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Wenn der tote Vater ein Schläger war

wolkenhimmel

Mindestens zwei Mal in der Woche bekomme ich Mails von Menschen, die über einen Kostenbescheid der Friedhofsbehörde sehr erstaunt oder erbost sind. Es sind dies Menschen, die nun die Bestattungskosten für einen Angehörigen bezahlen müssen, den sie nicht kannten, nicht mochten oder komplett aus ihrem Leben gestrichen hatten.

Eine Frau schreibt mir, sie müsse nun 1.730,- Euro für die Bestattung ihres Vaters bezahlen, der bereits vor 20 Jahren die Familie verlassen hatte und von dem sie nie etwas gehört habe.

Ein Mann, Mitte 50, schreibt, er solle nun die Kosten für ein Sozialbegräbnis übernehmen, und zwar für seinen alkoholabhängigen Vater, der seine Mutter immer geschlagen habe. Der Vater sei bis vor einem Jahr in Haft gewesen und ist nun verstorben.

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Besonders heftig finde ich die Mail einer inzwischen selbst über 60jährigen Frau, die in ihrer Kindheit fast 12 Jahre vom Vater mißbraucht worden ist. Der Vater hatte sich damals abgesetzt und in den Niederlanden mit einer Lebensgefährtin weitere Kinder bekommen. Vor zwei Jahren war er nach Deutschland zurückgekehrt, wovon die Frau nichts wußte. Trotzdem soll sie nun die von der Stadt verauslagten Bestattungskosten übernehmen.

Ich könnte die Liste solcher Schicksale endlos fortsetzen.
Den Betroffenen kann ich immer nur schreiben, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach trotz der widrigen Umstände die Kosten werden tragen müssen.
Gerichte haben in Einzelfällen auch schon anders geurteilt, aber in aller Regel sind es die Angehörigen, die für die Kosten einstehen müssen.

In mir kämpfen dann immer zwei Meinungen miteinander.
Einerseits fühle ich mit den Betroffenen. Diese Menschen haben oft jahre- oder jahrzehntelang schweres Leid erdulden müssen oder den Verstorbenen noch nicht einmal gekannt. Und nun sollen sie für diesen „bösen“ oder unbekannten Menschen auch noch die Beerdigung bezahlen. Ich verstehe, dass sie das nicht wollen. Sie empfinden die Zahlungsaufforderung dann oft noch als eine zusätzliche Bestrafung.

Andererseits ist es halt so, dass Bestattungsangelegenheiten familienintern zu bewältigen sind. So sieht es das Gesetz vor. Und Gesetze entspringen in den allermeisten Fällen dem Willen oder den Ansichten der Allgemeinheit oder sollen diese widerspiegeln.

Andere sagen durchaus berechtigterweise, dass sie auch nicht einsehen, dass die Allgemeinheit die Kosten für die Bestattung unliebsamer Angehöriger übernehmen soll.
Und wo soll da die Grenze gezogen werden? Wer will das Leid beurteilen? Würden nicht manche dann einem Verstorbenen noch Dinge andichten, nur um um die Bestattungskosten herumzukommen?

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 26. November 2019 | Revision: 2. Dezember 2019

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Rainer
5 Jahre zuvor

Schlage dann eine Himmelsbestattung vor. Dürfte am preiswertesten sein.

Vimea
5 Jahre zuvor

Mein Kommentar ist vermutlich wenig zielführend aber ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich über sowas wirklich noch nie nachgedacht habe. Das Beispiel der Frau die die Beerdigungskosten für den Vater, der ihr so viele Jahre übel mitgespielt hat, tragen muss ist wirklich krass und es muss sich für sie wie Hohn anfüllen. Sie tut mir leid. Und noch schlimmer, wenn man davon ausgeht, dass sie kein Einzelfall ist… *seufz*

Man könnte vielleicht einen Fond einrichten der in solchen Situationen greift und von dem nur Bestatter wissen? Damit die Möglichkeit nicht zu wilden Lügengeschichten animiert, nur damit man um die Zahlungen herumkommt.
Liebe Grüße,

Salat
5 Jahre zuvor

Als Kind ist man grundsätzlich auch zur Übernahme von Unterhalt für die Eltern verpflichtet – also z. B. Pflege- oder Betreuungskosten -, wenn diese das Geld nicht aufbringen können, man selbst aber schon. Andererseits kann man auch als Kind vor Gericht gehen und auf „groben Undank“ pochen und dadurch möglicherweise von diesen Kosten befreit werden. Es wird dabei eine Zumutbarkeit überprüft – und wenn die 12 Jahre Mißbrauch offiziell belegt sind, z. B. durch Gerichtsurteile o. Ä., dann würde ich als Nicht-Jurist doch sehr davon ausgehen, dass die Chancen sehr gut stehen, auch von Bestattungskosten befreit zu werden.

