Frag doch den Undertaker

Wann wird denn der Bestatter gerufen?

Hallo Undertaker Tom,

als häufiger Leser des Bestatterweblogs hätte ich anläßlich eines neulich dort veröffentlichten Artikels folgende Fragen. Es wäre nett, wenn du sie mir vielleicht kurz beantworten könntest.

1) Ist es eigentlich üblich, daß bei Sterbefällen in einem Altenheim die Abholung der Verstorbenen sofort und manchmal „bei Nacht und Nebel“ erfolgen muß? Bei Sterbefällen in einem Privathaushalt würde ich die Eile noch halbwegs verstehen, aber nicht in einem Altenheim. Soweit mir bekannt, ist auch behördlicherseits lediglich eine Abholfrist von 24-36 Stunden nach eingetretenem Tod vorgeschrieben.

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Das ist natürlich von Heim zu Heim ganz verschieden. In meinem gestrigen Artikel schilderte ich die eine Seite der Medaille, eben die hässliche.
So gibt es Heime, die gar keine geeigneten Aufbewahrungsräume haben und zu denen der Bestatter so schnell wie möglich kommen muss. Dann gibt es Heime, die grundsätzlich auf einer Abendabholung bestehen, damit der „gute Ruf des Hauses“ nicht durch unnötig viele Vorfahrten des Bestatters beschädigt wird.

2) Werden im Bestattungsgewerbe üblicherweise von den Hinterbliebenen Zuschläge für die Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten (nachts oder am Wochenende) verlangt?

Ja, das ist durchaus üblich, wenn es auch nicht immer auf der Rechnung deutlich gemacht wird.
Aus Gründen der Transparenz rate ich immer dazu, deutlich auf die Rechnung zu schreiben „Zuschlag für eine Dienstleistung außerhalb der Öffnungszeiten“.
Das tun aber nicht alle Bestatter, manche rechnen einfach für die Überführung bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen einen höheren Betrag ab.
Nur ganz wenige machen da keinen Unterschied.

3) Ist es überhaupt sinnvoll, bei einem nachts eingetretenen Sterbefall sofort den Bestatter anzurufen, wenn teilweise noch nicht einmal der ärztliche Totenschein vorhanden ist? Oder wann tut man das am besten? Der Bestatter sollte natürlich frühzeitig seine Einsätze einteilen können, und man sollte auch den Auftrag ohne starken Zeitdruck besprechen können. Andererseits ist es eigentlich auch ein Gebot der Rücksichtnahme, daß man jemanden nicht unnötigerweise nachts oder am Wochenende stört. Abgesehen von diesen Dingen kann man allgemeine Fragen natürlich schon länger vorher erörtern.

Ja.
Man kann den Bestatter ruhig sofort nach Eintritt des Todes der betr. Person anrufen. Dabei kann man dann sagen, daß der Arzt noch nicht da war, wann man etwa mit dessen Eintreffen rechnet und wie man sich persönlich den weiteren zeitlichen Ablauf vorstellt.
So kann sich der Bestatter entsprechend darauf einrichten und ggfs. seine Fahrer schon mal anfordern.
Wenn man absehen kann, daß sich mitten in der Nacht nichts mehr tun wird und der Arzt eventuell auch erst im Morgengrauen kommen wird, kann man natürlich aus Rücksicht auf die Nachtruhe des Bestatter-Bereitschaftsdienstes auch erst am Morgen danach anrufen.
Aber grundsätzlich gilt, daß man ruhig so früh wie möglich anrufen sollte.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. Februar 2011 | Revision: 2. Juni 2012

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