Boah, bin ich sauer! In der Nacht von gestern auf heute haben irgendwelche Idioten die Fassade unseres Hauses mit Grafitti besprüht. Irgendwelche schwarzen Zick-Zack-Linien. Man kann noch nichtmal erkennen, was das sein soll.
Dumme Arschlöcher! Gibt es nicht genügend Mauern im Industriegebiet oder so doofe Seitenwände von Brückenunterführungen. Da stört das doch niemandem, aber an unserem Haus sieht das gräßlich aus.
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Also mich stört das auch an Brückenunterführungen.
Diese Idioten gehören weggesperrt, stattdessen bekommen sie nicht mal Sozialstunden.
Jupp Schlabotnik
17 Jahre zuvor
"Wenn ich die erwische"
=> Werden die dann eingesargt *ggg*?
MiniMoppel
17 Jahre zuvor
Von der Firma Geiger gibt es einen guten Anti-Graffity-Reiniger (der heißt tatsächlich so), mit dem wir positive Erfahrungen gemacht haben. Der Schmier läßt sich ganz gut entfernen und kommt nicht wieder durch. Danach kann man das ganze noch versiegeln, sodaß die Sprühfarben nicht mehr anhaften und leicht wieder abgewaschen werden können. Ist aber nicht ganz billig.
Tux2000
17 Jahre zuvor
@Jupp Schlabotnik: Schade, dass ich nicht zeichnen kann. Mir geistert da gerade folgendes Comic-Bild durch den Kopf: Ein "cooler" Sprayer beschmiert die Front von Undertakers Laden. Undertaker (à la Donnerlippchens "Vollstrecker") steht in bester Berufskleidung hinter ihm, an der linken Hand hängt ein halboffener Klappsarg, die rechte Hand balanciert eine Keule auf des Undertakers Schulter. Undertaker fragt "Na Kleiner, willst Du schonmal probeliegen?"
Tux2000
Fahrertuer
17 Jahre zuvor
Wenn schon eine Sense und keine Keule 😉
Elwood
17 Jahre zuvor
@Tux2000
Geniale Vorstellung … 🙂
Ar-ras
17 Jahre zuvor
Alle Bestattungsunternehmen in Deutschland abklappern und nach Graffitispuren suchen 😀
Mithi
17 Jahre zuvor
@Ar-ras
Das hatten wir doch schon öfters durch: Die Geschichte ist mit einiger Wahrscheinlichkeit NICHT heute Nacht passiert sondern irgendwann früher.
Und wenn der Undertaker klug ist schreibt er sich sowas gleich auf und muss eine Zeit später den Artikel nur noch raussuchen und online stellen.
cya, Mithi
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
Den Kerl erwischen – Spraydose wegnehmen – ihn ausziehen lassen – ihn lackieren bis Dose leer – heimlaufen lassen!
Bewährt in abgewandelter Form seit Lucky Luke mit Teer und Federn.
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
Ein nettes Gerichtsurteil im Namen des Vokes könnte sein: Er muß eine Möbel – und zwar ALLE – auf den Marktplatz stellen. Für die Bevölkerung stehen genügend Spraydosen bereit. Danach muß er mindestens ein Jahr mit diesen Möbeln wohnen.
Ob da nicht die liebe Konkurrenz dahintersteckt???
Tom
17 Jahre zuvor
Bitte Graffiti und Schmierereien nicht gleichstellen, Ersteres ist eine Kunstform, Letzteres ist einfach Dreck – beides ist eine Sache der Definition.
Unter einigen Graffitikünstlern besteht auch die Regel, kein Privateigentum zu besprühen; die Sprayer, die ich kenne, halten sich daran.
Uschi
17 Jahre zuvor
Ich schließe mich Tom an. Wenn´s wenigstens gut aussieht und professionell gemacht wird, stört´s auch nicht. Ausnahme ist selbstverständlich, wie hier, Privateigentum! Da lässt man echt die Finger weg…anstandssache!
