterlicherseits ist gestorben. Es gibt ein mehrstelliges Familiengrab, in dem 1984 und 1991 meine Großeltern väterlicherseits begraben worden sind. Wir haben damals vorsorglich die Grabstelle daneben auch noch gekauft. Nun ist meine Oma gestorben und soll morgen um 14 Uhr in diesem „neuen“ Grab beerdigt werden.
Heute waren wir auf dem Friedhof und haben mit Schrecken festgestellt, daß die Totengräber das falsche Grab geöffnet und eine Grube angelegt haben, nämlich das vormals sehr gepflegte und aufwendig gestaltete Grab meiner Großeltern väterlicherseits.
Nun ergeben sich folgende Fragen:
1. Was können wir tun, damit die Oma ins richtige Grab kommt?
2. Was ist mit meinen Großeltern passiert? Sind die jetzt ausgebuddelt worden?
3. Wo befinden sich die Gebeine der Großeltern, im Aushub?
4. Wer trägt die Kosten?
5. Was ist mit der gärtnerischen Grabanlage des versehentlich geöffneten Grabes?

Solche Fehler können passieren, vor allem wenn Namensgleichheiten beim Auftraggeber vorliegen und die Gräber dann auch noch so dicht beieinander liegen und vermutlich auch eine sehr ähnliche Grabnummer haben dürften.
Meistens passieren diese Fehler, weil der Friedhofsverwalter meint, den Fall zu kennen und schon im Voraus zu wissen glaubt, daß die und die Familie da und da ein Grab hat… Dann muß es ja das Grab sein, das er kennt und dann guckt er nicht mehr richtig auf die Zettel.

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Schlimm genug, daß es passiert ist, aber sehen wir mal, wie man das retten kann.

1. Da die Beerdigung erst um 14 Uhr ist, sollte noch genügend Zeit sein, den Fehler zu berichtigen.
Haltet Euch nicht damit auf, die Schuldfrage zu klären oder Schuldzuweisungen auszusprechen, dafür ist später noch genug Zeit! Morgen früh (der Fall liegt zwei Wochen zurück) ruft Ihr bitte sofort auf dem Friedhof an oder fahrt dort hin und erklärt dem Friedhofsverwalter was passiert ist und wie Ihr es haben wollt. Es sollte kein Problem sein, noch das richtige Grab zu öffnen.

2. + 3. Zunächst einmal ein gedanklicher Ausflug in die Vorgehensweise bei Nachbelegungen:
Normalerweise wird in ausgeklügeltem System „hoch“ und „tief bestattet. Wenn also ein Grab vier Plätze hat, also zwei nebeneinander und das in zwei Ebenen, dann wird der Erstverstorbene auf jeden Fall tief bestattet. Der Nächste kann dann entweder neben ihn, ebenfalls tief, oder über ihm bestattet werden.
So ist sichergestellt, daß die beiden folgenden Begräbnisse dann so stattfinden können, daß den Vorbestatteten nichts passiert.
Nun kommt es aber oft vor, daß die Plätze der früher Bestatteten längst abgelaufen sind, das heißt, daß für diese Toten die Mindestruhezeit bereits abgelaufen ist. Aus Sicht der Behörden sind diese Toten „weg“. Dann kann der Nächste auch an einem Platz bestattet werden, wo schon jemand liegt.
Das gilt allerdings nur dann, wenn dieser Platz auch zugänglich ist.
Opa Georg liegt rechts tief und ist „abgelaufen“. Darüber liegt Oma Luise und deren Grabstelle „läuft noch“. Dann kann niemand rechts tief bestattet werden, weil Oma Luise das von oben blockiert.
Auf manchen Friedhöfen wird das dann so gehandhabt, daß diese Grabstätte als blockiert gilt. Auf anderen Friedhöfen wird die Oma dann im Zuge des Grabaushubes „tiefer gelegt“.
Aus diesem Grunde ist es auch empfehlenswert, in einem vierstelligen Grab, die beiden ersten Bestattungen tief und nebeneinander durchführen zu lassen.
Letztlich ergibt sich daraus, daß in einem vierstelligen Grab nahezu beliebig viele Personen bestattet werden können, solange die Sterbeabstände nur groß genug sind und die Verlängerungsgebühren immer bezahlt werden.

In Eurem konkreten Fall dürfte man davon ausgehen, daß beide Großeltern väterlicherseits bereits als vergangen gelten, es sind jeweils mehr als 20 Jahre abgelaufen.
Wenn noch Knochenreste übrig sind, was durchaus möglich ist, könnten sich diese im Grabaushub befinden.
Das ist aber etwas völlig Normales und nichts Aufregenswertes.

4. + 5. Die Kosten für das Ausheben des richtigen Grabes zahlen die auftraggebenden Angehörigen. Einen Grabaushub hätten sie ja sowieso bezahlen müssen. Die Kosten für das versehentliche Ausheben des falschen Grabes zahlt derjenige, der den Fehler zu verantworten hat. Letzteres gilt auch für das Wiederanlegen des Grabes hinsichtlich der Pflanzen und der sonstigen Gestaltung.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. Juli 2011 | Revision: 1. Juni 2012

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6 Kommentare
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13 Jahre zuvor

Das ist in unserer Familie auch passiert, allerdings wurde der Fehler erst bemerkt, als wir mit dem Sarg und der Trauergemeinschaft auf dem Weg von der Friedhofskapelle zum Grab waren.
Wer möchte kann die ganze Geschichte in meinem Weblog nachlesen:
http://www.queergedacht.de/242/einkuhlen-mit-pannen

13 Jahre zuvor

Das ist meiner Meinung nach für die Hinterbliebenen das schlimmste was passieren kann. Wenn der letzte Weg eines geliebten Menschen nicht so abläuft wie man es sich vorgestellt hat

Tzosch
13 Jahre zuvor

In einem mir bekannten Fall wurde die Bestattung „durchgezogen“. Nach der Zeremonie wurde der Sarg wieder hochgeholt. Am Nachmittag wurde das richtige Grab ausgehoben, am nächsten Tag wurde der Verstorbene dezent an richtiger Stelle bestattet.
Die meissten Anwesenden haben den Fehler nicht bemerkt.

Shark
13 Jahre zuvor

@ Steffen:

Ich denke das Schlimmste daran ist, dass so was in einer Ausnahmesituation kommt, in der man nicht den klaren Kopf hat, um darauf angemessen zu reagieren.

kall
13 Jahre zuvor

Scheint öfter vorzukommen

Slow Motion
13 Jahre zuvor

Sowas ist bei uns auch passiert. Meine Urgroßeltern wurden in einem Doppelgrab bestattet und mein Großvater sollte (glaube ich) auf der Seite bestattet werden wo seine Mutter lag.
Aufgefallen ist es uns, als wir die Originalunterlagen für den ersten Kauf der Grabstätte von vor 75 Jahren durchgesehen haben. Wir haben es so gelassen. Schade ist nur das meine Großmutter sich dort nicht hat beerdigen lassen. Dann wären wir vermutlich nachweißbar 100 Jahre im Besitz der Grabstätte gewesen.

Tom brauchst du noch eine alte Friedhofssatzung?




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