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Urne ins Wahlgrab?

Wegen deinem Kommentar eine Frage: Kann man sich in ein Familiengrab denn auch mit einer Urne begraben lassen? Wenn also der Mann mit seiner Einäscherung keine Probleme gehabt hätte, hätte die Urne dann im Familiengrab beigesetzt werden können oder muss für eine Urne auf jeden Fall ein Urnengrab vorhanden sein?

Im Prinzip ja.

Das ist je nach Friedhofssatzung unterschiedlich.

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Normalerweise spricht nichts dagegen, daß in einem mehrstelligen Erdwahl- oder Erdfamiliengrab auch Urnen beigesetzt werden. Die eine Kommune verlangt, daß wenigstens ein Sarg ins Grab muß, der Rest kann dann Urnen sein. Andere Kommunen schreiben vor, daß die überwiegende Zahl oder mindestens die Hälfte der Bestattungen Särge sein müssen.

In manchen Gemeinden ist es sogar möglich in ein ganz normales Erdreihengrab für eine Person zusätzlich noch eine Urne bestatten zu lassen. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß Reihengräber zumeist nicht verlängert werden können. Daraus ergibt sich, daß die Urnenbeisetzung in den ersten Jahren nach der Beisetzung des Sarges erfolgen muß.
Beispiel: Ein Reihengrab hat eine Laufzeit von 19 Jahren, die vorgeschriebene Mindestruhezeit auf dem Friedhof beträgt 15 Jahre. Dann kann in den ersten vier Jahren eine Urne beigegeben werden. Danach geht es nicht mehr, weil das Grab vor Erreichen der Mindestruhezeit ablaufen würde.

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#Urne #wahlgrab?

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(©si)