Ihr Mund war offen, ihre Augen waren starr, und es gab keine Atemgeräusche
heißt es laut NBC News in dem Bericht. Eine Krankenschwester habe keinen Puls bei der Frau festgestellt. Sie legte auch ihre Hand auf den Bauch der Frau und „bemerkte keine Bewegung“. Sie nahm an, dass die Patientin gestorben war.
Anderthalb Stunden später wurde die Patientin für tot erklärt und die Angehörigen wurden kontaktiert. Noch eine Stunde später legten ein Bestatter und eine Pflegekraft die Frau in einen brachten ihn in das Bestattungsfahrzeug. Auch sie haben keine Lebenszeichen festgestellt.
Wenig später sei die Patientin zum Bestatter gefahren worden. Dort hätten Mitarbeiter um kurz vor 8:30 Uhr entdeckt, dass die Frau noch lebte und Rettungskräfte alarmiert.
Quelle: STERN.DE
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Kategorie: Fundstücke
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Natürlich hat die Sensationspress wieder wichtige Details unterschlagen.
Die kompette Geschichte kann man an anderer Stelle im Netzt ergoogeln.
Wichtig ist m.E., dass hier ein „Nurse Practitioner“ in einem Alzheimer-Hospiz in Iowa den Tod festgestellt hat, also in etwa ein examinierter Krankenpfleger bzw. eine examinierte Krankenpflegerin.
In Deutschland darf dies meines Wissens nur ein Arzt tun.
Ich habe noch einmal weiter recherchiert. In 26 US-Staaten, darunter Iowa, haben die NPs „full practice authority“, dürfen also mehr oder weniger alles, was ein Allgemeinmediziner darf. In den restlichen 24 ist das nicht so, hier stehen sie immer unter der Aufsicht eines „richtigen“ Arztes.
Dr. Bob ist ja auch kein Arzt.
In etlichen Staaten gibt es solche Regelungen. Große Länder, wie Australien, die USA und auch Kanada kennen Rettungs- und Pflegekräfte mit sehr weitreichenden Aufgabenbereichen.
In der Pionierzeit dieser Länder (und teilw. auch heute noch in ländlichen Bereichen) gab/gibt es nicht genügend Ärzte bzw. Notärzte.
Sogar in den großen Städten der USA gibt es, je nach Staat, Rettungskräfte, die per Funk mit dem Arzt in Kontakt stehend, ärztliche Maßnahmen durchführen.
Und Franziska Giffey ist noch nicht mal Doktor (ich aber auch nicht).
Das mit den Paramedics ist so eine Sache, ein echter Notarzt wäre mir im Ernstfall lieber. Andererseits gehen wir vielleicht in Deutschland zu weit mit den Regularien, wenn z.B. Rettungssanitäter Schwerstverletzten keine Opiate spritzen dürfen.
Ich habe mal irgendwann gelesen, daß es fälle gibt, in denen auch ein Laie en Tod feststellen darf in Deutschland.
Zum Beispiel wenn der Kopf mehr als zwanzig Zentimeter vom Körper entfernt liegt.
Die Angst vor fehlerhaftem Todeserklärungen war wohl im 19. Jahrhundert, vor allem in den angelsächsischen Ländern, weit verbreitet, es gab da immer wieder Vorrichtungen in den Särgen, damit „versehentlich“ Bestattete sich mit Klingeln oder ähnlichem über dem Boden bemerkbar machen konnten.
Das weiß ich tatsächlich nicht.
Ich kenne es nur so, dass Bestatter Verstorbene nur mitnehmen dürfen, wenn eine Todesbescheinigung vorliegt.
Ausnahme: Auf behördliche Anordnung (Polizei, Staatsanwaltschaft) oder wenn der Zustand des Toten mit dem Leben nicht vereinbar ist (Kopf ab, Schienensuizid, Durchtrennung des Körpers).
Das mit den Klingeln gab es auch hier in Deutschland. In Mannheim beispielsweise. Da bekamen die Toten im Kühlraum des Krematoriums eine Art Wäscheklammer zwischen die Finger, an der sich Klingeldrähte befanden. So wurde ein Alarm ausgelöst, wenn sich doch eine Leiche bewegte.