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
Also darf man Gemeineigentum besprühen!
Z.B. Friedhofsgebäude, Denkmäler, Brückenfundamente.
Was für ein Rechtsverständnis. Für mich sind das gewöhnliche Verbrecher.
anna ryllis
17 Jahre zuvor
Graffity ist keine Kunst! Genausowenig wie Hundekot auf dem Gehweg!
Leser
17 Jahre zuvor
Und ob Graffiti (nicht Graffity) eine Kunst ist!
Allerdings handelt es sich hier beim besten Willen nicht um Graffiti, wenn die Beschreibung stimmt.
Leser
17 Jahre zuvor
@ Mac Kaber:
Nett, dass du Gemeineigentum ansprichst. Da es sich in den allermeisten Fällen nicht um eine tatsächliche Sachbeschädigung handelt, ist das schon mal kein Hinderungsgrund.
Und ich persönlich bin mit einer besprühten Brücke zufriedener als mit einer Autobahnbrücke in schönem Beton-Grau, die ich ja schliesslich mitfinanziert habe. Hat mich so oft schon auch keiner gefragt, ob ich so einen Betonklotz schön finde.
Nein, das Verbrechen finde ich wirklich nicht in diesem Sachverhalt…
Thomas
17 Jahre zuvor
Den Kerl erwischen – Spraydose wegnehmen – ihn ausziehen lassen – ihn lackieren bis Dose leer – heimlaufen lassen!
Richtig – aber mach das mal. Da haben die Gerichte dann auf einmal ganz wenig Verständnis.
Bitte Graffiti und Schmierereien nicht gleichstellen, Ersteres ist eine Kunstform, Letzteres ist einfach Dreck (…) Unter einigen Graffitikünstlern besteht auch die Regel, kein Privateigentum zu besprühen;
Solange es mein Privateigentum ist, ist es mir völlig wurscht, ob es nun Kunst oder Schmiererei ist. Und wenn es die Mona Lisa unter der Sternennacht ist – ich muß es auf meinem Eigentum nicht dulden und das darf mir auch keiner unter dem Etikett "Kunst" aufdrängen.
Da es sich in den allermeisten Fällen nicht um eine tatsächliche Sachbeschädigung handelt
Da halte ich § 303 Abs. 2 StGB aber mittlerweile für recht eindeutig.
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
Da ich ja dann der Straftäter bin, wenn ich den Kerl eingesprüht habe, hat das Gericht sehr viel Verständnis, denn es ist bei mir das erste Mal, ich hatte eine schwere Jugend, bin auf Entzug von den Zigaretten. Ich werde resozialisiert, bekomme Bewährung usw. Ausserdem ist das keine tatsächliche Sachbeschädigung, er kann sich ja waschen. Die Substanz (Haut)wird ja nicht verändert, nur lackiert. Die Brücke hab ich auch mitfinanziert, und ich will sie in grau! Basta!
Leser
17 Jahre zuvor
@ Thomas:
Dass ein Graffiti als "Sachbeschädigung" bezeichnet wird, ist mir schon klar.
Ich halte den Begriff nur für falsch – wird ein Graffiti (keine Schmiererei) auf eine Autobahnbrücke gesprüht, wird die Brücke nicht beschädigt – dass man leider für "Sachbeschädigung" verurteilt werden könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
@ Mac Kaber:
Ich nich in grau! Basta!
Und weil du eh unseriös bist (verkorkste Jugend, Entzug usw.), kannste gleich deine Wünsche nach grauer Lanschaft an den Weihnachtsmann schicken – der hört vielleicht noch zu und nimmt dich ernst…
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
Ich bin auch nicht unseriöser als ein Sprayer. Ich hab nachgesehen: Oben steht nur "Brücke" – das Wort "Landschaft" kommt gar nicht vor. OK, genug geblödelt, sonst wird`s zu makaber.
