Ich hätte gern gewusst, ob es zulässig ist, dass ein Bestatter hinsichtlich des Ablaufs der Trauerfeier von anderen Verwandten der Verstorbenen Rituale vornehmen lässt, die mit mir als Tochter und Auftraggeberin nicht abgesprochen und ganz sicher nicht im Sinne der Verstorbenen waren und über die ich auch nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde?
Welche Rechte habe ich diesbezüglich als Auftraggeberin?
Das Landesbestattungsgesetz gibt vor, wer die Bestattungspflichtigen und damit auch -berechtigten sind.
Wenn Sie die Bestattungspflichtige sind, was als Tochter gut der Fall sein könnte, wenn es keinen Ehemann gab, dann sind Sie in diesem Fall nach meiner Einschätzung die Herrin des Verfahrens.
Exakt kann ich das aber, bei aller Fachkenntnis nicht beurteilen, da Sie nur ziemlich pauschal von „anderen Verwandten“ schreiben, aber nicht in welchem Verwandtschaftsgrad diese zur Verstorbenen standen.
Allein die Tatsache, dass Sie die Rechnung des Bestatters bezahlen und diesen beauftragt haben, kann nicht dazu dienen, ein besonderes Recht an der Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten herzuleiten, wie ich meinen möchte.
Denn es kann jeder als Auftraggeber, sozusagen in Geschäftsführung ohne Auftrag, beim Bestatter vorstellig werden, während jemand anders eigentlich für die Bestattung zuständig wäre.
In Ihrem Fall scheint es mir aber so, als ob Sie das Sagen hätten.
Insbesondere weil Sie aber Auftraggeberin des Bestatters sind, sollte der -selbst wenn ein vorrangiger Bestattungspflichtiger da hineingepfuscht hätte- Ihnen als seiner Kundin rechtzeitig über diese Sonderwünsche Bescheid geben.
Ansonsten haben Sie als Bestattungspflichtige, falls das denn so sein sollte, das Recht, zu bestimmen was wie gemacht wird.
Andere Verwandte, die nicht bestattungspflichtig/-berechtigt sind, können da nicht einfach reinreden.
Im Nachhinein nun noch etwas zu ändern, ist unmöglich. Ob Sie eventuell gegen den Bestatter einen Schadensersatzanspruch haben, hängt davon ab, ob man diesen Schaden benennen und beziffern kann und ob dieser dann letztlich vor Gericht anerkannt würde.
Genaueres kann Ihnen da ein Anwalt sagen.
§ Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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Tom, eine schönere Formulierung für „halt’s Maul und dich raus, du arrogante Schnepfe“ habe ich selten gelesen. Ich werde mir die Freiheit nehmen dich bei Gelegenheit absatzweise zu zitieren.
Ich habe mir diesen geschwollenen Schrieb jetzt ein paar mal durchgelesen (und hoffe, dass es Originalton ist und nicht eine Zusammenfassung vergleichbarer Anschreiben). Der Bestatter hat offensichtlich zugelassen, dass andere Personen Rituale durchgeführt haben. Die eigentliche Leistung des Bestatters blieb davon unberührt, außer es war ausdrücklich bestellt, solche Rituale zu unterbinden. Jetzt ist „Rituale“ reichlich weit gefasst. Was ist denn passiert? Rituale anderer Denkweisen können von einem letzten Betrachten der Verstorbenen bis hin zum Durchstoßen des Herzens mit einem Pflock reichen. Dem gemeinschaftlichen Leichenzug oder dem Verfüllen sämtlicher Körperöffnungen mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Tüchern. Dem Tragen von Schwarz oder das Bestellen eines Redners einer genehmen Glaubensrichtung. Der Schöpp Sand auf dem Sarg oder einem Blumengebinde bis hin zum Mumifizieren und in Binden wickeln. Was hat der Mensch nicht schon alles für regelmäßige Tätigkeiten ausgeübt bei Bestattungen? Alles Rituale. Die Frage wäre eher, inwiefern die beanstandeten Rituale nachweislich die von der Auftraggeberin bestellte Rituale beeinträchtigt haben. Und zwar nachvollziehbar und nicht nur in ihrem Kopf. Gläubige mögen das häufig anders sehen, aber die Rituale sind… Weiterlesen »
Im vorliegenden Fall ist es sehr schwer was richtiges zu sagen, da die Frage zu allgemein und und nicht ausführlich genug formuliert ist.
