Ist so’n alter Mann am Telefon und will wissen, ob er bei uns Blumen für die Beerdigung seiner Schwägerin bestellen kann, deshalb blökt mir ins Ohr: „Kann ich Ihnen das Kranzgeld vorbeibringen?“
Ja, kann er, aber war Kranzgeld nicht ganz was anderes? 🙂
Peter Wilhelm schreibt seit 1998 im Web. Hier informiert und erzählt der Publizist über den Bestatterberuf. Neben tausenden Artikeln in Blogs und Magazinen hat er auch zahlreiche Bücher geschrieben. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen bei Heidelberg.
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§ 1300 BGB 1900 war, soweit ersichtlich, zuletzt entscheidungsgegenständlich bei AG Münster, Urteil vom 8. 12. 1992 – 50 C 628/92, und BVerfG, Beschluss vom 5. 2. 1993 – 5. 2. 1993 (Kranzgeld jeweils wegen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift abgelehnt). Aufgehoben wurde die Vorschrift (siehe http://lexetius.com/BGB/1300) erst zum 1. Juli 1998.
Der Jüngling schaute drein verwundert,
die Jungfrau klagt aus 1300.
Alter Merksatz zum Kranzgeld.
1300 BGB ist abgeschafft, letzte Anwendung etwa Mitte der 60er.
1300 = dreizehnhundert
Und wenn er wirklich dieses Kranzgeld gemeint hat…. ne ne. Da schreib ich jetzt nicht weiter. *grins*
*rotwerd*
Ich jungspund musste mich jetzt erst informieren damit ich den eintrag verstehe *g*
Haha, das gibt ja interessante Einblicke in die Vergangenheit des Herrn. *grins*
haha, der ist wohl ein wenig spät dran mit der auszahlung für die dame…
Ich kenne als Merksatz zum Kranzgeld:
Der heil'ge Geist schaut höchst verwundert,
Maria klagt aus dreizehnhundert.
Wieder was dazugelernt.
§ 1300 BGB 1900 war, soweit ersichtlich, zuletzt entscheidungsgegenständlich bei AG Münster, Urteil vom 8. 12. 1992 – 50 C 628/92, und BVerfG, Beschluss vom 5. 2. 1993 – 5. 2. 1993 (Kranzgeld jeweils wegen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift abgelehnt). Aufgehoben wurde die Vorschrift (siehe http://lexetius.com/BGB/1300) erst zum 1. Juli 1998.