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Frag den Bestatter

Vorsorgegeld, Sparbuch, Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung

Schönen guten Abend,

ich bin seit Jahren begeisterte Leserin Ihres Blogs und habe sehr viel dazu gelernt in der Zeit. Vielen Dank dafür.
Ich weiß, dass Sie viel zu tun haben, ich habe nur zwei Fragen zur Bestattungsvorsorge. Ich habe die Antwort auf meine Fragen leider so nicht im Blog gefunden (ich habe wirklich gesucht).
1. Mein Vater ist dement und in einem Pflegeheim. Ich habe meiner Mutter gesagt, wir sollten uns jetzt schon über eine Beerdigung Gedanken machen und nicht nachher in der Trauer und gestresst. Nun weiß ich aber nicht, ob wir überhaupt für einen Lebenden, der ja nicht mitkommen kann, eine Vorsorge treffen können. Wir haben zwar eine Vorsorgevollmacht für finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten, gilt das auch dafür?
2. Auf der Seite des Bestatterverbandes wird die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG erwähnt, bei der man das Geld hinterlegen kann. Ist das wirklich ein offizielles Konto des Verbandes der Deutschen Bestatter?

V

Bei Vorsorgevollmachten ist immer darauf zu achten, daß diese auch über den Tod hinaus gelten. In Ihrem Fall ist die Sache etwas einfacher, da Sie die Tochter der in Rede stehenden Personen sind und vermutlich sowieso die Totenfürsorgepflicht erfüllen müssen.
Der Gedanke, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abzuschließen ist ein guter Gedanke. Man ist dann, wie Ihre Mutter richtig erkannt hat, nicht direkt von Trauer übermannt und kann bei klarem Verstand und ohne dicke Tränen, die den Blick trüben können, die richtigen Entscheidungen treffen. Außerdem fällt der Zeitdruck weg, sodaß man die Angebote verschiedener Bestatter in Ruhe vergleichen kann.
Hier läßt sich einiges sparen. Aber aufgepaßt: Nicht der günstigste Kollege ist der Beste, sondern der, bei dem Sie und Ihre Mutter das beste Gefühl haben und sich am besten aufgehoben fühlen und der Ihre Wünsche am genauesten umsetzen kann.
Eine Wohlfühlatmoshäre und ein guter Service haben unter Umständen auch ihren Preis, den man aber nicht scheuen sollte, wenn man vermeiden will, beim „billigsten“ Kollegen im Ratz-Fatz-Verfahren abgewickelt zu werden.

Die für die Bestattung notwendigen Beträge stehen, so entnehme ich es Ihrer Zuschrift, bereits weitestgehend zur Verfügung. Dieses Geld bezahlt man auf gar keinen Fall in bar beim Bestatter ein. Das hat nichts mit Mißtrauen zu tun, sondern ist eine selbstverständliche Sicherheitsmaßnahme. Es nicht dem Bestatter in bar zu geben, soll ja nicht verhindern, daß der Bestatter mit dem Geld durchbrennt, wie viele immer meinen, denn der Bestatter will ja über viele Jahre hinaus noch weiter Geschäfte machen und sich seinen Ruf nicht ruinieren.
Vielmehr sieht man heutzutage auch große Unternehmen teilweise binnen kürzester Zeit schwanken und plötzlich vom Markt verschwinden. Die wirtschaftliche Gesamtsituation kann dazu führen, daß auch Bestatter, selbst solche, die seit Generationen tätig sind, von heute auf morgen zumachen müssen.

Vorsorgegelder gehören deshalb auf ein gesperrtes Konto oder in eine Sterbegeldversicherung.
Der Bestatterverband bietet solche Konten bei dieser Treuhand an, einzelne Bestatter haben aber auch Verbindungen zu den Genossenschaften der Friedhofsgärtner und legen dort das Geld an, was genauso gut ist. Denn auch Friedhofsgärtner bekommen ja oft für Jahrzehnte im Voraus die Beträge für die Grabpflege und sollten das Geld ebenfalls nicht in bar bekommen, sondern auf so einem Treuhandkonto anlegen.

Eine echte Alternative ist die Sterbegeldversicherung, weil sie aus dem einmalig eingezahlten Betrag einen sehr viel höheren Betrag macht.
Nehmen wir an, es sei eine Summe von rund 6.700 Euro vorhanden. Zahlte man diesen Betrag auf ein Treuhandkonto ein, würde er sich nicht unbedingt sonderlich verändern, da erfahrungsgemäß die Zinssätze recht gering sind.
Eingezahlt als Einmalbetrag in eine Sterbegeldversicherung, bräuchte man nur 6.624 Euro einzahlen, um eine Summe von 8.000 Euro zu erhalten. Da wäre dann auch gleich der Grabstein noch mit drin bzw. die Grabpflege für etliche Jahre.

Bietet der Bestatter aber weder eine gute Sterbegeldversicherung noch ein Treuhandkonto an, so sollte man die Beträge auf der Bank auf ein Sparbuch einzahlen und dieses sperren lassen. Der Sperrvermerk lautet in etwa: „Auszahlbar nur gegen Vorlage einer Sterbeurkunde.“
Über das Sparbuch läßt man sich eine Quittung geben und überreicht es dem Bestatter. Durch den Sperrvermerk ist man sicher, daß der Bestatter nicht vor dem Eintritt des Sterbefalls etwas damit anfangen kann und dadurch, daß er es in seinem Tresor aufbewahrt, kann er wiederum sicher sein, daß vorher das Sparbuch nicht aufgelöst und leergeräumt wird.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 18. Februar 2013 | Peter Wilhelm 18. Februar 2013

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2 Kommentare
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Nadia
11 Jahre zuvor

Bei der Bestattungsvorsorge Treuhand AG des Bundesverbandes Deutscher Bestatter handelt es sich um ein offizielles Konto, dass über einen Bestatter eröffnet wird, der mit der Treuhand AG zusammenarbeitet. Im Todesfall wird das Geld direkt an den Bestatter ausgezahlt, eine evlt. Differenz wird natürlich den Angehörigen ausbezahlt. Der Zinssatz liegt meines Wissens gerade bei 0,75 %. Also auf jeden fall mehr als ein normales Sparbuch im Moment hergibt.

Agathe
11 Jahre zuvor

Danke 🙂




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