„Heute melde ich mich mal in einer Frage. Vielleicht kannst du die ja beantworten.
Wenn mich jemand ermordert, muß ich dann die Kosten meiner Beerdigung selbst bezahlen oder die Angehörigen des Mörders?
Ist das so richtig?“
Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du im Falle einer Ermordung, bei der Du selbst das Opfer bist, die Bestattungskosten nicht selbst zahlen mußt.
§ 844 Abs. 1 BGB sieht vor, daß derjenige, der die Tötung herbeigeführt hat, zum Tragen der Kosten verpflichtet ist.
Dies könnte immer dann von Belang sein, wenn der Mörder über ein ausreichendes Vermögen verfügt. Ist der Mörder hingegen mittellos, wird er vermutlich auch während seiner Haftzeit nicht so viel Geld erwirtschaften, als daß bald mit einem Ausgleich der entsprechenden Forderung zu rechnen ist.
Es könnte daher dienlich sein, sich nur von einem wohlhabenden Mörder ermorden zu lassen.
Bild: © Bettina Stolze / pix elio.de
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Ohhhh KEVIN!!!
Ohoh – hoffentlich ermordet er sich nicht selbst (oder hat bis dahin ausreichend Geld gespart!)
Das dürfte kein Problem sein. Laut „Tatort“ sind immer Schnösel aus höheren gesellschaftlichen Schichten die Mörder, nie ein Heinz Kasuppke, Elektroinstallateur, oder Muhammad Yilmaz, Intensivtäter.
Doch, im Tatort „Grüne Witwe“, aus 1981 war ein Heinz Kasuppke der Mörder.
Ja, damals war die Welt noch in Ordnung. 😉
Und wenn es der Kasuppke nicht war, dann war es eben der Gärtner. 😉
War es nicht tatsächlich der Butler? Sofern man Reinhard Mey glauben darf…
der Mörder sollte zumindest durch lebenslange Grabpflege seine Schulden bei Dir abarbeiten, wenn er noch Dein Grab schaufelt, könntest du sogar noch Gewinn bei machen
selbst wenn der Mörder nichts zahlt – der Ermordete ist wohl dazu auch nicht imstande
zumal er durch seine Ermordung wahrscheinlich einen ziemlich langen Verdienstausfall hinnehmen muss
Ist das jetzt eine neue Methode Bestattungskosten zu sparen? Oder hat er die Absicht, als Toter weiterzuleben?
Und wer bezahlt bei Selbstmord?
Täter oder Opfer?
Aber Spaß beiseite, darüber hab ich mir echt noch nie Gedanken gemacht.
Sinnig wäre es ja schon den Verursacher mit zu beteiligen, für die Kosten oder als Grabbeigabe wie bei den Pharaonen.
In den dt. und importierten Krimis kommt das auch nie zur Geltung, da hat wohl jeder eine Sterbeversicherung die das abdeckt.
was die gut situierten Mörder aus dem „Tatort“ angeht: Im letzten Tatort war der Mörder der Ex-prostituierten ein armer Zirkusartist
Und wie wäre der Fall, wenn er morgens tot aufwachen würde?
Der Mörder ist nach Abzug der Anwaltskosten vermutlich nicht mehr wohlhabend, also sollte man’s lassen, zumal der Unterhaltungswert des Ermordetwerdens gewaltig überschätzt wird.