Allgemein

Welche Vorschriften gibt es für Grabsteine und Gruften?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Wenn man eine Gruft anlegt, inwieweit hat man denn in und an dieser Gestaltungsfreiheit? Gibt es hier Strenge Vorgaben von Seiten der Friedhofsverwaltungen?

Es gibt solche Vorgaben. Die Friedhofssatzung und manchmal auch eine angegliederte Grabmalordnung geben vor, wie die Steine und Denkmäler auf den verschiedenen Abschnitten des Friedhofes auszusehen haben.
Manchmal ist es für den gesamten Friedhof einheitlich vorgeschrieben, auf anderen Friedhöfen ist es feldweise unterschiedlich.

So kann es sein, daß nur glatte und polierte Steine erlaubt sind oder nur solche mit rauher Oberfläche. Es kann auch eine bestimmte Form und Ausführung, sowie die Art der Beschriftung vorgegeben sein.

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Grabsteine darf man ohnehin nicht einfach so aufstellen, es ist immer eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig. Hierbei muß vorher eine Zeichnung und Beschreibung des Steins vorgelegt werden, das macht in der Regel der Steinmetz.

Unter einer Gruft, nach der Du fragst, versteht man einen gemauerten meist unterirdischen Raum, der manchmal begehbar ist, in den Särge eingestellt werden. Ob eine solche Gruft auf einem Friedhof zugelassen ist, muß man vorher erfragen, das ist nämlich nicht überall der Fall.
Überirdisch muß sich eine Gruft nicht unbedingt von einem herkömmlichen Grab unterscheiden, kann aber durch einen Grabaufbau oberirdisch noch zu einem Mausoleum erweitert sein. Das muß aber in jedem Einzelfall vorher geklärt und genehmigt werden.

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(©si)