Eine Schweizerin staunte nicht schlecht: Da will sie sich von ihren Mann scheiden lassen und erfährt, daß dieser schon mehr als zwei Jahre tot ist.
Seit dem 29. November 2011 gehen die (Eheleute) getrennte Weg(e) – per einseitigem Scheidungsbegehren so veranlasst. Nur: (Der Mann) ist seit Juni 2009 tot.
(Das Ehepaar lebte schon seit Jahren getrennt und nun 2011 wollte Ehefrau Virginie Nägel mit Köpfen machen und die Scheidung durchziehen.) Sie geht davon aus, dass er mittlerweile wieder in Frankreich lebt und kontaktiert die französische Botschaft. Diese kann ihr aber keine Neuigkeiten von Bastien geben. (Auch Zeitungsaufrufe blieben) ohne Erfolg.
Die grosse Überraschung folgt, als Virginie im November 2011 – also praktisch gleichzeitig mit dem Scheidungsurteil – ihr Ladenlokal vergrössern lässt und sich deshalb ihre zweite Säule auszahlen lassen will. «Da teilten mir die Genfer Behörden mit, dass mein Mann vor über zwei Jahren gestorben war», so die Walliserin. Weshalb sie nicht früher davon erfährt, bleibt unklar.
Der kuriose Fall ist freilich noch nicht abgeschlossen. «Nicht nur hätte ich gerne gewusst, unter welchen Umständen mein Ex-Mann starb, ich hätte mir auch die Scheidung und die damit verbundenen Kosten ersparen können», sagt Virginie. Ihr Anwalt geht davon aus, dass das Bezirkgericht das Scheidungsurteil bald aufheben und sie als Witwe anerkennen wird: «Versichern kann ich dies aber nicht.»
Gefunden von Schildkröte, Ulf & Co.
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Selbst wenn die Scheidung aufgehoben wird, sie wird das Geld, was sie in die Scheidung gesteckt hat eher nicht wieder bekommen, oder?
Doppelt hält auch nicht immer besser …
Jedenfalls ist sie ihn los.
eigentlich ist da die Scheidung ungültig, da man als Witwe (die sie faktisch da ja bereits war) sich schlecht scheiden lassen kann.
Eigentlich kenne ich das so, das im Todesfall die Hinterbliebenen benachrichtigt werden.
Was mich verwundert, das beim Antrag für die Scheidung das nicht schon festgestellt wurde, sondern erst, als sie sich das Geld aus der Säule auszahlen lassen wollte
Die charakterliche Beschreibung des Mannes ist noch lesenswert. 🙂
Eigentlich muss ich der „Eule“ danken, die mir dieses Fundstück mitgeteilt hatte. *gurr*.
[quote]eigentlich ist da die Scheidung ungültig, da man als Witwe (die sie faktisch da ja bereits war) sich schlecht scheiden lassen kann.[/quote]
Ich würde das eher so halten: Sowohl sie als auch die Richter konnten mit gutem Grund darauf vertrauen, dass der Typ sich nicht melden will und keinerlei Interesse mehr hat an einer Fortführung der Ehe.
Wenn der Ehemann sich nicht meldet, kann sie auch dafür sorgen, dass er als verschollen erklärt wird. Dafür hätte sie ein Jahr (nach einer lebensgefährlichen Situation) oder fünf (seit Eintreffen der letzten Nachricht dieser Person) warten müssen.
So, genug der Klammern: Ob eine Verschollenheitserklärung gegenüber einer Scheidung einen finanziellen Vorteil hat, weiss ich aber nicht. Kann das jemand ausprobieren?
Ich verstehe gar nicht, warum die Scheidung nicht schon früher angestebt wurde. Man möchte doch seine eigenen Wege gehen und u.U. vielleicht wieder heiraten oder nicht?
@ turtle of doom
Mit Ausprobieren meinst du doch nicht etwa frau soll versuchen den Ehemann verschwinden zu lassen und wenn das nicht klappt die Scheidung einreichen?
@ Pythia: Doch.
Grosse Entdeckungen wurden fast immer dadurch gemacht, dass jemand ohne Garantie auf Wiederkehr zu neuen Ufern aufgebrochen ist.
Um die eigenen Nerven zu schonen kann man auch jemand anderem eine Reise schenken.
Aber wie ich heute soeben gelesen habe: Verschollenheitserklärung aufgrund nachrichtenloser Abwesenheit gibts erst mindestens fünf Jahre nach dem letzten Lebenszeichen. Die Scheidung ist also wesentlich schneller.
Bis man das Erbe erhält, muss man aber noch weitere fünfzehn Jahre warten. Oder man leistet eine Sicherheit für den Fall, dass die Person unerwartet und wider die grösste Hoffnung doch noch lebendig auftaucht.
@turtle of doom
Ohne Garantie auf Wiederkehr zu neuen Ufern aufbrechen finde ich sehr schön! Hier sagt man ganz profan dass jemand Zigaretten holen gegangen ist 😉
Und danke für den Hinweis, das Ausprobieren hat sich hiermit erübrigt.
@ #6 (Anja): Es gibt Leute, die legen es da nicht drauf an. Und so lange sie nicht im Streit auseinander gegangen sind, ist es denen auch egal. Bei anderen wiederum fehlt das Geld dazu.
Ich habe eine Freundin, die lebt seit fünf Jahren von ihrem Mann getrennt und die beiden sind noch nicht geschieden. Die Beiden haben noch Kontakt, streiten nicht und die Trennung hatte auch keine fiesen Gründe wie dass ein anderer Partner da war. Es passte einfach nicht mehr (von ihrer Seite aus) und gut ist. So langsam überlegt sie aber doch, ob sie das Geld anfängt zu sparen um sich dieses Jahr noch scheiden zu lassen. Damit das Ganze dann doch einen „richtigen“ Abschluss hat.
Wenn der Mann Franzose war, mußte eigentlich der französische Staat die Frau benachrichtigen. Da es hier in Frankreich keine zentralen Personenstandsregister gibt, ist es aber möglich, daß der Staat nicht mal wußte, daß der Mann verheiratet war. Könnte noch lustig sein, wenn das Erbe bereits „verteilt“ war (sprich, der Staat hat das meiste einkassiert; hier sind die Erbschaftssteuern zumal für nicht lineare Nachkommen oder Ehegatten exorbitant, und wenn man keine legalen Erben findet, erbt der Staat).