DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Was passiert mit einem ungepflegten Grab?

Wir sind vor 5 Jahren aus meiner Heimatstadt weggezogen und haben uns seitdem nicht mehr um das Familiengrab dort gekümmert. Was erwartet uns, wenn wir wieder dorthin kommen? Wir haben vor über einem Jahr mehrere Schreiben mit Fristsetzung bekommen, aber nichts unternommen.

Vermutlich sieht es dort jetzt so aus:

Wenn ein Grab über längere Zeit erkennbar nicht gepflegt wird, werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert die Pflege durchzuführen. Manchmal wird ein Aufkleber oder ein Steckschild am Grab angebracht, mit der Aufforderung sich beim Friedhofsverwalter zu melden. Tut auch das innerhalb einer gewissen Zeit niemand, werden die Verantwortlichen auch angeschrieben.


Das kann, muss aber nicht so sein.
Wenn dann nach Ablauf einer gewissen Frist immer noch nichts geschehen ist, kann es unter Umständen soweit kommen, daß nach erneutem Aufruf und Fristsetzung amtlicherseits die Abräumung verfügt wird.
Grabstein und die verwilderten Pflanzen werden dann entfernt, das Grab eingeebnet (siehe linke eingeebnete Grabstelle auf dem Foto) und dann wird oft Gras eingesät (siehe rechte Grabstätte auf dem Foto).

Die Kosten dafür werden den Nutzungsberechtigten auferlegt. Sind diese nicht vorhanden, trägt die Allgemeinheit der Friedhofsnutzer diese Kosten über die Grabgebühren.

Wann das passiert und wie schnell die Verwaltung tätig wird, ist von Ort zu Ort verschieden. Mir sind Friedhöfe bekannt, wo schon nach zwei Jahren Wildwuchs abgeräumt wird und auch solche, wo man Gräber findet, die seit mehr als 10 Jahren verwildert sind.

Wenn man so ein Schreiben erhält, ist es eine gute Idee, einen Gärtner zu beauftragen, der sich um das Grab kümmert. Das kostet nicht unfassbar viel.
Ich habe auch schon ein paar Mal davon gehört, daß Angehörige einen grabpflegenden Rentner auf dem Friedhof angesprochen haben und daß der dann für 200 Euro im Jahr das Grab in Ordnung hält.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , ,

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 13. Januar 2017 | Peter Wilhelm 13. Januar 2017

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
13 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Arthur
15 Jahre zuvor

Und wenn ich als Verstorbener zu Lebzeiten verfügt habe, dass ich unter Wildwuchs beerdigt werden möchte? Mir gefallen britische Friedhöfe mit Grabsteinen, Gras und Schafen besser als diese scharf abgegrenzten, „hier ist mein Territorium“, nach Flickenteppich aussehenden hiesigen Friedhöfe.

Nina
15 Jahre zuvor

Ich frage mich, was in den Köpfen von Leuten vorgeht, die mehrfach briefliche Hinweise bekommen, nicht darauf reagieren, sondern einfach rumsitzen und sich fragen, was jetzt wohl passiert.
Warum rufen diese Leute nicht einfach an, wo ihnen eh schon mitgeteilt wird, dass sie sich melden sollen?

Elenaor
15 Jahre zuvor

Da bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass den Fragestellern wirklich gar nichts an den Grab lag.
Aber ich könnte das wohl nicht – zumindest auf die Anschreiben hätte ich reagiert.

15 Jahre zuvor

Dass Gräber vor Ablauf der Ruhefrist so total verlassen werden und nicht mal auf Briefe reagiert wird, finde ich schade. Man kann doch wenigstens eine Grabpflege organisieren mit ganz einfachem Standard. Kann doch nicht wirklich die Welt kosten. @Arthur: Dann solltest du eine Bestattungsverfügung aufsetzen, in der deine Wünsche genau festgesetzt sind. Der Undertaker hat doch schon oft hier über Bestattungsvorsorgen geschrieben. Was mich in dem Zusammenhang Bestattungsvorsorge interessiert: Ist das eigentlich definitiv rechtlich verbindlich, was ich dort festlege und auch bezahle? Muss sich der Bestatter später unter allen Umständen wenigens in groben Zügen an die Vorgaben halten? Oder kann sich am Ende ein naher Angehöriger, der die Bestattung in Auftrag gibt, „querlegen“ und sagen: Ich will aber, dass der in ein anständiges genormtes Reihengrab kommt, damit ich was zum gießen habe? Wer ist nach dem Tod der Bestattungspflichtige? Der Angehörige oder der Tote, der Vorsorge getroffen hat? Was wäre zum Beispiel, wenn eine der beiden Schwestern von neulich angesichts des tatsächlichen Todes ihrer hass-geliebten Schwester käme und sagte: Nee, ich hab mir das alles… Weiterlesen »

