Frag doch den Undertaker

Wann zahlt das Sozialamt die Bestattung?

Zum Thema Sozialamt entnahm der Kommentarhausmeister aus einem Trackback auf das Bestatterweblog folgende in irgendeinem Forum gestellte Frage:

Hallo erst mal

meine mutter ist am montag gestorben und hatte wohl seit dem ganz viel spress gehabt
duch die ganse aufregung ist mein vater auch moch erkrangt und liegt seit freitag im krankenhaus mit magengeschwüren

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war also als einigerster sohn allein am freitag auf beerdigung
und bin auch schon bald duch den stress krank geworden

bei uns sieht es volgender massen aus–ich bin hartz4 und hab ein 165 euro job –vater frührentner als mauer mit rente von ca 900 euro
was oder kann den das sozailamt bezahlen?wohnen beide im alten 1 familen haus

Dazu paßt auch eine Frage, die mich gestern per Mail erreichte:

Mutter war gazes Leben Sozialempfängerin. Mein Mann (Klaviertransporter) hat sich nicht verstanden. Soll das Amt die Beerdigung der bezahlung regeln sagt er.
Nimmt das Amt die Bezahlung über sich?

Es kommt bei der Übernahme der Bestattungskosten zunächst nicht darauf an, ob der Verstorbene Sozialleistungen empfangen hat. Bedeutsam für die Bewertung ist die Frage, ob die Bestattungspflichtigen über ausreichende Mittel verfügen, um die Bestattungskosten übernehmen zu können. Das bedeutet im Umkehrschluß natürlich auch, daß es nicht ausreicht, daß die Bestattungspflichtigen „vom Amt“ gelebt haben um dann die Bestattungskosten zu erhalten, wenn der zu Bestattende ein ausreichendes Vermögen hat, um daraus die Bestattungskosten zu begleichen.
Erst wenn beide Faktoren zusammen kommen, tritt die Allgemeinheit für die Bestattungskosten ein, die an sich Familiensache sind.

Also wenn aus dem Hab und Gut des Verstorbenen, sprich der Erbmasse, keine Bestattung finanziert werden kann und die Bestattungspflichtigen auch keine entsprechenden Mittel haben, dann bezahlt die Sozialbehörde.
Heißt: Wenn der Tote nix hatte und ihr auch nix habt, dann zahlt das Sozialamt.

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