Ich als Bestatter halte mich immer strikt an das, was mein/e Auftraggeber/-in will. Änderungen oder Ergänzungen werden immer mit dieser Person abgesprochen. Wer zahlt befiehlt!
Lieber Alwin, du siehst das zu negativ. Peter Wilhelm hat das schon aufgedröselt, was man erstmal genauer wissen müsste, und Christians Ex führt ja genügend Beispiele auf, bei denen es sich nachzudenken lohnt, ob man die bei der Beerdigung eines Verwandten oder Freundes haben möchte. Mir stellt sich eher die Frage, wer eigentlich „Herr des Verfahrens“ ist bei einer Beerdigung. Der Bestatter koordiniert ja nur und übernimmt bestimmte Tätigkeiten. Was er da bei der sich beklagenden Dame erlaubt hat und inwieweit er überhaupt in der Lage war, das zu erlauben oder es hätte verhindern können, ist völlig unklar. Als „Tochter und Auftraggeberin“ – ich gehe jetzt mal vereinfacht davon aus, daß sie auch die (Allein-)Erbin ist – muß sie sich um die Beerdigung kümmern und sollte dabei die Wünsche des Verstorbenen respektieren bzw. umsetzen, soweit die bekannt sind. Nehmen wir mal an, der Verstorbene war anderer Religion als der Rest der Verwandtschaft, die Tochter hat eine Beerdigung im Sinne dieser Religionsgemeinschaft arrangiert/bestellt und jetzt setzt die restliche Mischpoke plötzlich ein religiöses Zeremonie in ihrem Sinn… Weiterlesen »
Bei uns gab es dank einer harmonischer Beziehung zwischen den Hinterbliebenen solche Probleme nicht. Aber ganz ehrlich – wenn bei der Beisetzung meiner Mutter der Bestatter ohne Absprache mit mir (= bestattungspflichtige Auftraggeberinund alleinige Kostenträgerin) Aufträge von anderen ausgeführt hätte wäre ich auch not amused gewesen. Betonung liegt dabei auf „Absprache mit mir“ – man kann über alles reden. Und genau das ist in der Job des Bestatters, wenn von Dritten Wünsche an ihn herangetragen werden. Wenn er Glück und vielleicht auch noch entsprechendes „Fingerspitzengefühl“ hat kriegt er es hin, dass alle zufrieden sind. Allzu oft wird er aber zwischen die Fronten zerstrittener Familienmitglieder geraten ohne eine Chance eine Einigung zu erreichen. Da muss er dann – egal ob es ihm gefällt oder nicht – ausführen, was derjenige will, der die ganze Chose auch zahlen muss/darf. Wenn der Bestatter natürlich bei der Änderung nicht involviert ist hat er keine Chance. Z.B. bei plötzlichen Reden von Dritten, Absprachen direkt mit dem Pfarrer, Mitbringen von Musik oder whatever, da muss er einfach spontan entscheiden, was die Stimmung… Weiterlesen »
Nun ist die Beschreibung ja so geschwollen formuliert dass man nicht weiss was los war – aber grundsätzlich denke ich dass der Bestatter nur Wünsche und Vorgaben seines direkten Auftraggebers umsetzen sollte, alles was andere Verwandte ergänzen wollen sollte abgelehnt werden mit der Bitte das mit dem Auftraggeber zu klären (wobei wir hier im Blog ja schon genug Fälle der Kategorie „Wenn es im Sinne des Verstorbenen ist und nicht auffällt …“, das ist dann etwas anderes).
