Heute mal eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Ein Leser möchte Folgendes wissen:
Mir ist aufgefallen das es auf Wiener Friedhoefen eine Nutzungsdauer bis „Friedhofsende“ gibt. Gleichzeitig ist die Nutzungsdauer bei den meisten Graebern jedoch nur 10-20 Jahre. Gibt es auf allen Friedhoefen die Moeglichkeit bis auf Friedhofsende zu buchen? Oder war das nur frueher moeglich?
Ist jemand aus Österreich da, der dazu etwas sagen kann?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Der berühmte Friedhof in Paris, Cimetière du Père Lachaise, bietet sowas heute noch an – ein Grab bis in alle Ewigkeit. Kostet eine aber hübsche Stange Geld.
Amaryllis
6 Jahre zuvor
Ich bin aus Wien und in unserer Familie gibt es ein solches Grab am Zentralfriedhof. Das war vor Jahrzehnten ein Angebot der Friedhöfe Wien um Gräber zusammenzulegen. Man konnte der Zusammenlegung z.b. der jeweiligen Elterpaare eines Ehepaares zustimmen, im Gegenzug wurde das Grab zu einem Grab auf Friedhofszeit. Man hat damit quasi für nächsten Generationen eine Grabstätte bekommen für die keine Gebühren mehr fällig werden. Aufwändungen die notwendig werden bei einer Bestattung natürlich ausgenommen.
Ehrengräber und dgl. sind soweit ich weiß auch auf Friedhofszeit. Bei Gräber ehrenhalber bin ich nicht sicher.
Lieben Gruß aus Wien
Amaryllis
Nachtrag:
das nennt sich übrigens „Grabnutzungsrecht auf Friedhofsdauer“
Berger, Michael
6 Jahre zuvor
Ist bei vielen Hamburgern Familiengruften auf dem Ohlsdorfer Friedhof auch der Fall. Die recht grossen Bauten sind oft mit einer ähnlichen Platte gekennzeichnet;verständlich bei den sehr hohen Kosten für ein solches Domizil.
Peter Kadiuz
2 Jahre zuvor
Wer hat schon gehört, dass vor 1945 ein für 4 Särge vorgesehene Gruft, nur für 3 Särge bezahlt werden konnte? Es gibt keine Belege dafür. Lediglich aufgrund eines damals angeblich verbuchten Betrages behauptet die Friehofsverwaltung es wäre der Raum nur für 3 Särge bezahlt worden. Für eine neuerliche Belegung muss 1 Sargplatz nachgezahlt werden. Für mich eine nicht nachvollziehbare Forderung.
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Ehrengräber und dgl. sind soweit ich weiß auch auf Friedhofszeit. Bei Gräber ehrenhalber bin ich nicht sicher.
Lieben Gruß aus Wien
Amaryllis
Nachtrag:
das nennt sich übrigens „Grabnutzungsrecht auf Friedhofsdauer“
Ist bei vielen Hamburgern Familiengruften auf dem Ohlsdorfer Friedhof auch der Fall. Die recht grossen Bauten sind oft mit einer ähnlichen Platte gekennzeichnet;verständlich bei den sehr hohen Kosten für ein solches Domizil.
Wer hat schon gehört, dass vor 1945 ein für 4 Särge vorgesehene Gruft, nur für 3 Särge bezahlt werden konnte? Es gibt keine Belege dafür. Lediglich aufgrund eines damals angeblich verbuchten Betrages behauptet die Friehofsverwaltung es wäre der Raum nur für 3 Särge bezahlt worden. Für eine neuerliche Belegung muss 1 Sargplatz nachgezahlt werden. Für mich eine nicht nachvollziehbare Forderung.