Es wird erzählt, es habe eigentlich alle paar Stunden geklingelt, weil die Leichenstarre nachließ und der Kontakt ausgelöst wurde.
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Die kompette Geschichte kann man an anderer Stelle im Netzt ergoogeln.
Wichtig ist m.E., dass hier ein „Nurse Practitioner“ in einem Alzheimer-Hospiz in Iowa den Tod festgestellt hat, also in etwa ein examinierter Krankenpfleger bzw. eine examinierte Krankenpflegerin.
In Deutschland darf dies meines Wissens nur ein Arzt tun.
Ich habe noch einmal weiter recherchiert. In 26 US-Staaten, darunter Iowa, haben die NPs „full practice authority“, dürfen also mehr oder weniger alles, was ein Allgemeinmediziner darf. In den restlichen 24 ist das nicht so, hier stehen sie immer unter der Aufsicht eines „richtigen“ Arztes.
Dr. Bob ist ja auch kein Arzt.
In etlichen Staaten gibt es solche Regelungen. Große Länder, wie Australien, die USA und auch Kanada kennen Rettungs- und Pflegekräfte mit sehr weitreichenden Aufgabenbereichen.
In der Pionierzeit dieser Länder (und teilw. auch heute noch in ländlichen Bereichen) gab/gibt es nicht genügend Ärzte bzw. Notärzte.
Sogar in den großen Städten der USA gibt es, je nach Staat, Rettungskräfte, die per Funk mit dem Arzt in Kontakt stehend, ärztliche Maßnahmen durchführen.
Und Franziska Giffey ist noch nicht mal Doktor (ich aber auch nicht).
Das mit den Paramedics ist so eine Sache, ein echter Notarzt wäre mir im Ernstfall lieber. Andererseits gehen wir vielleicht in Deutschland zu weit mit den Regularien, wenn z.B. Rettungssanitäter Schwerstverletzten keine Opiate spritzen dürfen.
Ich habe mal irgendwann gelesen, daß es fälle gibt, in denen auch ein Laie en Tod feststellen darf in Deutschland.
Zum Beispiel wenn der Kopf mehr als zwanzig Zentimeter vom Körper entfernt liegt.
Die Angst vor fehlerhaftem Todeserklärungen war wohl im 19. Jahrhundert, vor allem in den angelsächsischen Ländern, weit verbreitet, es gab da immer wieder Vorrichtungen in den Särgen, damit „versehentlich“ Bestattete sich mit Klingeln oder ähnlichem über dem Boden bemerkbar machen konnten.
Das weiß ich tatsächlich nicht.
Ich kenne es nur so, dass Bestatter Verstorbene nur mitnehmen dürfen, wenn eine Todesbescheinigung vorliegt.
Ausnahme: Auf behördliche Anordnung (Polizei, Staatsanwaltschaft) oder wenn der Zustand des Toten mit dem Leben nicht vereinbar ist (Kopf ab, Schienensuizid, Durchtrennung des Körpers).
Das mit den Klingeln gab es auch hier in Deutschland. In Mannheim beispielsweise. Da bekamen die Toten im Kühlraum des Krematoriums eine Art Wäscheklammer zwischen die Finger, an der sich Klingeldrähte befanden. So wurde ein Alarm ausgelöst, wenn sich doch eine Leiche bewegte.
Es wird erzählt, es habe eigentlich alle paar Stunden geklingelt, weil die Leichenstarre nachließ und der Kontakt ausgelöst wurde.
Ja, aber über den Papsthammer lachen
Was war denn mit dem Papsthammer?
Mit dem Papsthammer haut man im Vatikan dem regungslosen Papst auf den Kopf, damit er auch wirklich tot ist. Oder so.
Warum nicht einen angespitzten Pflock ins Herz schlagen, wie das in manchen Ländern üblich ist?
https://bestatterweblog.de/fur-300-euro-stech-ich-dir-ins-herz/
https://bestatterweblog.de/fur-300-euro-stech-ich-dir-ins-herz/
Gruselige Geschichte, da darf nicht passieren;(
Melissa