Alles weitere das während der Beerdigung passiert lässt sich dann kaum unterbinden oder steuern, wieso sollte der Bestatter herzueilen und jemanden an Klagegesang, ritueller Sandwerfung oder dem Tragen auffälliger Hüte hindern? Mal ganz abgesehen davon wie er das denn machen sollte, wenn jemand unbedingt am Grab laut jodeln will und sich weder durch gut Zureden noch durch Drohungen abhalten lässt kann man ihn ja bestenfalls mit Gewalt mundtot machen, und das wäre wohl kaum legal.
@martin III.: Ich konnte da nur wachsweich antworten, denn oft ist es bei solchen Zuschriften so, daß im Grunde ein ganz normaler Ablauf stattgefunden hat. Der Betroffene hat dann Probleme damit, daß er selbst sich etwas anderen vorgestellt, die aber nicht bei der Auftragsvergabe ausformuliert hatte.
Oder aber, Dritte haben ganz übliche Dinge erbeten, wie beispielsweise ein Lied oder ein Gebet und das fand nicht die Zustimmung der übrigen.
Es ist für den Bestatter manchmal auch nicht leicht oder sogar völlig unersichtlich, wer von den vielen Verwandten nun „weisungsbefugt“ ist und wer nicht.
Man glaubt gar nicht, wie viele Schwiegertöchter und Enkel da auf einmal im Auftrag der Witwe auftauchen. Soll man sich da immer eine Vollmacht der auftraggebenden Witwe zeigen lassen?
Es muß ja auch alles recht rasch entschieden und bestellt werden.
@Peter Wilhelm: Naja. Wenn ich mein Auto zwecks Reparatur der Stoßdämpfer in die Werkstatt gebe hätte ich das auch gern schnell zurück und die Werkstatt steht unter Zeitdruck. Trotzdem würden die mich anrufen, wenn meine „Schwester“ anruft, sie sollen das Auto noch rasch lila lackieren, mein „Bruder“, dass bitte Reifen mit Alufelgen montiert werden und mein „Onkel“ gern noch ne Anhängerkupplung angebaut hätte…
Warum ist es schwer zu erkennen wer „weisungsbefugt“ ist? I.d.R. der, der den Vertrag unterschrieben hat…
Ich hab ja nun letztes Jahr zwei Beerdingungen durch. Bestatter 1 fragte bei der Auftragsentgegennahme meine Mutter, ob er Aufträge von mir entgegen nehmen darf, ob es da noch jemand anderen gäbe bei dem das der Fall wäre und ließ sich das dann schriftlich geben.
Bestatter 2 machte ohnehin nur das, was vorab ausgemacht war und hatte eine Klausel im zu unterschreibenden Auftrag, dass alleinige Weisungsberechtigte die Auftraggeberin ist.
Wie schon geschrieben – der Bestatter tut mir leid, der da häufig unverschuldet zwischen die Fronten gerät. Aber das gehört zum Job und dafür macht man Verträge…
@Judi: So sieht es aus, wenn alles ideal läuft und wenn der Bestatter auf Nummer Sicher geht. Aber oft kommen ganze Sippen, man hat als Bestatter dann zwar einen Auftraggeber, aber das ist noch nicht einmal der, der die Weisungen erteilt, sondern das macht „der Klaus“, weil der sich auskennt. Klaus‘ Frau Gurkentrine kommt aber vorbei und bringt die Kleidung für den Verstorbenen und richtet aus, dass Mutti doch noch das Ave Maria will. Am nächsten Tag will Mutti statt des Ave Maria lieber „was von Grönemeyer“, sagt sie selbst am Telefon. Klaus Bruder Heinz ist da und bestellt Trauerkarten, weil er mit dem PC umgehen kann. Eine Nichte aus Kalkutta namens Jutta kommt mit dem Kutter und bestellt Blumen. Wir fragen, ob das mit der Auftraggeberin abgesprochen ist. Nein, die zahlt Jutta selbst. Dann kommt Willi, der gehört auch irgendwie dazu und zahlt 1.000 Euro an, weil er das der alten Dame nicht alles finanziell allein zumuten möchte. So, sortiere mal, wer das im Zweifelsfall was durfte und wer nicht! Am Tag der Beerdigung… Weiterlesen »