Viele Hinterbliebene erhalten derzeit „Rechnungen“ mit Überweisungsträger eines angeblichen „Bundessterberegisters“ oder des „Zentralarchivs für Standesamt“. Es wird nicht näher erläutert, um was es dabei eigentlich geht, sondern die Rechnungsposition lautet immer so ähnlich wie: „Eintragung der amtl. Daten“ oder „Eintragung des Sterbefalls ins Register“.
Zahlreiche Angehörige glauben, es handele sich bei den offiziell aussehenden Rechnungen um einen amtlichen Gebührenbescheid, den man bezahlen muß. Tatsächlich ist man, hat man erst bezahlt, einem Betrüger aufgesessen.
Für sein Geld erhält man keine Leistung. Es handelt sich nicht um amtliche Bescheide.
Bei Unklarheiten mit Rechnungen die im Zusammenhang mit einem Sterbefall bei Ihnen eingehen, fragen Sie bitte unbedingt Ihren Bestatter, auch wenn die Rechnung lange nach der Beerdigung ankommt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Keine Ahnung wie hoch die Beträge sind, aber ich fänd es mal so witzig (wenns ein Deutscher Betrüger wäre), wenn man den kleinen? Betrag zahlt, und dann darauf besteht in einem Bundesweiten anerkanntem Register zu landen und das notfalls einzuklagen.
Alex II.
16 Jahre zuvor
@Smacky, so doof sind die nun vermutlich auch wieder nicht — irgendwo wird schon ein Register stehen, das so heißt. Im Zweifelsfalle in deren Büro.
Und woher willst du den Anspruch auf "bundesweit anerkannt" nehmen? Was soll das auch sein? Ein "Geschäftspartner" in Thüringen und einer in Bayern, die das anerkennen? Leicht aufzutreiben.
War schon so, als Inhaber von .de-Adressen ähnliche Schreiben vom "Deutschen Internet-Zentralregister" oder so ähnlich bekamen.
Falk
16 Jahre zuvor
Es soll sogar schon vorgekommen sein, daß solche Briefe an den Verstorbenen adressiert waren und die verdutzten Angehörigen natürlich den Braten rochen…
Mac Kaber
16 Jahre zuvor
Altbekannt das Überraschungspaket aus dem Er.tikversand, das Opa kurz vorher noch bestellt haben soll, und das von Oma aus Scham bezahlt wird.
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@Smacky, so doof sind die nun vermutlich auch wieder nicht — irgendwo wird schon ein Register stehen, das so heißt. Im Zweifelsfalle in deren Büro.
Und woher willst du den Anspruch auf "bundesweit anerkannt" nehmen? Was soll das auch sein? Ein "Geschäftspartner" in Thüringen und einer in Bayern, die das anerkennen? Leicht aufzutreiben.
War schon so, als Inhaber von .de-Adressen ähnliche Schreiben vom "Deutschen Internet-Zentralregister" oder so ähnlich bekamen.
Es soll sogar schon vorgekommen sein, daß solche Briefe an den Verstorbenen adressiert waren und die verdutzten Angehörigen natürlich den Braten rochen…
Altbekannt das Überraschungspaket aus dem Er.tikversand, das Opa kurz vorher noch bestellt haben soll, und das von Oma aus Scham bezahlt wird.