Frag doch den Undertaker

Warum sackt das Grab?

Oft sacken Gräber schon nach kurzer Zeit ab. Das Erdreich gibt nach und die Angehörigen oder der von ihnen beauftragte Gärtner muß dann erhebliche Mengen Erde nachfüllen und die Bepflanzung wieder neu einrichten.
Wie kommt es dazu und ist daran der Sarg schuld?

Hallo, meine Mutter wurde am 2012 bestattet. Nun mußten wir zum 1. Todestag meiner Mutter feststellen, dass das Grab um ca. 20 cm „abgesackt“ ist. Ist es möglich, dass ein Sarg nach einem Jahr zusammenfällt (Preis war ca. 950 Euro).?
Besteht eine Mindesgarantie? Und was ist wenn?
Vorab bedanke ich mich für Ihre Mühe
D.

Ein Sarg hat grundsätzlich den Zweck, den Verstorbenen zu schützen, ihn den Blicken der Trauernden zu entziehen und ihm eine letzte Bettstatt zu bieten.
Auch im Erdreich soll er den Verstorbenen vor der nackten Erde schützen. In unserer Vorstellung möchten wir gerne, daß der Verstorbene Zeit genug hat, um im Sarg so gut es geht zu vergehen und dann soll auch irgendwann der Sarg sich zersetzen, zerfallen und weitestgehend verschwinden.

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Damit ein Sarg diese Aufgabe in der Erde erfüllen kann, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Zum einen muß der Sarg hinsichtlich der Konstruktion und der Materialbeschaffenheit der Erde genügend Widerstand entgegensetzen können. Zum anderen darf er aus diesen Gründen auch nicht mit schädlichen Stoffen behandelt, Kunststoffen versehen oder aus nicht vergänglichen Materialien hergestellt sein. So ist dann nach Ablauf der Ruhezeit möglichst alles vergangen und außer einigen Knochenfragmenten, Schrauben, Nägeln und evtl. Sarggriffen und Knöpfen nicht mehr viel vorhanden.

Nun ist aber kein Sarghersteller der Welt und auch kein Bestatter in der Lage, vorherzusagen, wie sich ein bestimmter Sarg im Erdreich eines bestimmten Friedhofs und einer bestimmten Stelle auf dem Friedhof verhalten wird.
Feuchtigkeit, Bodendurchlässigkeit, Bodenbeschaffenheit und ähnliche Dinge sind maßgeblich verantwortlich dafür, wie stark die äußeren Einflüsse auf einen Sarg sind.
Leichte Modelle aus sehr dünnem Holz, vor allem dann wenn sie ursprünglich für die Kremierung vorgesehen waren und dementsprechend keine Erddrucksperren, Verstärkungen und die erforderliche Materialstärke aufweisen, werden in der Erde in der Regel schneller zusammenfallen als stärkere, dicke Truhen, die extra dafür besonders vorbereitet sind.

Nun wäre es aber ein Trugschluß, würde man annehmen, daß ein Absacken des Grabes um 20-40 cm schon ein Indiz dafür sind, daß der Sarg minderwertig oder ungeeignet ist.
Bei der Beisetzung wird ja eine große Menge Erde aus dem Grab entfernt, der Sarg dann abgelassen und die Erde wieder ins Grab verfüllt. Dabei legen die Friedhofsarbeiter einen so genannten Grabhügel an, weil die entnommene Erde, aufgrund des hinzugekommenen Sargvolumens, nicht mehr komplett in die Grube paßt und weil sie auch, einmal aufgegraben und umgeschichtet, jetzt lockerer ist als zuvor.
Da hilft auch ein Nachdrücken und Verfestigen mit Stampfern oder einem Bagger nur begrenzt weiter.

Außerdem verbleibt oft unter dem Sarg, vom Boden des Sarges bis zur Unterkante der Sargfüße ein nicht zu unterschätzender Hohlraum.

Im Verlaufe von ein bis anderthalb Jahren wird die Erde sich ständig nach unten bewegen. Regen, Frost und andere Einflüsse sorgen dafür, daß die Erde unter den Sarg rutscht, sich verfestigt und dadurch kompakter wird. Die Auswirkungen sieht man dann an der Erdoberfläche als Nachsacken des Grabes.
Die größten Veränderungen sind immer in den ersten 6-8 Monaten zu erwarten, was mit ein Grund dafür ist, daß man zumeist erst nach Ablauf dieser Zeit einen Grabstein aufstellen lassen darf.

Aber auch in der Folgezeit wird sich das Grab immer mal wieder verändern. Das kann ein schleichender Prozeß sein, es kann aber auch sein, daß sich über Monate hinweg gar nichts tut und dann schlagartig eine Kaverne einbricht und die Erde sackt.
Viele Hinterbliebene sind dann geschockt und glauben an ein Zusammenbrechen des Sarges, was aber nach so kurzer Zeit kaum zu befürchten ist.

Jedoch: In seltenen Ausnahmefällen kann es natürlich vorkommen, daß auch ein Sarg sehr früh einbricht. Ob aber hierfür der Bestatter verantwortlich zu machen ist, ist sehr fraglich.
Geliefert wird ein Sarg für die o.g. Zwecke, nämlich zur ordentlichen Einbettung des Verstorbenen und zur Beerdigung.
Eine Garantie, wie lange eine im Erdreich vergrabene Holzkiste den Bedingungen da unten standhält, kann kein Bestatter übernehmen, insofern ist er auch nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn der Sarg vergeht, bevor der Kunde es erhofft oder erwartet hat.
Der Sarg wird dafür gemacht, daß er im Erdreich vergeht!

Eine Mitverantwortung hätte der Bestatter allenfalls, wenn er eine Eigenschaft zugesichert hätte, die der Sarg nicht hat. Beispielsweise wenn er statt des ausdrücklich bestellten Erdsarges einen sehr günstigen Verbrennungssarg ohne ausreichende Verstärkungen etc. geliefert hätte.
Nun schlagen sich aber die Materialeigenschaften eines stabileren Sarges eindeutig auch im Preis nieder.
Wer hier das Günstigste wählt, der läuft Gefahr, daß dieser Sarg unter Umständen auch nicht so lange hält; und das gilt unabhängig davon, ob man einen Erdsarg oder einen eigentlich für Verbrennungen vorgesehenen Sarg gewählt hat.

Im Prinzip kann man alle für Erdbestattungen vorgesehenen Särge auch für Einäscherungen nehmen und umgekehrt.
Während die Verbrennung eines dicken Eichensarges in erster Linie ein wenig Geldvergeudung ist, kann ein einfacher gebauter Verbrennungssarg durchaus vom Bestatter so ausgerüstet werden, daß er im Erdreich doch recht lange hält.

Manche Bestatter gehen so weit, daß sie gar keinen Unterschied mehr machen und alle Särge im Programm für alle Arten der Bestattung anbieten und dann die etwas schwächeren Modelle bei Erdbestattungen dann mit Verstärkungen ausrüsten.

Aber gut, nehmen wir an, der Bestatter trage nun die alleinige Schuld an einem schnellen Zusammenbrechen des Sarges, das sehr kurz nach der Bestattung erfolgt. Was sollte man dann tun?
Den Verstorbenen mitsamt dem teilweise eingebrochenen Sargdeckel ausgraben, in einen anderen Ersatzsarg betten und dann erneut bestatten?
Nein, das wird kaum genehmigt werden.
Und um einen nachträglichen Preisnachlaß vom Bestatter einfordern zu können, dürfte die Beweisführung dann doch recht schwierig werden.

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(©si)