Anmerkung
5 Jahre zuvor

Die Familie und die familiären Banden binden halt.
Viele in den Familien möchten das, viele nicht.
Aber es scheint doch vielen sehr viel wert zu sein: siehe z.B. Ehe für alle.
All das hat eben Konsequenzen, und die kosten eben auch.
Moralisch ist und kann etwas verwerflich sein. Missbrauch ist anzuzeigen und Trennungen ebenfalls gerichtlich.
Aber einen nicht bestatteten zu wollen, der mal unfreundlich war, seine Buße in der Haft abgesessen hat, später mal gleichgeschtlich geheiratet hat, etc. deswegen zu verstoßen, etc… Da sollte man schon vorher sagen: pass auf, ich komm mit Dir nicht klar. Also spare für Deine Beerdigung.
Klar. das klappt nicht immer.
Aber Eltern waren auch nicht immer mit Ihren Kindern zufrieden und haben dennoch für sie bezahlt und gesorgt. War jetzt alles zu kurz.
Reicht aber vielleicht zum Nachdenken.

twl
5 Jahre zuvor

„Wir haben uns zerstritten“ ist zurecht kein Argument für den Staat, so bitter es inn Einzelfall sein mag.
Für Fälle wie die des angeblichen mehrjährigen Missbrauchs oder anderer krasser Fälle, die einer FürsorgePflicht der Kinder oder Angehöriger krass entgegenstehen, sollte es aber Regelungen geben. Ich bin aber der Meinung, so etwas muss vor dem Tod geregelt (angezeigt!) werden. Mir ist auch bewusst, dass das teilweise die erlittenen Verletzungen verstärken kann. Vielleicht muss man auch neue Anzeigeformen in Betracht ziehen. Das Thema ist jedenfalls sehr komplex, und das schon vor dem Tod eines solch missbräuchlichen Verwandten.

Rosa1918
5 Jahre zuvor

Auch wenn das sicher nicht für alle eine Lösung ist, weil eine Menge Fälle nicht vor Gericht landen: Spätestens, wenn es ein Gerichtsurteil gibt, dann sollte das Opfer und Angehörige (also auch die nicht geschlagenen Kinder der Frau, die von ihrem Mann verprügelt wurde) das Rechte haben, sich um den Verurteilten nicht mehr zu kümmern, auch wenn die Strafe irgendwann als verbüßt gilt. Und zwar als Bestandteil dieses ersten Urteils und nicht als Ergebnis eines weiteren Verfahrens, dass Jahre später vielleicht alle Wunden nochmal aufreist.

Mel
5 Jahre zuvor

Ich kenne das Thema leider ähnlich von einer guten Freundin. Ich denke hier müsste man – wenn man das rational angeht – tatsächlich bei besonderer Schwere oder nicht vorhandenem Kontakt oder wenn der Vater sich abgesetzt hat und nachweislich nie seinen Unterhaltspflichten nachkam oder eine Anklage vorliegt wegen Missbrauch etc. (denn sonst wäre das zu schwammig) eine Möglichkeit geben, sich von jeglichen Pflichten entbinden zu lassen. Das müsste natürlich dann vorab durch die „Opfer“ geschehen und auch in irgendeiner Form dann auf dem Amt passieren damit klar ist, dass hier keine Ansprüche zu leisten sind. Das fände ich auch durchaus fair wenn ich ehrlich bin.

