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Frag den Bestatter

Wann kann der Grabstein wieder gesetzt werden?

Hallo

Ich bin nutzungsberechtigt an einem Erddoppelgrab. Auf unserem Friedhof muss zur Öffnung eines Grabes in den meisten Fällen das Grabmal entfernt werden. Der Bestatter sagt mir nun aber, daß man den Stein nach einer erfolgten Beisetzung sofort wieder aufstellen kann, muss sich denn die Erde nicht erst noch setzen? Ich meine, der Boden wird doch durch eine Bestattung aufgelockert. Beim Absacken würde sich doch logischerweise das Fundaments des Steines lockern.
Jetzt frage ich dich nach deiner Meinung. Wie lange, sollte man nach einer Beisetzung mindestens warten? Erfahrungsgemäß kannst du mir doch sicher einen Ratschlag geben.
Eine weitere Frage wäre, ob bei einer Graböffnung auch die Einfassung entfernt werden muss oder ob diese vor Ort bleiben kann.

Herzliche Grüße
und danke für den tollen Blog!

Das kann man nur dann eindeutig beantworten, wenn man die örtlichen Verhältnisse kennt.

Also: Dass man nach der Neuanlage eines Grabes eine gewisse Weile warten muss, hängt tatsächlich damit zusammen, dass sich das Erdreich erst setzen und verdichten soll. Dann wird das Fundament gesetzt und darauf dann der Grabstein.

Dass Grabmale entfernt werden müssen, wenn eine Wiederbelegung erfolgt, ist auch nicht überall so. Es gibt genügend Friedhöfe, auf denen die Steine nur mit Spanngurten gesichert werden und an Ort und Stelle verbleiben.
Man möchte auf jeden Fall verhindern, daß der Grabstein umfällt. Das ist zum einen während einer Beerdigung sehr peinlich, zweitens könnte der Stein beschädigt werden und drittens sprechen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Grabarbeiter dafür, den Stein zu entfernen oder zu sichern.

Erfolgt nun eine Wiederbelegung, so wird oft nur der obere Grabstein entfernt und das Fundament verbleibt in der Erde. Je nach Fundament kann dann manchmal sogar unmittelbar nach dem Wiederzuschütten des Grabes der Grabstein aufgestellt werden, weil das Fundament sicher und fest genug steht.

Ob Einfassungen entfernt werden müssen, hängt ebenfalls von den örtlichen Gegebenheiten ab.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Mai 2012 | Peter Wilhelm 30. Mai 2012

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Dark Funeral
12 Jahre zuvor

Wir raten meist den angehörigen,ob bei einer neu belegung oder einer zweit belegung, mindesten ein jahr zuwarten bevor der Stein gesetzt werden soll.Um ein absinken zu verhindern.

Öschi
12 Jahre zuvor

Bei uns verwendet man häufig zuerst eine Grabeinfassung aus Holz(sauber verarbeitet und lackiert)die dann solange bleibt bis sich die Erde genügend gesetzt hat und dann erst nach einem Jahr oder später wird dann die ursprüngliche Grabeinfassung wieder errichtet. Andere, die nicht warten konnten hatten dann das Problem, dass sich die Erde mitsamt den Steinen gesetzt hat und der Steinmetz ein zweites Mal gerufen werden mußte.

ferkelwaemser
12 Jahre zuvor

bin ich der einzige der anstatt „wiederbelegung“ fälschlicherweise „Wiederbelebung“ gelesen hat und sich darüber wundert ?

Sandra Klippel
12 Jahre zuvor

@ferkelwaermser:

Ich hab habe das auch gelesen und mich voll erschrocken….

LG
Sandra

Roichi
12 Jahre zuvor

Nu habt euch nicht so. Ne Spundwand reinschlagen, und dann ist das Problem erledigt. 😉

ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Rein bautechnisch ist das in der Tat problematisch. Auf eine Erdauffüllung eine Gründung setzen ist bei „richtigen“ Bauwerken ein sicheres Rezept für spätere Probleme, da sich die lockere Erde eben setzt (wer schon mal im Garten gegraben hat, kennt das vielleicht: die Stellen, die öfter umgegraben werden, sind lockerer als die, die noch nie bewegt wurden). Im Bauwesen würde man das Erdreich meist durch Kies ersetzen, was natürlich auf einem Friedhof seltsam wäre. Wenn der Stein komplett neu gesetzt werden muss, ist eine längere Wartefrist (sagen wir mal, ein Jahr) sicher sinnvoll. Da Bestattungen meist deutlich tiefer liegen als das Fundament des Grabsteins, ist die Gefahr, dass das Fundament nicht mehr standsicher ist, durchaus gegeben. (Fundamente werden für Häuser mindestens 80 cm tief ausgeführt, Stichwort Frostsicherheit).

Steinmetz
12 Jahre zuvor

warum werden immer alte fragen neu beantwortet? wenn man auf suchen geht findet man den gleichen beitrag nochmal.

In einem halben jahr hat sich das grab gesetzt und ein grabmal kann darauf befestigt werden.

Grabsteine die einen Sockel brauchen bekommen einen Edelstahstift in die Untere Mitte des Grabsteins gesetzt, der zum teil in das Fundament mit eingeht, somit ist ein Umfallen des Grabmales, was früher oft passiert ist ausgeschlossen.

Einfassungen werden immer nur an 4 Ecken durch Beton befestigt worauf die Einfassung dann in Waage steht. Die Einfassungen bekommen zu dem noch 4 Edelstahlverbinder an die Inneren Seitenwänden geschraubt so das sich nichts an der Einfassung bricht, auch wenn die Erde nachsacken sollte.




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