Frag doch den Undertaker

Wie macht man das mit mehreren Personen in einem Grab?

Lieber Herr Wilhelm,

Vielen Dank, dass Sie diesen Bestatterblog betreiben, denn ich finde es wichtig, dass Fragen zu Sterben und Tod kompetent und ehrlich beantwortet werden, auch wenn die Fragen für „Otto-Normalsterblichen“ schräg oder pietätlos erscheinen würden…

Ich habe eine Frage, finde auf der Seite aber irgendwie nicht die Suchfunktion.

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Es dauert ja viele Jahre, bis ein Sarg zerfällt und auch die Leiche vollständig verwest ist. Dass die großen Knochen meist übrigbleiben, weiß ich auch. Aber wie wird verfahren, wenn in einem Doppelgrab der zweite Sarg nur wenige Jahre nach der Beisetzung des ersten Sarges erfolgt? Wird der neue Sarg dann auf den alten obenauf gesetzt? Wird das Grab breiter ausgehoben, um den zweiten Sarg daneben zu platzieren? Das geht ja auf den meisten Friedhöfen aus Platzgründen gar nicht? Ich sehe auf Friedhöfen nämlich immer wieder bestattete Eheleute, bei denen eine relativ kurz nach dem Tod des anderen beigesetzt wurde und habe mich da oft gefragt, wie das eigentlich gemacht wird.

Für Ihre Antwort im Voraus schon mal herzlichen Dank!

Herzliche Grüße und ein schönes Pfingstwochenende,

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Ihr Frage beantworte ich aber trotzdem gern.

Es ist von Gegend zu Gegend verschieden, welche Arten von Gräbern angeboten werden.
So gibt es Doppelgräber in denen 2 Leute nebeneinander bestattet werden können oder solche in denen 2 Personen übereinander beerdigt werden können.
Es gibt auch 4, 6 oder 8-stellige Gräber.

Hier ist eine Grablogistik recht wichtig. Nehmen wir an, eine Familie besitzt ein 4-stelliges Grab mit Platz für 4 Personen.
Dann wird der Friedhofsverwalter darauf achten, dass die ersten beiden Beisetzungen „tief“ erfolgen. Das heißt, das Grab wird tiefer als normal ausgehoben, damit später oben drüber noch zwei Särge Platz finden.
Die Grablagen dieser beiden Personen wären also „links tief“ und „rechts tief“. Die nächsten beiden bekämen dann „rechts hoch“ und „links hoch“.

Soweit klingt das recht einfach. Aber es ist ja so: Die Familie hat nicht ein Grab für 4 Personen gekauft, sondern ein 4stelliges Grab.
Das bedeutet, dass dort so viele Personen beigesetzt werden können, wie die Familie möchte. Voraussetzung ist aber, dass für die nächste verstorbene Person wieder ein Platz „freigeworden“ ist. Das geschieht durch Ablauf der Mindestruhezeit. Liegt diese bei sagen wir 15 Jahren, gilt der dort bestattete Menschen als „weg“.

Daraus ergibt sich jetzt die Problematik, dass die „links tief“ bestattete Person ihren Platz vor der über ihr „links hoch“ bestatteten Person „freimacht“.
Diese tiefe Stelle kann nun vom nächsten Verstorbenen der Familie wieder belegt werden.

Das stellt dann die Friedhofsarbeiter vor besondere Herausforderungen, denn es kann ja sein, dass die oben bestattete Person noch gar nicht lange in dem Grab liegt.
Hier muss man dann sehen, wie man mit dem Bagger oder der Schaufel Raum im Grab schafft. Manchmal wird auch recht grob umgeschichtet. Das ist dann nichts für zarte Gemüter, sagen wir es mal so.

Ich hoffe, Sie konnten meinen Beispielen folgen, und dass ich Ihre Frage richtig verstanden und ausreichend beantwortet habe.
Ansonsten melden Sie sich einfach.

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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. Mai 2018 | Revision: 29. Mai 2018

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    Katyes
    6 Jahre zuvor

    Ich habe bis vor kurzem in der städtischen Friedhofsverwaltung gearbeitet, und solche Fragen werden immer wieder einmal gestellt. Viel spannender finde ich, wie mit den großen Knochen nach dem Ablauf der Nutzungszeit verfahren wird. Diese zerfallen nicht (vollständig), doch das Grab wird neu vergeben. Wenn sie schlicht im gleichen Grab „tiefer gelegt“ werden, ist es ja pietätvoll. Werden sie in einem großen Erdhaufen in einer Friedhofsecke verschüttet, kommt schon mal ein Hund mit einem Oberschenkelknochen zurück zu Frauchen – oder ein neugieriges Kind…




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