15 Jahre zuvor

@Nina
Weil sie kein Interesse haben und es ihnen sonst wo vorbeigeht?
Sonst hätten sie sich ja auch schon eher um das Grab kümmern können.

15 Jahre zuvor

Das wäre wohl eher eine Frage für die Friedhofsverwaltung der „Heimatstadt“ denn für den undertaker…

Nina
15 Jahre zuvor

@ Frau Shopping: Das lass ich gelten, wenn sie sich dann auch keinen Kopf machen, was wohl mit dem Grab passieren wird. Haben sie aber offensichtlich doch getan und bei Tom nachgefragt. Die Vorgehensweise erinnert mich latent an die zwei verkrachten Schwestern, die immer über Dritte miteinander kommunizieren.

15 Jahre zuvor

Ich denke, die Frage rührt eher aus der Angst, jetzt eine fette Rechnung begleichen zu müssen. DA kann man sich dann doch mal bewegen und nachfragen. Und danach wieder tot stellen.

look like death warmed up
15 Jahre zuvor

Auf einem Friedhof, den ich mir neulich genauer angeguckt habe, gab es nicht wenige verwilderte Gräber (aber auch viele gut gepflegte). Manche waren völlig mit Unkraut überwuchert, auf anderen waren große Büsche gewachsen und aus einem fingen schon an die Bäume zu wachsen. Ich finde es schön, wenn auch auf dem Friedhof noch unterschiedliche „Charaktere“ sichtbar werden. Sonst kann man sich ja gleich in ein Einheitsurnenmassengrab beerdigen lassen.

Insurance Guy
15 Jahre zuvor

Wenn das Grab verwildert, stört das nicht weiter. Sollte allerdings eine Gefahr von dem Grab ausgehen, zum Beispiel durch einen wackeligen Grabstein, wird der Grabinhaber durch die Friedhofsverwaltung benachrichtigt. Er muss dann den Mangel beseitigen lassen. Tut er das nicht, macht´s die Friedhofsgärtnerei. Diese wiederum schickt eine Rechnung. Wird diese nicht bezahlt, kann das Grab aufgelöst werden. Natürlich erst nach mehrmaliger Mahnung.

prey
15 Jahre zuvor

Ich finde es ziemlich gemein, über Leute zu urteilen, weil sie sich die Pflege nicht leisten können/wollen. Das Grab meiner Großmutter wird auch nicht gepflegt, weil mein Vater Hartz4 bekommt, inzwischen in einer anderen Stadt wohnt und ich auch nur Studentin bin, die sich durchjobbt. Wir hatten nicht mal das Geld für einen Stein und sind darüber immernoch traurig. Das hat nichts mit nicht Wollen zu tun.

Steffi
15 Jahre zuvor

Hallo,
es wird nicht eingeebnet, nur weil es nicht gepflegt wird. Wir haben auf unserem Friedhof mehrere Gräber, die nicht mehr gepflegt werden. Wackelige Grabsteine, auf die keine Reaktion erfolgt, legen wir auf das Grab. Neulich hatten wir ein 20 Jahre altes eingesunkenes Grab. Der Stein war mit versunken. Das haben wir mit Erde aufgefüllt! Und bei Gräbern, die nicht mehr gepflegt werden, setzt meine Schwiegermutter Efeu an verschiedenen Stellen ein (meist bei Leuten die sie noch pers. kannte). Das ist nach ein paar Jahren dann schön zugewachsen.

Man kann die Angehörigen nicht zwingen die Gräber zu pflegen, aber uns Friedhofsgärtner auch nicht ^^ , obwohl es mich manches Mal stört, wenn ich mit dem Rasenmäher um ein ungepflegtes Grab rumsteuer … ab und zu überkommt es mich dann doch, einmal rüberzumähen … wenn da nur nicht die ollen Steinkanten wären!




Rechtliches


13
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content