Frag doch den Undertaker

Wenn mich jemand ermordet…

„Heute melde ich mich mal in einer Frage. Vielleicht kannst du die ja beantworten.
Wenn mich jemand ermordert, muß ich dann die Kosten meiner Beerdigung selbst bezahlen oder die Angehörigen des Mörders?
Ist das so richtig?“

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Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du im Falle einer Ermordung, bei der Du selbst das Opfer bist, die Bestattungskosten nicht selbst zahlen mußt.
§ 844 Abs. 1 BGB sieht vor, daß derjenige, der die Tötung herbeigeführt hat, zum Tragen der Kosten verpflichtet ist.

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Dies könnte immer dann von Belang sein, wenn der Mörder über ein ausreichendes Vermögen verfügt. Ist der Mörder hingegen mittellos, wird er vermutlich auch während seiner Haftzeit nicht so viel Geld erwirtschaften, als daß bald mit einem Ausgleich der entsprechenden Forderung zu rechnen ist.
Es könnte daher dienlich sein, sich nur von einem wohlhabenden Mörder ermorden zu lassen.

Bild: © Bettina Stolze / pix elio.de

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