Tonia
17 Jahre zuvor
Oo ham die typen nix besseres zu tun? ich mein, es is ja schon schlimm genug dass viele privateigentum besprühen aber das bei einem bestattungsunternehmen zu machen halte ich für äußerst geschmacklos. dorthin kommen leute, die gerade einen lieben menschen verloren haben, sollte man das nicht respektieren?
IngoH
17 Jahre zuvor
Zumindest bei denjenigen Sprayern, die nur ihr Zeichen ("Tag") oder auch nur sinnloses Geschmiere hinterlassen habe ich schon öfters daran gezweifelt, dass ihre Gedanken weiter gehen als "die Düse in Richtung Wand und nicht in Richtung Klamotten halten" …
Uschi
17 Jahre zuvor
@mac kaber:
ich meinte nicht, dass man jetzt locker-flockig mit ner spraydose rumziehen soll, um öffentliche gebäude anzusprühen. Aber bei uns gibt´s z.b. aktionen, dass sprayer gesucht werden, weil es heißt "Unser bahnhof ist zu grau". die zeigen dann was sie können und in 98% aller fälle ist´s schöner als grau! Aber geschmäcker sind halt verschieden…ist ja auch gut so!
gruftigirl
17 Jahre zuvor
@anna ryllis
Bist Du schon mal mit dem Zug nach München eingefahren? Hast Du da schon mal mehrere Graffitis gesehen? Hast Du das schon mal gesehen, wie geil das aussieht????? Von wegen keine Kunst! Wenn einer das kann, schaut´s auch abartig gut aus, aber oft ist es eben nur Rumgeschmiere, äh, -gesprühe. Natürlich finde ich illegale Aktionen auch daneben, vor allem auf Bestattungshäusern. Sicher, der Nervenkitzel… Ist dennoch besser als Schlägereien, Drogenmißbrauch oder Diebstahl – und wir waren doch alle mal jung!!!
Aber das das keine Kunst ist, ist schlicht und einfach nicht wahr.
Mac Kaber
17 Jahre zuvor
@Uschi: für den Sprayer sind solche Aktionen äusserst riskant!!! Auch wenn er sich verstellt. Sein Stil kommt immer durch. Und nun kann man auf andere, illegale Bilder rückschliessen wer der Urheber ist.
Blubber
15 Jahre zuvor
@Tux2000: Als ich deine Beschreibung gelesen habe, musste ich erstmal zu Stift und Papier greifen…
So als erste 5-Minuten Skizze sieht das noch nicht so prall aus, aber ich werde mal sehen, was sich machen lässt, wenn ich erstmal zu einen geeigneten A/D-Konverter (aka Scanner) und ein wenig mehr Zeit zugang habe…
Ich bin allerdings nur Hobbyzeichner (Stil Richtung Manga), es ist also nicht allzuviel zu erwarten…
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Also mich stört das auch an Brückenunterführungen.
Diese Idioten gehören weggesperrt, stattdessen bekommen sie nicht mal Sozialstunden.
"Wenn ich die erwische"
=> Werden die dann eingesargt *ggg*?
Von der Firma Geiger gibt es einen guten Anti-Graffity-Reiniger (der heißt tatsächlich so), mit dem wir positive Erfahrungen gemacht haben. Der Schmier läßt sich ganz gut entfernen und kommt nicht wieder durch. Danach kann man das ganze noch versiegeln, sodaß die Sprühfarben nicht mehr anhaften und leicht wieder abgewaschen werden können. Ist aber nicht ganz billig.
@Jupp Schlabotnik: Schade, dass ich nicht zeichnen kann. Mir geistert da gerade folgendes Comic-Bild durch den Kopf: Ein "cooler" Sprayer beschmiert die Front von Undertakers Laden. Undertaker (à la Donnerlippchens "Vollstrecker") steht in bester Berufskleidung hinter ihm, an der linken Hand hängt ein halboffener Klappsarg, die rechte Hand balanciert eine Keule auf des Undertakers Schulter. Undertaker fragt "Na Kleiner, willst Du schonmal probeliegen?"
