Hallo Tom,
Eine Frage, die mir schon länger durch den Kopf geht: Mal angenommen, eine Person führt ein Tagebuch und stirbt. Was passiert dann mit dem Tagebuch? Klar, wenn sie in einen natürlichen Tod oder in einem Unfall stirbt, wird das wohl Sache der Familie sein. Aber was ist zum Beispiel, wenn keine Familie mehr da ist? Oder wenn es (Selbst-)Mord war? Kann es sein, dass es die Polizei dann für Nachforschungen beschlagnahmt?
Viele Grüsse,
A
Sicherlich kann bei ungeklärten Todesfällen ein Tagebuch, wie andere Aufzeichnungen auch, unter Umständen wichtige Hinweise geben und deshalb kann es durchaus auch vorkommen, daß solche Unterlagen für die polizeilichen Ermittlungen herangezogen werden.
Aber sonst gehen Tagebücher den ganz normalen Weg. Sie wandern entweder bei der Haushaltsauflösung in den Müll oder Angehörige nehmen sie mit.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Man kann Tagebücher auch dem ‚Deutschen Tagebucharchiv‘ zukommen lassen. http://www.tagebucharchiv.de/
Bleibt noch anzumerken, dass es Datenschutz für Verstorbene nicht mehr gibt.