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Frag den Bestatter

Asche in zwei Urnen aufteilen?

Ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen in zwei separate Urnen aufzuteilen und diese dann auf zwei unterschiedlichen Friedhöfen beizusetzen?
Falls das möglich ist, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren.

Mir ist kein Landesbestattungsgesetz bekannt, das eine solche Lösung vorsieht.
Insbesondere wird man ja für eine Person nur einmal die Sterbepapiere bekommen, wozu -je nach Bundesland und Ort- auch ortspolizeiliche Bestattungsgenehmigungen gehören können, und damit dürfte es schwierig werden, auf zwei Friedhöfen eine Grabstelle zu erwerben, weil man eben diese Papiere nur einmal hat.

Allerdings gibt es auch Kommunen, die nur eine Sterbeurkunde und einen unterschriebenen Auftrag verlangen und dann die Bestattung durchführen.
Da es nicht verboten ist, eine Urne zu öffnen, wenngleich das auch immer wieder behauptet wird, wäre es also für einen Bestatter ein leichtes Unterfangen, die Aschenkapsel zu öffnen, die Asche auf zwei Kapseln zu verteilen und diese dann zwei Friedhöfen, die nichts voneinander wissen, zur Bestattung zu übergeben.

Bliebe die Schwierigkeit mit den gekennzeichneten Aschenkapseln. Wie eifrige Leser des Bestatterweblogs wissen, tragen Aschenkapseln im Deckel eingeprägt die Einäscherungsnummer, den Namen des Krematoriums, den Namen des Verstorbenen, sowie dessen Lebensdaten.
Einen solchen Deckel hätte man dann nur auf einer der Aschenkapseln und der wäre dann auch noch sichtbar bereits einmal geöffnet worden.
Es stünde also zu befürchten, daß ein aufmerksamer Friedhofsmitarbeiter etwas merken könnte und die ganze Sache herauskäme.

Die Frage an sich ist übrigens gar nicht so selten gestellt worden.
Es gibt viele denkbare Gründe, warum Angehörige das so wollen. Einer davon ist regelmäßig, das zwei Hinterbliebene jeweils an ihrem Wohnort ein Grab unterhalten wollen oder das ein Teil der Asche am Heimatort verbleiben soll und der andere Teil bei einem Kind am Ort bestattet werden soll.

In allen Fällen, in denen so etwas erbeten wurde, haben wir aber abwinken müssen.
Wenn Angehörige einen solchen Weg gehen wollen, kann der Bestatter höchstens beraten und mit den erforderlichen Utensilien aushelfen. Er wird aber in den seltensten Fällen bereit sein, selbst Hand anzulegen, denn für ihn steht seine Gewerbezulassung auf dem Spiel.
Das ist auch bei dem berühmten Umweg über die Niederland so der Fall.
Das wäre ja auch noch eine Möglichkeit: Die ursprüngliche Asche in die Niederlande überstellen lassen, dann von dort die Urne wieder zurückschicken lassen und dann selbst damit machen, was man möchte.
Den Weg kennt jeder Bestatter und kann diesbezüglich auch beraten, jedoch: Selbst wenn das alles nur im Bereich einer nicht strafbewehrten Ordnungswidrigkeit liegt und den Angehörigen, die so handeln, keine Bestrafung droht, so kann es für den Bestatter, der bei der Mitwirkung geholfen hat, ganz anders aussehen. Ihm könnte von der zulässigen Gewerbestelle die notwendige Zuverlässigkeit zur Ausübung seines Gewerbes aberkannt werden.

Ich würde grundsätzlich von einem solchen Vorhaben abraten.

Nachtrag:

Ein Kollege schreibt aktuell noch dazu:

„Asche in zwei Urnen aufteilen“ ist in Deutschland verboten und fällt unter Störung der Totenruhe. Wurde im Prozess um das Zahngold in Hof wieder festgestellt: Die Asche des Menschen ist unteilbar. Da muss man einen Umweg übers Ausland gehen, den ich als Bestatter natürlich nicht machen darf und mich in Schleswig-Holstein 10.000,- Euro koste würde.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Mai 2012 | Peter Wilhelm 30. Mai 2012

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8 Kommentare
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Leser
12 Jahre zuvor

