Frag doch den Undertaker

Was ist, wenn der Friedwald-Baum zerstört wird?

Lieber Tom,
jetzt habe ich nach all den Jahren des Mitlesens auch mal eine Frage: Wenn ich mir im Friedwald einen Baum kaufe und unter diesem dann meine ascheförmigen Reste ausstreuen lasse, ist das ja dann quasi \'mein Baum\'. Was nun aber, wenn dieser durch Unwetter oder Schädlingsbefall plötzlich zerstört wird? Bekomme ich einen neuen Baum an die selbe Stelle gestellt, also einen Ersatzbaum oder erlischt mit dem Baum auch mein Recht auf diesen? Oder wird mir ein gleichwertiger Baum an einer anderen Stelle des Friedwaldes angeboten? Ich fände es komisch, wenn meine Angehörigen dann ihre Trauer plötzlich lokal verschieben müssten. Und was ist, wenn ich bereits vor meinem Tod diesen bestimmten Baum gekauft habe, der dann ebenfalls vor meinem Tod zerstört wird- wird mir dann Bescheid gegeben und/oder ein Ersatzbaum angeboten?
Mit ist klar, dass es im deutschen Raum eher weniger Tornados und Flutwellen gibt, aber Blitzschlag o.ä. können ja durchaus schon mal vorkommen.
Vielen Dank und weiter so!

Ich zitiere mal aus den Friedwald-AGB:

1. Die Haftung von FriedWald® für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen…

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… soweit FriedWald® nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. FriedWald® steht es frei, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt – falls zulässig – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen oder aber, soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, dem Kunden einen gleichwertigen (mittlere Art und Güte) Baum an anderer Stelle anzubieten. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht, noch wird ein solcher Anspruch durch Vornahme entsprechender Handlungen durch FriedWald® begründet.Dem Waldbesitzer und FriedWald® bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.

2. FriedWald® weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch FriedWald® erfolgt in diesem Falle nicht.

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