Frau K. hatte sich hilfesuchend an mich gewandt. Bei der Abwicklung eines Trauerfalls hatte Bestatterin M. mit der Nennung von Preisen sehr zurückgehalten. Einen Sargkatalog konnte sie beim Hausbesuch auch nicht vorlegen.
So war Kundin K. am Ende erschrocken über den hohen Sargpreis.
Die Urne hatte ihre Tochter direkt bei der Bestatterin ausgesucht. Dabei war die Urne mit dem Nettopreis ausgezeichnet, also ohne Mehrwertsteuer.
Entsprechend niedrig war auch der Preis, der der Kundin für die gesamte Bestattung „so über den Daumen“ genannt wurde.
Am Ende war die Rechnung dann viel höher, weil entgegen kaufmännischer Gepflogenheiten, der Bestatter auf alle Preise noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen hat.
Meine Ansicht nach fühlte sich die Bestatterkundin zurecht getäuscht. Als Endverbraucherin darf sie darauf vertrauen, daß ihr gegenüber genannte Preise auch die Endpreise sind und nicht noch Steueraufschläge hinzukommen.
Diesen Fall habe ich zur Vermittlung angenommen. Da ich keine Rechtsberatung leiste, habe ich den Sachverhalt dem Verband unabhängiger Bestatter e.V. vorgetragen, in dem die betreffende Bestatterin Mitglied ist.
Die Damen und Herren vom Verband zeigten sich sehr erstaunt über die Abrechnungspraxis ihres Mitgliedsbetriebes. Der Verband hält seine Mitglieder seit Jahren dazu an, bei der Rechnungslegung und der Werbung mit Preisen, sowie bei der Preisauszeichnung ausschließlich mit Bruttopreisen und damit transparent zu arbeiten. So sind Verbraucher vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
Die Rechnungsstellung mit Nettopreisen und das Hinzuaddieren der Mehrwertsteuer ist durchaus korrekt, dann müssen dem Kunden aber zuvor die Bruttopreise genannt worden sein. In diesem Fall wird er die niedrigeren Preise auf der Rechnung verstehen und diese Art der Abrechnung als transparent empfinden.
Anders sieht es aus, wenn er vorher durch die Nennung der viel günstigeren Nettopreise über die wahre Höhe der Kosten getäuscht wurde.
Die Rechnung mit Steueraufschlag wird dann schnell als Abzocke empfunden.
So gesehen hat sich Frau K. völlig zurecht an mich gewandt und Beschwerde gegen den Bestatter geführt.
Der Verband unabhängiger Bestatter ließ von Anfang an keinen Zweifel darüber aufkommen, daß er die Praxis der Bestatterin nicht toleriert.
Heute wurde die Bestatterin mit der Rechnung und der Haltung des Verbandes konfrontiert.
Auf Anraten und Drängen des Verbandes versicherte sie nunmehr, künftig nicht mehr so abzurechnen.
Desweiteren wird Frau K. in den nächsten Tagen eine korrigierte und um die Mehrwertsteuer reduzierte Rechnung bekommen.
Die Nettopreise werden somit zu Bruttopreisen inklusive Steuer.
Die einzelnen Position, wie auch die Gesamtsumme entsprechen dann dem, was die Bestatterin vorher nannte und was die Kundin auch als Endpreise erwarten durfte.
Ich freue mich, daß durch meine Vermittlung der Ratsuchenden so geholfen werden konnte.
Beim Verband unabhängiger Bestatter e.V. bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit und die sehr prompten Reaktionen.
Man darf nicht vergessen, daß die Verbände immer zunächst einmal die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe vertreten und somit mancher Verbraucher vor verschlossenen Türen steht.
Wer jemals bei einer kassenärztlichen Vereinigung Beschwerde gegen einen Arzt geführt hat, der weiß wovon ich rede.
Daß der Bestatterverband VuB hier sofort im Sinne der Verbraucherin tätig wurde, ist umso höher zu bewerten.
Als Kunde kann man daran sehr gut erkennen, daß man bei Mitgliedsbetrieben, die diesem Verband angehören, auf jeden Fall eine sehr gute Chance hat, wenn ein Mitgliedsbetrieb unkorrekt arbeiten sollte.
Der VuB weist darauf hin, daß solche Beschwerden aber sehr selten vorkommen, weil die Mitglieder ohnehin sich dem Grundsatz verpflichtet haben, die Trauersituation ihrer Kunden nicht auszunutzen.
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Interessant dabei ist: Selbst Firmen die sich explizit eben nicht an Endverbraucher wenden, also zb Gastronomie Großhändler wie Schaper C&C oder Metro, wiesen auf ihren Prospekten und Regaletiketten beide Werte auf.
inmal den Nettopreis, und dierekt daneben der Bruttopreis.
Allzuschwer ist es also nicht.
aber eines stimmt, der Arbeitgeberverband ist oft genug ein guter ansprechpartner. Hab ich auch schon gemacht als ich mit meinem Gehalt absolut unzufrieden war, die tariflich versprochene Zahlung kam einfach nicht. Der Verband hat dann dafür gesorgt das ich mein Recht bekam, schlechte Presse wollte er nicht ^^ das dann schnell die betrieblich bedingte Kündigung kommt, das war mir klar, da hatte ich eigentlich nur drauf gewartet^^
Finde ich gut, dass der Verband so reagiert hat. Bei Endverbrauchern sollten Endpreise ausgewiesen werden. Da gibt es nix dran zu rütteln – ich gehe ja nicht als Gewerblicher zum Bestatter, wenn ich einen Angehörigen zu beerdigen habe.
@janndh
Die doppelte Auszeichnung liegt wohl eher an der Klientel. Seit Jahren schon kaufen dort nicht nur Gewerbliche ein – also zumindest nicht zu 100 % Gewerbliche. Von daher ist die Art der Auszeichnung nachvollziehbar. Vielleicht ist sie auch den Kleinunternehmen nach § 19 geschuldet.
Das mit dem Warten auf die Kündigung macht ja auch nur dann Sinn, wenn man schon was in der Hinterhand hat. Ansonsten ist das mMn ein schändliches Verhalten des AG.
Super, dass du da vermitteln bzw. den Kontakt zum VuB herstellen konntest. 🙂 Ohne den Kontakt zum VuB hätte Frau K. wohl keine „faire“ Rechnung mehr erhalten.
Danke für deine Hilfe, Peter. 🙂
Hallo,
anscheinend haben wir es bei der Beerdigung meines Bruders im September 2017 besonders bescheiden getroffen. Dort wurden uns ca. Preise genannt und dann auch nur auf mehrmaliges Nachfragen. Auf Nachfragen konnte der Bestatter uns nur einen ähnlichen Sarg in einem Heft zeigen. In der Rechnung wurde dann 1 psch aufgeführt. Was an Kissen und Decke in den Sarg gekommen ist, wissen wir nicht.Bei dieser Beerdigung ist so viel schief gelaufen. Das würde hier den Rahmen sprengen.Leider waren wir in unserer Trauer so versunken, dass wir das in dem Moment so hin genommen haben.
LG