Allgemein

Warnung vor Sterberegister

Und aus aktuellem Anlass noch ein Warnung:

Viele Hinterbliebene erhalten derzeit „Rechnungen“ mit Überweisungsträger eines angeblichen „Bundessterberegisters“ oder des „Zentralarchivs für Standesamt“. Es wird nicht näher erläutert, um was es dabei eigentlich geht, sondern die Rechnungsposition lautet immer so ähnlich wie: „Eintragung der amtl. Daten“ oder „Eintragung des Sterbefalls ins Register“.

Zahlreiche Angehörige glauben, es handele sich bei den offiziell aussehenden Rechnungen um einen amtlichen Gebührenbescheid, den man bezahlen muß. Tatsächlich ist man, hat man erst bezahlt, einem Betrüger aufgesessen.
Für sein Geld erhält man keine Leistung. Es handelt sich nicht um amtliche Bescheide.

Werbung

Bei Unklarheiten mit Rechnungen die im Zusammenhang mit einem Sterbefall bei Ihnen eingehen, fragen Sie bitte unbedingt Ihren Bestatter, auch wenn die Rechnung lange nach der Beerdigung ankommt.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. September 2008 | Revision: 15. April 2016

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
SmackThePony
16 Jahre zuvor

Keine Ahnung wie hoch die Beträge sind, aber ich fänd es mal so witzig (wenns ein Deutscher Betrüger wäre), wenn man den kleinen? Betrag zahlt, und dann darauf besteht in einem Bundesweiten anerkanntem Register zu landen und das notfalls einzuklagen.

Alex II.
16 Jahre zuvor

@Smacky, so doof sind die nun vermutlich auch wieder nicht — irgendwo wird schon ein Register stehen, das so heißt. Im Zweifelsfalle in deren Büro.

Und woher willst du den Anspruch auf "bundesweit anerkannt" nehmen? Was soll das auch sein? Ein "Geschäftspartner" in Thüringen und einer in Bayern, die das anerkennen? Leicht aufzutreiben.

War schon so, als Inhaber von .de-Adressen ähnliche Schreiben vom "Deutschen Internet-Zentralregister" oder so ähnlich bekamen.

Falk
16 Jahre zuvor

Es soll sogar schon vorgekommen sein, daß solche Briefe an den Verstorbenen adressiert waren und die verdutzten Angehörigen natürlich den Braten rochen…

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Altbekannt das Überraschungspaket aus dem Er.tikversand, das Opa kurz vorher noch bestellt haben soll, und das von Oma aus Scham bezahlt wird.




Rechtliches


4
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex