Ist so’n alter Mann am Telefon und will wissen, ob er bei uns Blumen für die Beerdigung seiner Schwägerin bestellen kann, deshalb blökt mir ins Ohr: „Kann ich Ihnen das Kranzgeld vorbeibringen?“
Ja, kann er, aber war Kranzgeld nicht ganz was anderes? 🙂
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§ 1300 BGB 1900 war, soweit ersichtlich, zuletzt entscheidungsgegenständlich bei AG Münster, Urteil vom 8. 12. 1992 – 50 C 628/92, und BVerfG, Beschluss vom 5. 2. 1993 – 5. 2. 1993 (Kranzgeld jeweils wegen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift abgelehnt). Aufgehoben wurde die Vorschrift (siehe http://lexetius.com/BGB/1300) erst zum 1. Juli 1998.
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Nekrolog
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Der Jüngling schaute drein verwundert,
die Jungfrau klagt aus 1300.
Alter Merksatz zum Kranzgeld.
1300 BGB ist abgeschafft, letzte Anwendung etwa Mitte der 60er.
1300 = dreizehnhundert
Und wenn er wirklich dieses Kranzgeld gemeint hat…. ne ne. Da schreib ich jetzt nicht weiter. *grins*
*rotwerd*
Ich jungspund musste mich jetzt erst informieren damit ich den eintrag verstehe *g*
Haha, das gibt ja interessante Einblicke in die Vergangenheit des Herrn. *grins*
haha, der ist wohl ein wenig spät dran mit der auszahlung für die dame…
Ich kenne als Merksatz zum Kranzgeld:
Der heil'ge Geist schaut höchst verwundert,
Maria klagt aus dreizehnhundert.
Wieder was dazugelernt.
§ 1300 BGB 1900 war, soweit ersichtlich, zuletzt entscheidungsgegenständlich bei AG Münster, Urteil vom 8. 12. 1992 – 50 C 628/92, und BVerfG, Beschluss vom 5. 2. 1993 – 5. 2. 1993 (Kranzgeld jeweils wegen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift abgelehnt). Aufgehoben wurde die Vorschrift (siehe http://lexetius.com/BGB/1300) erst zum 1. Juli 1998.