Thomas
5 Jahre zuvor

Ich finde es grundsätzlich richtig, dass die Angehörigen in der Pflicht sind, auch wenn es im Einzelfall hart ist. Vielleicht kann man das Problem für sich ja auch gedanklich umprägen, nach dem Motto: „Jetzt bist Du endlich tot. Und ich sorge dafür, dass Du verbrannt und in der letzten anonymen Ecke des Friedhofes vergessen wirst…“

Nicole
5 Jahre zuvor

Wie es hier schon angemerkt wurde machen sich viele keine Gedanken darüber.. viele wissen es schlichtweg nicht und bekommen irgendwann die Rechnung, auch wenn sie mit dem Menschen nichts zu tun gehabt haben. Wieso sollte man privat für die Beerdigung eines Vaters aufkommen, dessen Unterhaltsverpflichtungen zu seinen Leb- und Pflichtzeiten gar nicht von ihm selbst getragen wurden? Hier könnte doch für solche Fälle tatsächlich über die Rentenversicherung eine „gesetzliche Sterbeversicherung“ eingerichtet werden, die zumindest die Kosten für die billigste Bestattungsvariante abdecken. Wer mehr möchte, kann dann (bzw. seine Angehörigen) selbst zahlen oder ggf. aud einer Zusatzversicherung schöpfen. Wir werden ja schließlich in einem System in Schulen erzogen, die geltendes Recht nur zu minimalen Anteilen behandeln. Du bekommst das Werkzeug Lesen mit.. und darfst dann zusehen, wie du dich im Dschungel des geltenden Rechts damit durchkämpfst. Du wirst dann als folgsamer Steuerzahler entlassen, ohne zu wissen, wie du eine Steuererklärung machst und ebenso ahnungslos, was in besonderen Lebenslagen deine Rechte und Pflichten sind.. da wäre es m.E. nur mehr als angebracht, wenn der Staat präventive Maßnahmen… Weiterlesen »

5 Jahre zuvor

Warum führt man nicht eine „Basisbestattung“ ein, die vom Bund zu tragen ist und die aus Steuermitteln finanziert. Sprich: Pappsarg, einäschern, anonym begraben. Wer was besseres will muss zahlen.

Salat
5 Jahre zuvor
Jürgen Lutz
5 Jahre zuvor

Was mich etwas wundert sind die 1730€ im ersten Fall.
Für eine Pflichtbestattung, bei noch unbekannten Bestattungspflichtigen sollten die zuständigen kommunalen(?) Verantwortlichen doch sicherlich eine günstigere pietätvolle Bestattung hinbekommen.

Oder ist das eine Mischkalkulation 10 Pflichtbestattungen 5 finden sich nachträglich Bestattungspflichtige macht … 80€ für die Kommune und 1730€ für die verbleibenden Bestattungspflichtigen je Fall?

Jürgen Lutz

Nobody
5 Jahre zuvor

Also ich werde früher oder später vor dem selben Problem stehen. Mein Vater war nen Trinker und Choleriker, wir haben seit 20Jahren keinen Kontakt mehr. Aber ganz ehrlich, finanziell ist es ärgerlich, aber das trifft mich zum Glück nicht besonders hart, und ich betrachte es dann einfach als Schlussstrich. Und sollte ich frühzeitig von seinem Ableben erfahren, dann lass ich ihn möglichst Kostengünstig im Ausland beisetzen, schön weit weg.

Roland B.
5 Jahre zuvor

So hoch sind die Kosten für die Allgemeinheit nun wirklich nicht, wenn diese in wirklich problematischen Fällen einspringt.
Inkompetente oder korrupte Politiker verursachen lächelnd weit höhere Kosten. BER, S21, Steuerschlupflöcher, fehlende Steuerprüfer, PKW-Maut-Verträge ohne Rechtsgrundlage für die Maut…

Vielleicht sollte man die Kosten für ein Standardbegräbnis einfach generell aus Steuergeldern bezahlen, es trifft schließlich irgendwann alle.

jene
4 Jahre zuvor

Der Beitrag ist schon eine Weile her, ich lese ihn aber gerade erst. Rechtlich ist die Situation ganz einfach: die Beerdigung zahlen die Erben. Sobald man weiß, dass z.B. der Vater gestorben ist und man vermutlich Erbe wäre als leibliches Kind, kann man innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen – und muss dann auch nicht die Kosten zahlen. Wenn alle möglichen Erben ausschlagen, wird der Staat Erbe, und trägt dann dadurch auch die Beerdigungskosten.
Das einzige, was nicht geht, ist eine mögliche Erbschaft annehmen aber die Beerdigung nicht zahlen.
Wenn die Personen, für die die Übernahme der Kosten eine Zumutung ist (auch wenn moralisch berechtigt), zeigen können, dass sie nicht Erbe sind (z.B. durch anderslautendes Testament) oder dass sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, kann niemand von ihnen die Bezahlung der Bestattungskosten verlangen.




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