Frag doch den Undertaker

Wer hat bei der Beerdigung das Sagen?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich hätte gern gewusst, ob es zulässig ist, dass ein Bestatter hinsichtlich des Ablaufs der Trauerfeier von anderen Verwandten der Verstorbenen Rituale vornehmen lässt, die mit mir als Tochter und Auftraggeberin nicht abgesprochen und ganz sicher nicht im Sinne der Verstorbenen waren und über die ich auch nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde?
Welche Rechte habe ich diesbezüglich als Auftraggeberin?

Das Landesbestattungsgesetz gibt vor, wer die Bestattungspflichtigen und damit auch -berechtigten sind.
Wenn Sie die Bestattungspflichtige sind, was als Tochter gut der Fall sein könnte, wenn es keinen Ehemann gab, dann sind Sie in diesem Fall nach meiner Einschätzung die Herrin des Verfahrens.
Exakt kann ich das aber, bei aller Fachkenntnis nicht beurteilen, da Sie nur ziemlich pauschal von „anderen Verwandten“ schreiben, aber nicht in welchem Verwandtschaftsgrad diese zur Verstorbenen standen.

Allein die Tatsache, dass Sie die Rechnung des Bestatters bezahlen und diesen beauftragt haben, kann nicht dazu dienen, ein besonderes Recht an der Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten herzuleiten, wie ich meinen möchte.
Denn es kann jeder als Auftraggeber, sozusagen in Geschäftsführung ohne Auftrag, beim Bestatter vorstellig werden, während jemand anders eigentlich für die Bestattung zuständig wäre.

Werbung

In Ihrem Fall scheint es mir aber so, als ob Sie das Sagen hätten.
Insbesondere weil Sie aber Auftraggeberin des Bestatters sind, sollte der -selbst wenn ein vorrangiger Bestattungspflichtiger da hineingepfuscht hätte- Ihnen als seiner Kundin rechtzeitig über diese Sonderwünsche Bescheid geben.

Ansonsten haben Sie als Bestattungspflichtige, falls das denn so sein sollte, das Recht, zu bestimmen was wie gemacht wird.
Andere Verwandte, die nicht bestattungspflichtig/-berechtigt sind, können da nicht einfach reinreden.

Im Nachhinein nun noch etwas zu ändern, ist unmöglich. Ob Sie eventuell gegen den Bestatter einen Schadensersatzanspruch haben, hängt davon ab, ob man diesen Schaden benennen und beziffern kann und ob dieser dann letztlich vor Gericht anerkannt würde.

Genaueres kann Ihnen da ein Anwalt sagen.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. April 2016

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
9 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Alwin
8 Jahre zuvor

Tom, eine schönere Formulierung für „halt’s Maul und dich raus, du arrogante Schnepfe“ habe ich selten gelesen. Ich werde mir die Freiheit nehmen dich bei Gelegenheit absatzweise zu zitieren.

Christians Ex
8 Jahre zuvor

Ich habe mir diesen geschwollenen Schrieb jetzt ein paar mal durchgelesen (und hoffe, dass es Originalton ist und nicht eine Zusammenfassung vergleichbarer Anschreiben). Der Bestatter hat offensichtlich zugelassen, dass andere Personen Rituale durchgeführt haben. Die eigentliche Leistung des Bestatters blieb davon unberührt, außer es war ausdrücklich bestellt, solche Rituale zu unterbinden. Jetzt ist „Rituale“ reichlich weit gefasst. Was ist denn passiert? Rituale anderer Denkweisen können von einem letzten Betrachten der Verstorbenen bis hin zum Durchstoßen des Herzens mit einem Pflock reichen. Dem gemeinschaftlichen Leichenzug oder dem Verfüllen sämtlicher Körperöffnungen mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Tüchern. Dem Tragen von Schwarz oder das Bestellen eines Redners einer genehmen Glaubensrichtung. Der Schöpp Sand auf dem Sarg oder einem Blumengebinde bis hin zum Mumifizieren und in Binden wickeln. Was hat der Mensch nicht schon alles für regelmäßige Tätigkeiten ausgeübt bei Bestattungen? Alles Rituale. Die Frage wäre eher, inwiefern die beanstandeten Rituale nachweislich die von der Auftraggeberin bestellte Rituale beeinträchtigt haben. Und zwar nachvollziehbar und nicht nur in ihrem Kopf. Gläubige mögen das häufig anders sehen, aber die Rituale sind… Weiterlesen »

Der Boandlkramer
8 Jahre zuvor

Im vorliegenden Fall ist es sehr schwer was richtiges zu sagen, da die Frage zu allgemein und und nicht ausführlich genug formuliert ist.
Ich als Bestatter halte mich immer strikt an das, was mein/e Auftraggeber/-in will. Änderungen oder Ergänzungen werden immer mit dieser Person abgesprochen. Wer zahlt befiehlt!