Zwei Grabstellen braucht man ja sowiso für dieses Unterfangen, ist es da nicht einfacher, eine ganz normale Bestattung im einen Grab und im Anderen nur eine sympolische Bestattung durchzuführen (z.B. eine Haarlocke oder so)? Das sollte doch auch deutlich einfacher mit der 2. Friedhofsverwaltung hinzubekommen sein, da man ja normal für zahlt..

dB
12 Jahre zuvor

Ich glaube nicht, dass man für eine symbolische Bestattung eine Grabstelle bekommt, auch nicht für normale Bezahlung: Die Kommunen haben meist kein Interesse daran, Platz auf den Friedhöfen für anderes als Gräber zu benutzen, denn sonst „Könnte ja jeder kommen“ und Platz mieten, der meist recht begrenzt ist. Ausserdem glaube ich ja, denen ist das zu speziell, und die haben Bedenken, dass dann irgendwer die Locke von Omma, jemand anders dann die Locke von Fiffi…. nein, lieber gar nicht erst damit anfangen 🙂

Eine Zweit-Urne zuhause aufzubewahren oder im Garten zu vergraben ist sicher möglich – wenn es eine leere Urne (also ohne die tönerne Beschriftung) ist, hat da wohl auch keiner was gegen.

Dark Funeral
12 Jahre zuvor

Einige Bestatter bieten auch kleine Am-Urn-Lete an. Wo man eine kleine menge Asche von den Verstorben abfüllen kann.

Winnie
12 Jahre zuvor

Ist doch irgenwie nur Egoismus.
Ich will die Asche hier haben, schnüff, schnief. Mama war ja lange bei mir.
Nö, ich will die Asche, schließlich habe ich sie regelmäßig besucht.
Da ist es doch besser und sinnvoller sich z. B. einmal oder mehrmals jährlich (je nach Entfernung und finanziellen Möglichkeiten) zu treffen und zusammen an den/die Verstorbene/n zu denken.
So trifft man sich auch mal häufiger wieder, wenn man sich nicht ganz Spinnefeind ist. 🙂
Ein Bild als Andenken in einer stillen Ecke eines Zimmers ist doch auch ganz schön. Eventuell mit einem kleinen Regalbrettchen für eine kleine Kerze darunter und gut ists. Die Gedanken sind doch wichtig.

Tine
12 Jahre zuvor

…..soweit möchte ich es nicht kommen lassen…
Der Mensch wird ja zu Lebzeiten auch nicht „geteilt“.

Big Al
12 Jahre zuvor

@ Winnie.
Klasse Kommentar. Trifft es auf den Punkt. Ehrlich.
Am besten wäre es vielleicht auch, nur so als Vorschlag, einen geografisch im Mittelpunkt zwischen den Trauernden gelegenen Friedhof zu wählen und dort den Blechbembel beizusetzen. Hat jeder was davon, muss jeder gleichweit hinfahren, keiner „genießt“ irgendeinen Heimvorteil.
(Ich bin heute böse, ich weiß, andererseits bewundere ich TOMs Geduld mit solchen Fragestellern. Ich habe sie nicht (mehr), also diese Geduld.)
B. A.

Anonym
12 Jahre zuvor

Es gibt manchmal wirklich sehr seltsame Wünsche von Angehörigen, was z.B. auch die Frage mit dem teilen der Urne betrifft. Also würde es auch zur Störung der Totenruhe zählen, wenn man nur zwei Esslöffel der Asche abfüllt? Oder werden solche Sachen einfach nur geduldet? Man ist stets bemüht den Angehörigen alles recht zu machen und jeden zufrieden zustellen, aber leider drohen diese auch schnell, rechtliche Schritte einzuleiten wenn nicht alles „nach ihrer Nase“ läuft.
Beginnt die Totenruhe mit dem Tod oder der Beisetzung? Im StGB stehen nur die Rechtsfolgen, die eintreten wenn die Totenruhe gestört wird, aber nicht wann diese beginnt. Ich höre da immer die verschiedensten Meinungen…
Liebe Grüße

Wolfram
12 Jahre zuvor

Mal zynisch gesehen: die Familien, wo sowas gewünscht wird, sind oft genug die, wo der Verstorbene zu Lebzeiten von einem zum anderen geschoben wurde, weil er Aufwand machte, lästig war…




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