Tux2000
Wenn schon eine Sense und keine Keule 😉
@Tux2000
Geniale Vorstellung … 🙂
Alle Bestattungsunternehmen in Deutschland abklappern und nach Graffitispuren suchen 😀
@Ar-ras
Das hatten wir doch schon öfters durch: Die Geschichte ist mit einiger Wahrscheinlichkeit NICHT heute Nacht passiert sondern irgendwann früher.
Und wenn der Undertaker klug ist schreibt er sich sowas gleich auf und muss eine Zeit später den Artikel nur noch raussuchen und online stellen.
cya, Mithi
Den Kerl erwischen – Spraydose wegnehmen – ihn ausziehen lassen – ihn lackieren bis Dose leer – heimlaufen lassen!
Bewährt in abgewandelter Form seit Lucky Luke mit Teer und Federn.
Ein nettes Gerichtsurteil im Namen des Vokes könnte sein: Er muß eine Möbel – und zwar ALLE – auf den Marktplatz stellen. Für die Bevölkerung stehen genügend Spraydosen bereit. Danach muß er mindestens ein Jahr mit diesen Möbeln wohnen.
http://tinyurl.com/2hb8hz
@Mithi
Was verstehst du unter GraffitiSPUREN?
@Matthias
Erst mal ERWISCHEN…
@Tom
Ob da nicht die liebe Konkurrenz dahintersteckt???
Bitte Graffiti und Schmierereien nicht gleichstellen, Ersteres ist eine Kunstform, Letzteres ist einfach Dreck – beides ist eine Sache der Definition.
Unter einigen Graffitikünstlern besteht auch die Regel, kein Privateigentum zu besprühen; die Sprayer, die ich kenne, halten sich daran.
Ich schließe mich Tom an. Wenn´s wenigstens gut aussieht und professionell gemacht wird, stört´s auch nicht. Ausnahme ist selbstverständlich, wie hier, Privateigentum! Da lässt man echt die Finger weg…anstandssache!
Also darf man Gemeineigentum besprühen!
Z.B. Friedhofsgebäude, Denkmäler, Brückenfundamente.
Was für ein Rechtsverständnis. Für mich sind das gewöhnliche Verbrecher.
Graffity ist keine Kunst! Genausowenig wie Hundekot auf dem Gehweg!
Und ob Graffiti (nicht Graffity) eine Kunst ist!
Allerdings handelt es sich hier beim besten Willen nicht um Graffiti, wenn die Beschreibung stimmt.
@ Mac Kaber:
Nett, dass du Gemeineigentum ansprichst. Da es sich in den allermeisten Fällen nicht um eine tatsächliche Sachbeschädigung handelt, ist das schon mal kein Hinderungsgrund.
Und ich persönlich bin mit einer besprühten Brücke zufriedener als mit einer Autobahnbrücke in schönem Beton-Grau, die ich ja schliesslich mitfinanziert habe. Hat mich so oft schon auch keiner gefragt, ob ich so einen Betonklotz schön finde.
Nein, das Verbrechen finde ich wirklich nicht in diesem Sachverhalt…
Richtig – aber mach das mal. Da haben die Gerichte dann auf einmal ganz wenig Verständnis.
Solange es mein Privateigentum ist, ist es mir völlig wurscht, ob es nun Kunst oder Schmiererei ist. Und wenn es die Mona Lisa unter der Sternennacht ist – ich muß es auf meinem Eigentum nicht dulden und das darf mir auch keiner unter dem Etikett "Kunst" aufdrängen.
Da halte ich § 303 Abs. 2 StGB aber mittlerweile für recht eindeutig.
