Frag doch den Undertaker

Was geschieht mit der Bestattungsvorsorge, Bestatter pleite?

orgel

hey tom,

danke für die lehrreichen informationen und die vielen stunden gute unterhaltung, die dein blog so mit sich bringt. =)

ich habe mal eine frage, die so – hoffe ich zumindest – noch nicht gestellt wurde….

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mehmen wir an, man schließt bei einem bestattungsunternehmen einen vorsorgevertrag ab. und nun, einige zeit später und bevor der kunde verstorben ist, schließt das unternehmen, weil es pleite ist, niemand es weiterführen möchte oder aus sonst einem grund. was passiert in diesem fall mit dem vorsorgevertrag? wird der aufgelöst und zurückerstattet, wird man an ein anderes haus weiterempfohlen, das den vertrag so übernehmen würde oder wie läuft das ab?
ich finde, das ist gerade dann eine interessante frage, wenn man schon in jungen jahren solche vorkehrungen treffen will. es kann ja schließlich niemand wissen, wie es in einigen jahren oder jahrzehnten um das bestattungsunternehmen bestellt ist….

über eine antwort würde ich mich sehr freuen und sende dir herzliche grüße,

Doch, das wurde schon im Weblog behandelt. Aber kein Problem: Man soll ja niemals Bargeld beim Bestatter hinterlegen oder irgendetwas im Voraus bezahlen. Entweder man sichert sein Guthaben über ein gesperrtes Sparbuch ab oder verlässt sich auf eine Sterbegeldversicherung. Manche, aber eben aus vielerlei Gründen nicht alle, Bestatter arbeiten auch mit Treuhandgesellschaften zusammen, bei denen das Geld angelegt wird.

So kann im Falle eines Falles wenigstens kein Geld verlorengehen.
Muß das Bestattungshaus schließen, aus welchem Grund auch immer, es könnte beispielsweise auch sein, daß der Inhaber stirbt oder schwer erkrankt, so geht es dann nur noch um die Fortführung des Vertrages. Entweder kümmert sich das Bestattungshaus von sich aus darum oder wenn das nicht geschieht, muß man selbst aktiv werden.
Normalerweise wird es so ablaufen, daß das Bestattungshaus seine Kunden informiert und anbietet, daß die Vorsorgen zu gleichen Bedingungen vom Unternehmen XYZ fortgeführt werden. Stimmt man dem zu, muß man nichts mehr unternehmen und die Vosorge läuft dann eben bei XYZ weiter.
Möchte man das nicht, muß man sich seine Unterlagen aushändigen lassen und irgendwo eine neue Vorsorge abschließen.
Genauso läuft es auch, wenn das Unternehmen keine Fortführung bei einem anderen Bestattungshaus anbietet.
Dann holt man sich seine Unterlagen ab, kündigt ggfs. den bestehenden Vertrag und geht woanders hin.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 21. April 2010 | Revision: 10. Juli 2012

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14 Jahre zuvor

So, wie TOM es beschrieben hat, soll es sein.
Das Geld wird in den meisten Fällen auf ein Sparbuch angelegt – aber nicht auf den Namen des Bestatters!, sondern auf den eigenen. In diesem Vorsorgevertrag wird dann das Sparbuch angegeben und ggfs. entsprechend gesperrt, dass man entweder nur mit Sterbeurkunde (der Bestatter) oder mit Bestätigung der Vertragsauflösung (der Kontoinhaber) an das Sparguthaben kommt.

Treuhandverträge sind m. E. nicht schlecht, da diese meist über einen Versicherer abgesichert sind.

Was man nicht machen sollte (ein findiger Bestatter aber bei einem Kollegen schon versucht hat): das Geld bspw. auf ein Notaranderkonto unter Angabe eines Verwendungszwecks etc. hinterlegen. NIE nicht auf den Namen Dritter anlegen.
Immer nur auf den eigenen Namen!

Aber es gibt ja nix, was es nich gibt 8)

14 Jahre zuvor

Hach, und da sehe ich gerade eine Go.ogle-Anzeige zur Erstellung von Vorlagen von Testamenten …
Leute: Geht zum Amtsgericht an Eurem Wohnort und lasst Euch da die amtlichen Broschüren geben.
Wenn ein Testament ohne Notar gemacht wird: IMMER selbst und handschriftlich. Und wenn’s auf einem Bierdeckel ist …
Immer diese Unannehmlichkeiten mit am PC erstellten Testamenten.




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