Allgemein

Welche Vorschriften gibt es für Grabsteine und Gruften?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Wenn man eine Gruft anlegt, inwieweit hat man denn in und an dieser Gestaltungsfreiheit? Gibt es hier Strenge Vorgaben von Seiten der Friedhofsverwaltungen?

Es gibt solche Vorgaben. Die Friedhofssatzung und manchmal auch eine angegliederte Grabmalordnung geben vor, wie die Steine und Denkmäler auf den verschiedenen Abschnitten des Friedhofes auszusehen haben.
Manchmal ist es für den gesamten Friedhof einheitlich vorgeschrieben, auf anderen Friedhöfen ist es feldweise unterschiedlich.

So kann es sein, daß nur glatte und polierte Steine erlaubt sind oder nur solche mit rauher Oberfläche. Es kann auch eine bestimmte Form und Ausführung, sowie die Art der Beschriftung vorgegeben sein.

Werbung

Grabsteine darf man ohnehin nicht einfach so aufstellen, es ist immer eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig. Hierbei muß vorher eine Zeichnung und Beschreibung des Steins vorgelegt werden, das macht in der Regel der Steinmetz.

Unter einer Gruft, nach der Du fragst, versteht man einen gemauerten meist unterirdischen Raum, der manchmal begehbar ist, in den Särge eingestellt werden. Ob eine solche Gruft auf einem Friedhof zugelassen ist, muß man vorher erfragen, das ist nämlich nicht überall der Fall.
Überirdisch muß sich eine Gruft nicht unbedingt von einem herkömmlichen Grab unterscheiden, kann aber durch einen Grabaufbau oberirdisch noch zu einem Mausoleum erweitert sein. Das muß aber in jedem Einzelfall vorher geklärt und genehmigt werden.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Oktober 2008 | Revision: 7. Januar 2015

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
ein anderer Stefan
16 Jahre zuvor

[klugscheiss] Ich weiss zwar, dass es hier auch um sakrale Dinge geht, aber das Grabstätten „überirdisch“ sind, ist mir dann doch neu – sollte das nicht oberirdisch heißen? [/klugscheiss]

bloeder_hund
16 Jahre zuvor

[ironie on]nö,
korrekt wäre ausserirdisch 8)[ironie off]

Silke
16 Jahre zuvor

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es aber grundsätzlich möglich und erlaubt, sich auf einem öffentlichen Friedhof
eine Gruft erstellen zu lassen.

Mumpakl
16 Jahre zuvor

Und wie ist es, wenn man auf (bzw. unter ^^) privatem Grund eine neue Gruft errichten möchte?

MacKaber
16 Jahre zuvor

In Gruften oder Mausoleen kommt doch der Verstorbene nicht mit feuchter Erde in Berührung. Daher vergeht der Leichnam nicht so wie unter der Erde. Gibt es da Luftlöcher? Müßte es da eigentlich in der näheren Umgebung nicht süßlich/moderig riechen? Oder bin ich da auf dem Holzweg? Was geschieht nach Ablauf der Ruhezeit mit dem sicher noch intakten Sarg und seinem mumifizierten Inhalt?




Rechtliches


5
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex