Eine Bekannte von mir betreut ehrenamtlich eine demenzkranke Dame, die vor 5 Jahren eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat. Darin enthalten war auch die Überführung der Urne nach Österreich (wohin genau weiß ich selbst nicht). Die Nische (?) für die Urne hatte die Dame selbst gekauft, nicht über den Bestatter. Nun kam eine Rechnung über die Miete des gekauften, noch leeren – denn die Dame lebt noch – Stellplatzes und die Ankündigung, dass dieser bei Nichtbezahlung anderweitig vergeben wird. Als Unterlagen für den Kauf war, soweit ich verstanden hatte, nur eine Bestätigung und keine Rechnung oder ein Kaufvertrag vorhanden, wo man die Bedingungen des Kaufs nachlesen könnte.
Ich riet meiner Bekannten sich an den Bestatter zu wenden, aber dieser hatte ihr nur gesagt, dass das nicht in seinem Auftrag enthalten sei und er deswegen nichts machen kann/will.Folgende Fragen:
* Was für Kosten fallen bei einem gekauften, leeren Stellplatz an? Miete klingt für mich sehr seltsam. Und wenn es um Verwaltungskosten geht, warum hat man das damals nicht berücksichtigt?
* Kann sich der Bestatter in der Frage wirklich heraushalten? Falls der Platz dann weg wäre müsste er doch die Urne wieder mitnehmen, oder? Besonders wenn keine Angehörigen da sind, die sich um einen neuen Platz kümmern.
Urnennischen gehören auf vielen Friedhöfen zu den bevorzugten Bestattungsplätzen. Für sie, wie auch für andere begehrte Plätze, werden häufig schon zu Lebzeiten desjenigen, der später dort einmal „untergebracht“ werden möchte, Mietverträge mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen.
Das macht man deshalb schon zu Lebzeiten, damit die schönsten Plätze nicht anderweitig vergeben werden können.
Es ist natürlich klar, daß die Friedhofsverwaltung keinen Unterschied macht, ob an einem solchen Platz schon jemand bestattet wird oder erst in einigen Jahren eine Bestattung stattfindet; man muß ab sofort die Grabmiete bezahlen.
Wenn man ohne Zutun eines Bestatters selbst diesen Grabmietvertrag abschließt, läuft dieses Vertragsverhältnis neben der Bestattungsvorsorge und läßt den Bestatter außen vor. Es ist also nicht verwunderlich, daß dieser zunächst einmal sagt, daß ihn dieser Vertrag nichts angeht. Er braucht im Grunde lediglich die Nummer der Nische, damit er diesen Bestattungsplatz bei der Erfüllung der Vorsorge berücksichtigen kann.
Klugerweise hätte man die Bestattungsvorsorge inkl. Anmietung der Grabnische über den abgewickelt.
Wie hoch die Kosten für eine solche Nische sind, ist örtlich sehr verschieden.
Auskunft hierüber gibt die Friedhofsgebührensatzung.
Diese ist in der derzeit gültigen Form auch Bestandteil des Mietvertrages und wird oft nicht explizit noch dem Mieter mitgegeben, da sie im Friedhofsamt jederzeit erhältlich ist.
Ansprechpartner für alle Fragen ist nicht der Bestatter, sondern die Verwaltung des Friedhofs.
Raushalten kann sich der Bestatter insoweit, als daß er sicherlich bei jeder Vorsorge auch die Besorgung der Grabstätte anbietet; wenn die Betroffenen sich diese dann anderweitig selbst anmieten, ist er eben außen vor. Er nimmt die Lage des Grabes zu seinen Unterlagen und wird später versuchen, dort die Urne beizusetzen. Wurden jedoch die Gebühren nicht bezahlt und steht dann im Sterbefall die selbst „gekaufte“ Grabstätte nicht zur Verfügung, wird es ein Problem geben.
Ich würde Kontakt zum Friedhofsamt aufnehmen, die entsprechenden Gebühren ausreichend lange vorausbezahlen und die Unterlagen darüber dem Bestatter geben.
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Jetzt meld ich mich mal als Österreicher zu Wort.
Bei uns (zumindest in meiner Gegend) ist es so üblich, dass die Grabstätten nicht gekauft werden sondern nur für einen bestimmten Zeitraum (5-10 Jahre) gemietet werden.
Ich kenn das, die Leute sagen dann immer, sie hätten das Grab bereits gekauft, ist aber in Wirklichkeit so, dass sie die „Grabbenützungsgebühr“ für die nächsten Jahre bezahlt haben. Und die wird halt jetzt wieder fällig für die nächsten Jahre. Das passt auch ganz gut mit den 5 Jahren zusammen die oben in der Anfrage genannt wurden.
@ Holzwurm: Vielleicht schreibt Tom deshalb ja auch konsequent von Miete?
Ja da habe ich ein wenig viel herum geschrieben.
Mir ging es eigentlich hauptsächlich darum, dass die Leute davon sprechen ein Grab zu KAUFEN, aber im richtigen Sinne nur jährliche Benützungsgebühren zahlen die halt ein paar Jahre im voraus gezahlt werden.
Miete ist sicherlich der richtige Begriff und sie wird fällig, sobald die Nutzungsmöglichkeit für den Mieter gegeben ist. Es ist doch auch gleichgültig, ob ich eine angemietete Wohnung bewohne oder leer stehen lasse (solange ich die Miete zahle).
Dabei fällt mir ein: eigentlich wäre Pacht noch besser. Der Unterschied Miete zu Pacht besteht doch lediglich im „zu erzielenden Gewinn mit Hilfe des Pachtobjektes“ und wer sagt, dass ein mentaler Gewinn im Sinne von – na sagen wir mal – Erhaltung des Seelenfriedens nicht auch darunter fällt? (nur der Fiskus hat da das Nachsehen)
Bei uns regeln das Satzungen, es werden Gebühren erhoben, denen ein Bescheid der Behörde vorausgeht.
Z.B
http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-40/134_read-795/searchcall-375/searchcategory-795/noblendout-1/
Dort kann man es an einem Bsp. nachlesen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht. Ob man umgangssprachlich von Miete, Kauf oä spricht ist doch egal, jeder weiß, wsa damit gemeint ist. In Ösiland kenne ich mich nicht aus, wenn der Ort bekannt ist, sollte der DAme ja bekannt sein, dann einfach mal googlen.
GRüße Smilla
hier in unserer gegend bedeutet“grab-kauf“ dass man für die ortsübliche liegezeit das nutzungsrecht für die grabstätte kauft. das was dann jedes jahr zusätzlich gezahlt werden muss sind nur die anfallenden nebenkosten, also wasser, pflege der wege und sonstigen anlagen usw., für das grab als solches muss man nichts mehr zahlen.
deshalb lässt sich das sicher auch schwer im voraus angeben oder gar kassieren, wer kann schon sagen wie die abwassergebühren in 20 jahren aussehen werden?
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde das meiner Bekannten mal so weitergeben.