Frag doch den Undertaker

Wer hat bei der Beerdigung das Sagen?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich hätte gern gewusst, ob es zulässig ist, dass ein Bestatter hinsichtlich des Ablaufs der Trauerfeier von anderen Verwandten der Verstorbenen Rituale vornehmen lässt, die mit mir als Tochter und Auftraggeberin nicht abgesprochen und ganz sicher nicht im Sinne der Verstorbenen waren und über die ich auch nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde?
Welche Rechte habe ich diesbezüglich als Auftraggeberin?

Das Landesbestattungsgesetz gibt vor, wer die Bestattungspflichtigen und damit auch -berechtigten sind.
Wenn Sie die Bestattungspflichtige sind, was als Tochter gut der Fall sein könnte, wenn es keinen Ehemann gab, dann sind Sie in diesem Fall nach meiner Einschätzung die Herrin des Verfahrens.
Exakt kann ich das aber, bei aller Fachkenntnis nicht beurteilen, da Sie nur ziemlich pauschal von „anderen Verwandten“ schreiben, aber nicht in welchem Verwandtschaftsgrad diese zur Verstorbenen standen.

Allein die Tatsache, dass Sie die Rechnung des Bestatters bezahlen und diesen beauftragt haben, kann nicht dazu dienen, ein besonderes Recht an der Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten herzuleiten, wie ich meinen möchte.
Denn es kann jeder als Auftraggeber, sozusagen in Geschäftsführung ohne Auftrag, beim Bestatter vorstellig werden, während jemand anders eigentlich für die Bestattung zuständig wäre.

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In Ihrem Fall scheint es mir aber so, als ob Sie das Sagen hätten.
Insbesondere weil Sie aber Auftraggeberin des Bestatters sind, sollte der -selbst wenn ein vorrangiger Bestattungspflichtiger da hineingepfuscht hätte- Ihnen als seiner Kundin rechtzeitig über diese Sonderwünsche Bescheid geben.

Ansonsten haben Sie als Bestattungspflichtige, falls das denn so sein sollte, das Recht, zu bestimmen was wie gemacht wird.
Andere Verwandte, die nicht bestattungspflichtig/-berechtigt sind, können da nicht einfach reinreden.

Im Nachhinein nun noch etwas zu ändern, ist unmöglich. Ob Sie eventuell gegen den Bestatter einen Schadensersatzanspruch haben, hängt davon ab, ob man diesen Schaden benennen und beziffern kann und ob dieser dann letztlich vor Gericht anerkannt würde.

Genaueres kann Ihnen da ein Anwalt sagen.

]

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. April 2016

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