Roland B.
8 Jahre zuvor

Lieber Alwin, du siehst das zu negativ. Peter Wilhelm hat das schon aufgedröselt, was man erstmal genauer wissen müsste, und Christians Ex führt ja genügend Beispiele auf, bei denen es sich nachzudenken lohnt, ob man die bei der Beerdigung eines Verwandten oder Freundes haben möchte. Mir stellt sich eher die Frage, wer eigentlich „Herr des Verfahrens“ ist bei einer Beerdigung. Der Bestatter koordiniert ja nur und übernimmt bestimmte Tätigkeiten. Was er da bei der sich beklagenden Dame erlaubt hat und inwieweit er überhaupt in der Lage war, das zu erlauben oder es hätte verhindern können, ist völlig unklar. Als „Tochter und Auftraggeberin“ – ich gehe jetzt mal vereinfacht davon aus, daß sie auch die (Allein-)Erbin ist – muß sie sich um die Beerdigung kümmern und sollte dabei die Wünsche des Verstorbenen respektieren bzw. umsetzen, soweit die bekannt sind. Nehmen wir mal an, der Verstorbene war anderer Religion als der Rest der Verwandtschaft, die Tochter hat eine Beerdigung im Sinne dieser Religionsgemeinschaft arrangiert/bestellt und jetzt setzt die restliche Mischpoke plötzlich ein religiöses Zeremonie in ihrem Sinn… Weiterlesen »

Judi
8 Jahre zuvor

Bei uns gab es dank einer harmonischer Beziehung zwischen den Hinterbliebenen solche Probleme nicht. Aber ganz ehrlich – wenn bei der Beisetzung meiner Mutter der Bestatter ohne Absprache mit mir (= bestattungspflichtige Auftraggeberinund alleinige Kostenträgerin) Aufträge von anderen ausgeführt hätte wäre ich auch not amused gewesen. Betonung liegt dabei auf „Absprache mit mir“ – man kann über alles reden. Und genau das ist in der Job des Bestatters, wenn von Dritten Wünsche an ihn herangetragen werden. Wenn er Glück und vielleicht auch noch entsprechendes „Fingerspitzengefühl“ hat kriegt er es hin, dass alle zufrieden sind. Allzu oft wird er aber zwischen die Fronten zerstrittener Familienmitglieder geraten ohne eine Chance eine Einigung zu erreichen. Da muss er dann – egal ob es ihm gefällt oder nicht – ausführen, was derjenige will, der die ganze Chose auch zahlen muss/darf. Wenn der Bestatter natürlich bei der Änderung nicht involviert ist hat er keine Chance. Z.B. bei plötzlichen Reden von Dritten, Absprachen direkt mit dem Pfarrer, Mitbringen von Musik oder whatever, da muss er einfach spontan entscheiden, was die Stimmung… Weiterlesen »

martin III.
8 Jahre zuvor

Nun ist die Beschreibung ja so geschwollen formuliert dass man nicht weiss was los war – aber grundsätzlich denke ich dass der Bestatter nur Wünsche und Vorgaben seines direkten Auftraggebers umsetzen sollte, alles was andere Verwandte ergänzen wollen sollte abgelehnt werden mit der Bitte das mit dem Auftraggeber zu klären (wobei wir hier im Blog ja schon genug Fälle der Kategorie „Wenn es im Sinne des Verstorbenen ist und nicht auffällt …“, das ist dann etwas anderes).
Alles weitere das während der Beerdigung passiert lässt sich dann kaum unterbinden oder steuern, wieso sollte der Bestatter herzueilen und jemanden an Klagegesang, ritueller Sandwerfung oder dem Tragen auffälliger Hüte hindern? Mal ganz abgesehen davon wie er das denn machen sollte, wenn jemand unbedingt am Grab laut jodeln will und sich weder durch gut Zureden noch durch Drohungen abhalten lässt kann man ihn ja bestenfalls mit Gewalt mundtot machen, und das wäre wohl kaum legal.

Judi
Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Naja. Wenn ich mein Auto zwecks Reparatur der Stoßdämpfer in die Werkstatt gebe hätte ich das auch gern schnell zurück und die Werkstatt steht unter Zeitdruck. Trotzdem würden die mich anrufen, wenn meine „Schwester“ anruft, sie sollen das Auto noch rasch lila lackieren, mein „Bruder“, dass bitte Reifen mit Alufelgen montiert werden und mein „Onkel“ gern noch ne Anhängerkupplung angebaut hätte…

Warum ist es schwer zu erkennen wer „weisungsbefugt“ ist? I.d.R. der, der den Vertrag unterschrieben hat…
Ich hab ja nun letztes Jahr zwei Beerdingungen durch. Bestatter 1 fragte bei der Auftragsentgegennahme meine Mutter, ob er Aufträge von mir entgegen nehmen darf, ob es da noch jemand anderen gäbe bei dem das der Fall wäre und ließ sich das dann schriftlich geben.
Bestatter 2 machte ohnehin nur das, was vorab ausgemacht war und hatte eine Klausel im zu unterschreibenden Auftrag, dass alleinige Weisungsberechtigte die Auftraggeberin ist.

Wie schon geschrieben – der Bestatter tut mir leid, der da häufig unverschuldet zwischen die Fronten gerät. Aber das gehört zum Job und dafür macht man Verträge…




Rechtliches


9
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex