Zum Thema Sozialamt entnahm der Kommentarhausmeister aus einem Trackback auf das Bestatterweblog folgende in irgendeinem Forum gestellte Frage:
Hallo erst mal
meine mutter ist am montag gestorben und hatte wohl seit dem ganz viel spress gehabt
duch die ganse aufregung ist mein vater auch moch erkrangt und liegt seit freitag im krankenhaus mit magengeschwürenwar also als einigerster sohn allein am freitag auf beerdigung
und bin auch schon bald duch den stress krank gewordenbei uns sieht es volgender massen aus–ich bin hartz4 und hab ein 165 euro job –vater frührentner als mauer mit rente von ca 900 euro
was oder kann den das sozailamt bezahlen?wohnen beide im alten 1 familen haus
Dazu paßt auch eine Frage, die mich gestern per Mail erreichte:
Mutter war gazes Leben Sozialempfängerin. Mein Mann (Klaviertransporter) hat sich nicht verstanden. Soll das Amt die Beerdigung der bezahlung regeln sagt er.
Nimmt das Amt die Bezahlung über sich?
Es kommt bei der Übernahme der Bestattungskosten zunächst nicht darauf an, ob der Verstorbene Sozialleistungen empfangen hat. Bedeutsam für die Bewertung ist die Frage, ob die Bestattungspflichtigen über ausreichende Mittel verfügen, um die Bestattungskosten übernehmen zu können. Das bedeutet im Umkehrschluß natürlich auch, daß es nicht ausreicht, daß die Bestattungspflichtigen „vom Amt“ gelebt haben um dann die Bestattungskosten zu erhalten, wenn der zu Bestattende ein ausreichendes Vermögen hat, um daraus die Bestattungskosten zu begleichen.
Erst wenn beide Faktoren zusammen kommen, tritt die Allgemeinheit für die Bestattungskosten ein, die an sich Familiensache sind.
Also wenn aus dem Hab und Gut des Verstorbenen, sprich der Erbmasse, keine Bestattung finanziert werden kann und die Bestattungspflichtigen auch keine entsprechenden Mittel haben, dann bezahlt die Sozialbehörde.
Heißt: Wenn der Tote nix hatte und ihr auch nix habt, dann zahlt das Sozialamt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Was sind das für „Deutschs“? Weia….
Naja gut, es gibt Schreibfehler aus Unwissenheit und Schreibfehler aus Nachlässigkeit,… erstere sind eine Sache, andere Leute könnens eben nicht so – aber Schreibfehler aus Unachtsamkeit sollten nicht passieren, das zeigt mangelnden Respekt vor dem Gegenüber.
Hier vermute ich, daß die Schreiber es leider nicht besser können.
Evtl. ist hier zu beachten, dass die Sozialbehörde feste Sätze hat, die sie voll, oder nur anteilig bezahlt. Der Bestatter kalkuliert frei am Markt und dass muss nicht durch den festgeschriebenen Satz der Sozialbehörde gedeckt sein.
Es kann also sein, dass eine gewisse, evtl. nicht unerhebliche Differenz übrig bleibt, die die Angehörigen aufbringen müssen. Ob sie können oder nicht es dem Inkassounternehmen, dass zum Schluß dann eingeschaltet wird, ziemlich egal.
Mein Tip: Vorher mal mit dem Sozialamt sprechen – so viel Zeit ist auch bei Bestattungen.
Mein Tipp: Sich einen Bestatter suchen der seine Leistungen so an die Sätze der Sozialbehörde anpasst, dass keine Differenz übrig bleibt. Es wird dann vielleicht nur eine einfache Beisetzung sein. Aber warum sollte diese nicht auch würdevoll ablaufen. Und warum sollte man den Angehörigen denn eine Differenz in Rechnung stelllen, wenn sie sowieso kein Geld haben und eine Sozialbestattung beantragen müssen?
Wenn man den Bestatter von vornherein darüber informiert, daß evtl. die Sozialbehörde einspringen muß, wird er einen Teufel tun und einen Cent mehr auf die Rechnung schreiben, als er von dort zu erwarten hat.
Er wird Hartz-IV-Empfängern nicht wegen einer offenen Rechnung hinterher laufen wollen.
Die Bestatter vor Ort wissen ganz genau, was sie zu tun haben, wenn es um das Thema „Sozialbestattung“ geht.
Meine Frage:
Meine Tante ist verstorben und beide Geschwister würden als nächster Erbfolger die Beerdigungskosten bezahlen müssen. Beide besitzen nur eine geringe Rente und können nichts zahlen. Ich, Tochter einer der Geschwister habe die Beerdigung in die Hand genommen, weil beide zudem noch sehr krank sind und sonst Keiner bereit war sich darum zu kümmern. Klar habe ich dies mit meiner Mutter und meinem Onkel abgestimmt. Mein Onkel hat drei Kinder und ich habe noch eine Schwester. Die Tante war nie verheiratet und hat keine Kinder. Wer kommt nun für die Beerdigung auf?
Meine Tante ist verstorben und beide Geschwister würden als nächster Erbfolger die Beerdigungskosten bezahlen müssen. Beide besitzen nur eine geringe Rente und können nichts zahlen. Ich, Tochter einer der Geschwister habe die Beerdigung in die Hand genommen, weil beide zudem noch sehr krank sind und sonst Keiner bereit war sich darum zu kümmern. Klar habe ich dies mit meiner Mutter und meinem Onkel abgestimmt. Mein Onkel hat drei Kinder und ich habe noch eine Schwester. Die Tante war nie verheiratet und hat keine Kinder. Wer kommt nun für die Beerdigung auf?