Da ich ja dann der Straftäter bin, wenn ich den Kerl eingesprüht habe, hat das Gericht sehr viel Verständnis, denn es ist bei mir das erste Mal, ich hatte eine schwere Jugend, bin auf Entzug von den Zigaretten. Ich werde resozialisiert, bekomme Bewährung usw. Ausserdem ist das keine tatsächliche Sachbeschädigung, er kann sich ja waschen. Die Substanz (Haut)wird ja nicht verändert, nur lackiert. Die Brücke hab ich auch mitfinanziert, und ich will sie in grau! Basta!
@ Thomas:
Dass ein Graffiti als "Sachbeschädigung" bezeichnet wird, ist mir schon klar.
Ich halte den Begriff nur für falsch – wird ein Graffiti (keine Schmiererei) auf eine Autobahnbrücke gesprüht, wird die Brücke nicht beschädigt – dass man leider für "Sachbeschädigung" verurteilt werden könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
@ Mac Kaber:
Ich nich in grau! Basta!
Und weil du eh unseriös bist (verkorkste Jugend, Entzug usw.), kannste gleich deine Wünsche nach grauer Lanschaft an den Weihnachtsmann schicken – der hört vielleicht noch zu und nimmt dich ernst…
Ich bin auch nicht unseriöser als ein Sprayer. Ich hab nachgesehen: Oben steht nur "Brücke" – das Wort "Landschaft" kommt gar nicht vor. OK, genug geblödelt, sonst wird`s zu makaber.
Oo ham die typen nix besseres zu tun? ich mein, es is ja schon schlimm genug dass viele privateigentum besprühen aber das bei einem bestattungsunternehmen zu machen halte ich für äußerst geschmacklos. dorthin kommen leute, die gerade einen lieben menschen verloren haben, sollte man das nicht respektieren?
Zumindest bei denjenigen Sprayern, die nur ihr Zeichen ("Tag") oder auch nur sinnloses Geschmiere hinterlassen habe ich schon öfters daran gezweifelt, dass ihre Gedanken weiter gehen als "die Düse in Richtung Wand und nicht in Richtung Klamotten halten" …
@mac kaber:
ich meinte nicht, dass man jetzt locker-flockig mit ner spraydose rumziehen soll, um öffentliche gebäude anzusprühen. Aber bei uns gibt´s z.b. aktionen, dass sprayer gesucht werden, weil es heißt "Unser bahnhof ist zu grau". die zeigen dann was sie können und in 98% aller fälle ist´s schöner als grau! Aber geschmäcker sind halt verschieden…ist ja auch gut so!
@anna ryllis
Bist Du schon mal mit dem Zug nach München eingefahren? Hast Du da schon mal mehrere Graffitis gesehen? Hast Du das schon mal gesehen, wie geil das aussieht????? Von wegen keine Kunst! Wenn einer das kann, schaut´s auch abartig gut aus, aber oft ist es eben nur Rumgeschmiere, äh, -gesprühe. Natürlich finde ich illegale Aktionen auch daneben, vor allem auf Bestattungshäusern. Sicher, der Nervenkitzel… Ist dennoch besser als Schlägereien, Drogenmißbrauch oder Diebstahl – und wir waren doch alle mal jung!!!
Aber das das keine Kunst ist, ist schlicht und einfach nicht wahr.
@Uschi: für den Sprayer sind solche Aktionen äusserst riskant!!! Auch wenn er sich verstellt. Sein Stil kommt immer durch. Und nun kann man auf andere, illegale Bilder rückschliessen wer der Urheber ist.
@Tux2000: Als ich deine Beschreibung gelesen habe, musste ich erstmal zu Stift und Papier greifen…
So als erste 5-Minuten Skizze sieht das noch nicht so prall aus, aber ich werde mal sehen, was sich machen lässt, wenn ich erstmal zu einen geeigneten A/D-Konverter (aka Scanner) und ein wenig mehr Zeit zugang habe…
Ich bin allerdings nur Hobbyzeichner (Stil Richtung Manga), es ist also nicht allzuviel zu erwarten…